Steigerwald braucht endlich mehr Schutz
„Wir haben als BUND Naturschutz gestern die Regierung von Oberfranken angeschrieben und ein nutzungsfreies Naturschutzgebiet bei Ebrach beantragt“, so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern (BN). Das Naturschutzgebiet soll in Zielsetzung und Abgrenzung dem vormaligen Geschützten Landschaftsbestandteil „Hoher Buchener Wald“ entsprechen, das nur aus formalen Gründen aufgehoben wurde und dessen Schutzwürdigkeit aber vielfach anerkannt ist.
„Mit unserem Vorschlag wäre eine Weltnaturerbe-Bewerbung möglich, was auch vom Regionalen Dialogprozess Steigerwald unterstützt wird“, so Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter. „ Wir werten den Umgang mit unserem Vorschlag als Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der neuen Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder, ob es im Waldnaturschutz Fortschritte gibt oder ob auch im Staatswald weiterhin der Holznutzung klarer Vorrang eingeräumt wird“, so Weiger.
Antrag für Naturschutz „Ebracher Klosterwald“
Der BUND Naturschutz beantragt bei der Regierung von Oberfranken als Höhere Naturschutzbehörde die Ausweisung der wertvollen Buchenwaldflächen bei Ebrach als nutzungsfreies Naturschutzgebiet nach § 23 BNatSchG mit den Zielsetzungen des ehemaligen Geschützten Landschaftsbestandteils „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“. Die Grenzen des Naturschutzgebiets sollen sich am aufgehobenen Geschützten Landschaftsbestandteil orientieren. Das Hauptziel für das Naturschutzgebiet ist es, die für den Steigerwald typischen Buchenwälder und Laubwälder mit allen Altersphasen ohne Holznutzung zu erhalten und in einen naturnahen und unversehrten Zustand zu entwickeln. Damit sollen langfristig die standorttypischen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in überlebensfähigen Populationen erhalten werden, insbesondere diejenigen, die an Alt- und Totholz gebunden sind.
Hohe Wertigkeit und Schutzwürdigkeit unbestritten
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum „Hohen Buchenen Wald im Ebracher Forst“ bedeutet lediglich, dass der „Geschützte Landschaftsbestandteil nach §29 BNatSchG“ nach Ansicht des Gerichtes aus formalen Gründen nicht die geeignete Schutzkategorie darstellt. Die Schutzwürdigkeit der Waldgebiete um Ebrach hingegen wurde in den Verfahren ausdrücklich von der Gerichtsbarkeit bestätigt. Bei der Kartierung von Starkbuchen durch den BUND Naturschutz und den WWF wurden 2017 mehr als 7.600 Starkbäume mit einem Brusthöhendurchmesser über 60 cm auf der Fläche nachgewiesen. Dieses aktuelle Ergebnis belegt zusätzlich die nationale und internationale Bedeutung des ehemaligen Geschützten Landschaftsbestandteils und des Nordsteigerwaldes, die bereits von mehreren Gutachten bestätigt wurde.
Initiative für Weltnaturerbe „Ebracher Klosterwald“
Auf der Grundlage dieser nutzungsfreien Schutzgebietskulisse „Ebracher Klosterwald“ soll eine Bewerbung als Weltnaturerbe angestrebt werden. Diese ist als Erweiterung der bestehenden Weltnaturerbestätte "Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas“ möglich.
Praktizierte Waldnutzung verhindert Waldnaturschutz-Ziele
Um diese Ziele zu verwirklichen, ist ein flächiger Nutzungsverzicht notwendig, den weder die praktizierte forstliche Nutzung, weder die bestehenden kleinst- und kleinflächigen, oft auch nicht dauerhaft nutzungsfreien Waldbereiche, noch die bestehenden Natura 2000-Gebiete garantieren, sondern sogar verhindern! Im ehemaligen Geschützten Landschaftsbestandteil wurden im Frühjahr 2018 bereits großflächig in älteren Buchen-Traubeneichen-Beständen zahlreiche dicke Buchen neu zur Fällung markiert, was BaySF als vorsichtigen und schrittweisen Wiedereinstieg in eine nachhaltigen Nutzung angekündigte. Die praktizierte Holznutzung im Steigerwald wird von den Einheimischen und selbst von Nationalparkkritikern kritisiert. Deshalb beantragt der BN eine sofortige einstweilige Sicherstellung nach § 22 BNatSchG, da zu befürchten ist, dass durch Holzeinschlag der beabsichtigte Schutzzweck gefährdet ist. Es besteht also ein akuter Handlungsbedarf und eine fachliche Notwendigkeit ein nutzungsfreies Naturschutzgebiet auszuweisen, um die durch den Einschlag gefährdete natürliche Waldentwicklung im Hohen Buchenen Wald zu sichern.
Hintergrundinfo
An der hohen Schutzwürdigkeit besteht kein Zweifel: 2006 wurden die Buchenwälder im Nordsteigerwald als bestes großflächiges Laubwaldgebiet Bayerns beurteilt. Der Steigerwald wurde dabei naturschutzfachlich besser bewertet als Waldgebiete, die heute als Weltnaturerbestätten ausgezeichnet sind. Seit 2011 könnten sie mit einem flächigen Schutzgebiet gemeinsam mit fünf anderen deutschen Wäldern zum Weltnaturerbe der UNESCO gehören. 2017 wurden weitere 63 wertvolle Buchenwaldgebiete aus 10 europäischen Staaten in die Liste des UNESCO-Weltnaturerbes aufgenommen. Buchenwälder gibt es nur in Europa. Sie zählen zu den am meisten bedrohten Lebensräumen weltweit.
In Bayern werden die wertvollsten Buchenwälder nicht geschützt. Stattdessen wurde 2017 sogar das kleine Waldschutzgebiet des Landkreises Bamberg mit hohem Aufwand wieder aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte 2016 die „zweifelsfrei bestehende Schutzwürdigkeit“, erklärte aber die Schutzkategorie als ungeeignet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte bei der Revisionsverhandlung des BN im Dezember 2017: Der Hohe Buchene Wald sei optisch nicht von seiner Umgebung abgegrenzt und somit die Kategorie „Geschützter Landschaftsbestandteile“ falsch gewählt. Diese Kategorie wurde vom damaligen Bamberger Landrat Dr. Günther Denzler aber nur gewählt, weil der schon 2011 gestellte Antrag der Marktgemeinde Ebrach auf größere „Naturschutzgebiete“ ignoriert worden war.