Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Steinbruch am Hohlbeerbuck bei Rothenstein

Die Kasse klingelt - die Ausgleichsmaßnahmen lassen auf sich warten!

27.07.2016

2011 hatte der BUND Naturschutz den von der Fa. Stein- und Schotterwerke Weißenburg GMBH & Co. (SSW) beantragten zusätzlichen Steinbruch am Hohlbeerbuck bei Rothenstein und Suffersheim, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen, gerichtlich nicht stoppen können. Ziel war es gewesen, die drohende Zerstörung der letzten Trinkwasserquelle von Suffersheim und die Rodung von 30 Hektar Forst, z. T. geschützter Buchenwälder durch den Steinabbau zu verhindern.

Trotzdem bekam die Firma noch vor gerichtlichen Erörterungen den sofortigen Vollzug genehmigt und der Steinbruch wurde auf großer Fläche errichtet; er ist mittlerweile schon tief ausgeschachtet, unter anderem um in China umfangreich Juramarmor anbieten zu können. So ist anzunehmen, dass er demnächst weiter ausgreift auf noch vorhandene Standorte des Roten Waldvögeleins (und anderer streng oder besonders geschützter Pflanzen). Auch die Bedrohung des Grundwassers bleibt bestehen, denn im Zuge der Auseinandersetzungen hatte sich herausgestellt, dass die unterirdischen Strömungen durchaus nach Suffersheim laufen, was von den Antragstellern der Ausbeutung abgestritten worden war.

Der BUND Naturschutz hatte bisher mehrfach vergeblich um Aufklärung gebeten, wie es um naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen bei Pappenheim bestellt ist (zuletzt in der Naturschutzbeiratssitzung vom 20.10.2015). Nun wollte sich die BN-Kreisgruppe bei einem Ortstermin selbst vergewissern. Der Waldeigner, der den Ausgleich für SSW durchführt, konnte die Umsetzung aber nicht annähernd vorzeigen.

Fünfzehn Personen, Aktive der BN-Kreisgruppe und des Aktionsbündnisses für maßvollen Steinabbau, hatten sich dazu Mitte Juni 2016 zusammen mit dem Regionalreferenten Tom Konopka in den Wald bei Pappenheim begeben und waren zunächst einmal erstaunt.

"Als wir 2011 gegen den Steinbruch geklagt haben, ging es auch um die damals festgesetzten Maßnahmen, die für die Naturverluste am Hohlbeerbuck an anderer Stelle Wiedergutmachung herstellen sollten. Damals kritisierten wir die vom Landratsamt festgesetzten Auflagen als viel zu gering. Das Gericht ließ eine Behandlung aber nicht zu. Leider. Aber nicht mal diese winzigen Auflagen werden von SSW erfüllt", so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN.

Folgende Ausgleichsmaßnahmen waren amtlich außerhalb des Steinbruches Hohlbeerbuck festgesetzt worden:

  • Freistellung der Felswand im ehemaligen Steinbruch bei Pappenheim, im Besitz des Graf Albrecht von Egloffstein, dem auch der Wald am Hohlbeerbuck gehörte. Um dem Uhu bessere Bedingungen zu bieten, sollten lediglich drei kleinere Bäume gefällt werden. Diese minimale Auflage hatte der BN seinerzeit als unangemessene Begünstigung von SSW bezeichnet. Sie wurde bislang nicht umgesetzt, obwohl sie in 30 Minuten per Handsäge zu erledigen wäre.
  • Bau eines Sicherungszaunes oberhalb der Felswand am ehemaligen Steinbruch bei Pappenheim. Die Maßnahme wurde bislang nicht umgesetzt, die alten, z.T. seit vielen Jahren heruntergebrochenen Stacheldrähte sind immer noch unverändert, die Stelle ungesichert. Der BN hatte die Auflage als Begünstigung des Eigentümers Graf von Egloffstein eingestuft, da dieser bereits vorher die Verkehrssicherungspflicht für seinen alten Steinbruch zu erfüllen hatte und nun einfach die unerledigte Pflicht an SSW abtrat - geschehen ist aber immer noch nichts.
  • Ersatz für den Verlust von Bruthöhlen: Anbringen von 25 Vogelnistkästen für Kohl- und Blaumeise und 25 Fledermauskästen bei Rothenstein. Die Kästen wurden vermutlich aufgehängt. Ob die Betreuung und Erhaltung gewährleistet ist, darüber war nichts zu erfahren. Für den Schwarzspecht und 18 andere streng geschützte oder besonders geschützte Arten, die ihr Habitat um den Hohlbeerbuck verlieren, ist das sowieso kein Ausgleich.
  • Umwandlung eines Fichtenforstes in einen Orchideen-Buchenwald westlich des ehemaligen Steinbruchs bei Pappenheim auf ca. drei Hektar Fläche. Die Maßnahme wurde nur z. T. umgesetzt. Die allermeisten Fichten stehen noch, lediglich Harvesterschneisen wurden angelegt. Der BN hatte in seiner Klage diese Maßnahme als Begünstigung des Eigentümers Graf von Egloffstein eingestuft, weil der Waldumbau sowieso forstwirtschaftlich geboten war.

"Es zeigt sich, dass die BN-Klage damals berechtigt war. Das Verwaltungsgericht urteilte fehlerhaft, der BN hätte schon im Anhörungsverfahren alle Kritikpunkte detailliert vorbringen müssen. Mittlerweile wurde die Regel, der das Ansbacher Gericht gefolgt war, vom Bundesverwaltungsgericht in zwei anderen Fällen aufgehoben - für den Hohlbeerbuck kommt das leider zu spät", so Mergner.

Der BUND Naturschutz fordert von der Staatsregierung, die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern personell besser auszustatten. Sie sind dafür zuständig, in ausreichendem Umfang spezielle Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen (statt wie hier "Scheinausgleich", Maßnahmen wie die Verkehrssicherung, die auch ohne Eingriffe in die Natur zu geschehen hätten). Sie müssen kontrollieren und ggf. Zwangsmitteln erlassen, wenn ein Eingriffsverursacher seinen Verpflichtungen nicht nachkommt wie hier der Steinbruchunternehmer.

Beim Gewässerschutz ist ebenfalls Wachsamkeit geboten. Es kann jederzeit zur Eintrübungen der letzten Trinkwasser-Quelle von Suffersheim kommen, weil die Einsickerungen aus den Steinbrüchen möglicherweise viele Jahre durch Steinklüfte unterwegs sind, bis sie Quellen verschmutzen. Und dann ist niemand mehr verantwortlich zu machen! Die Firma nicht, denn sie hatte ja eine Genehmigung. Der genehmigende Landrat nicht, denn er ist verstorben. Das Wasserwirtschaftsamt nicht, denn es hatte ja ein Gutachten, nach dem nichts passieren kann. Der Verwaltungsrichter nicht, denn er hielt sich an eine übliche Rechtsauslegung.

Aber die damalige Auffassung der bayerischen Verwaltungsgerichte ist zwischenzeitlich nicht mehr haltbar, der BN sei nicht berechtigt, Trinkwasserbelange vor Gericht zu bringen. Für Suffersheim kommt es wohl zu spät.

"Dass wir im Nachhinein mit unserem Versuch, das gerichtlich überprüfen zu lassen, richtig lagen - und beim Trinkwasser vielleicht auch noch liegen werden - ist ein sehr schwacher Trost. Es zeigt nur, dass die Auflagen und Kontrollen gegenüber den Steinab-bauern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nicht ausreichen. Wir werden nicht nachlassen, den Raubbau von Ressourcen anzuprangern, mittelfristig müssen auch Bauherren und Bauunternehmen umdenken und auf die Wiedernutzung beim Material setzen", so Mergner.

Zwischenzeitlich wurde dem BN aus dem Projekt "Naturverträglicher Steinabbau im südlichen Frankenjura" bekannt, dass die Weißenburger (und Eichstätter) Steinbruchfirmen weltweit mit der Behauptung werben, sie würden naturverträglichen Steinabbau betreiben. Damit hätten sie einen Vorteil bei der Vermarktung. Die Staatsregierung hat dazu eigens einen Umweltpakt mit den Firmen geschlossen.

"Bestimmte Unternehmen tun nichts freiwillig, setzen nicht mal die Auflagen um und bekommen noch eine grüne Plakette umgehängt. Davon würde VW im Abgasbetrugsskandal wohl auch träumen: Dass sie gelobt werden, weil wenigsten auf den Prüfständen die Abgasreinigung eingeschaltet wird", so fasst es Richard Mergner in der Nürnberger Landesfachgeschäftsstelle des BUND Naturschutz zusammen.

Für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent BUND Naturschutz in Bayern e. V., Telefon 0911 81878-14