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Urteil zur Westtangente Rosenheim (B15)

Bund Naturschutz (BN) wird weitere Rechtsmittel prüfen

30.09.2009

Wie angesichts der Verhandlung vor einer Woche zu erwarten war, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) heute die Klagen des BN und mehrerer Privatkläger abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der BN behält sich dennoch vor, nach Vorliegen des schriftlichen Urteils (voraussichtlich Ende Oktober) weitere Rechtsmittel zu prüfen und wird gegebenenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben.
Nach Ansicht des BN steht nach wie vor fest, dass Schaden und Nutzen dieses Straßenprojekts in keinem angemessenen Verhältnis stehen. „Die erhoffte Entlastung wiegt die Zunahme des Fernverkehrs und die massiven Schäden die in der Natur und Landschaft angerichtet werden nicht auf“, erklärte Ernst Böckler, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Rosenheim, und betonte, dass die Alternativen vom Gericht leider nicht entsprechend gewürdigt wurden. So ist zu befürchten, dass die Stadt Rosenheim nun ihre sämtlichen Erholungsgebiete und stadtklimatisch unverzichtbaren Grüngürtel mit Straßen belastet. Nach der Südspange „Panorama Schwaig“ und der B15-Westtangente soll nämlich auch noch die Ostumfahrung fertig gestellt werden.
Mit der 11 km langen Westtangente würden fast 40 Hektar Land überbaut, 38 Biotopflächen zerstört, der Klimaschutzwald im Westen von Rosenheim schwer beeinträchtigt und, nicht zuletzt, das gesamte Kaltental durch einen massiven Dammbau zerschnitten. Die Auseinandersetzung vor Gericht konzentrierte sich letztendlich aber nur noch auf das Brückenbauwerk über die Kalten und dessen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet.
Der BN ist weiterhin der Auffassung, dass die Auswirkungen auf die dortigen Lebensräume schwerwiegender und erheblicher sind, als es der VGH gesehen hat. Deshalb, vor allem aber wegen den Gesamtauswirkungen der Westtangente, war es dem BN nicht möglich seine Klage zurückzuziehen, wie es vom Gericht bei der Verhandlung am 23. September nahe gelegt wurde.

Für Rückfragen:

Kurt Schmid
Regionalreferent
Tel:: 089/548298-88
E-Mail: kurt.schmid@bund-naturschutz.de