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Verkehrslandplatz Coburg

Brandensteinsebene hat dauerhafte Genehmigung und kann leicht ertüchtigt werden, sagt Gutachter

15.09.2014

In der Debatte um die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für einen Neubau will Innenminister Joachim Herrmann laut Coburger Presse "Perspektiven ausloten" und "abklären, welche Perspektiven es für den bestehenden Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene gibt." Auch Landrat Michael Busch hat in einem Interview darauf gedrängt, einen "Plan B" in der Tasche zu haben.

Vorausgesetzt, dass sie richtig zitiert wurden, kommt in die Debatte um die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für einen Neubau nun Bewegung: Die Möglichkeit einer Weiternutzung des Verkehrslandeplatzes Brandensteinsebene rückt wieder näher und damit die Debatte um die Notwendigkeit eines teuren und flächenfressenden Neubaus.

Das Bündnis für die Region, der Bayerische Bauernverband und die Interessengemeinschaft der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter begrüßen diese Überlegungen und appellieren an Innenminister Joachim Herrmann, den Beibehalt des Verkehrslandeplatzes Brandensteinsebene durchzusetzen. Er wäre deutlich billiger, flächensparender und umweltschonender als ein Neubau bei Wiesenfeld.

Der BUND Naturschutz hat das Büro fdc Airport Consulting aus Offenbach gebeten, die Argumente zu prüfen, mit denen der Ausbau der Platzes an der Brandensteinsebene immer wieder als unmöglich dargestellt wurde. Das Ergebnis zeigt, dass die Brandensteins-ebene weitergenutzt werden kann. Auch mit Instrumentenflug. Auch über 2019 hinaus.

"Der Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene hat eine unbefristete Genehmigung. Auch mit Instrumentenflug. Es liegt einzig und allein am Willen des Bundesverkehrsministeriums, ob sie auch über 2019 hinaus eine kürzere Anflugbefeuerung als 420 m genehmigen. Beim Verkehrslandeplatz Bayreuth ist das ja auch unbefristet genehmigt worden", so Dieter Faulenbach da Costa, Flugplatzexperte von fdc Airport.

"Sollten die Coburger unbedingt auf 420 m Anflugbefeuerung bestehen und dafür Geld vergeuden wollen, kann man den Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene ohne Probleme auch damit versehen. Es gibt in Deutschland mehrere Plätze mit aufgeständerter Anflugbefeuerung, z.B. Dresden oder Spangdahlem in der Eifel, die im Instrumentenflug betrieben werden", so Faulenbach da Costa.

Dagmar Escher, Sprecherin des Bündnisses für die Region - gegen den Verkehrslandeplatz: "Erst hieß es von der ARGE Verkehrslandeplatz, eine europäische Richtlinie verlange einen Neubau. Das war falsch und wurde von EU-Vertretern zurückgewiesen. Dann hieß es, das Bundesverkehrsminsterium verlange einen Neubau. Auch das war falsch und wurde vom Ministerium richtiggestellt. Vor einem Jahr hieß es von der IHK, der Kreistag müsse bereits die Finanzierung beschließen. Das hat das Luftamt Nordbayern dann als unnötig erkannt. Immer hieß es, die Brandensteinsebene wäre nicht regelkonform für den Instrumentenflug und eine 420 m lange Anflugbefeuerung zwingend. Auch das ist wohl falsch."

"Und dass es auch mit einer Aufständerung an der Brandensteins-ebene geht, wurde von der Projektgesellschaft immer in Abrede gestellt. Auch das ist nun widerlegt", so Escher.

"Ich war über die Pressemeldung auf der Titelseite überrascht, finde es aber sehr gut, dass sich der Bayerische Innenminister persönlich mit einbringt um vielleicht auch manches abzuklären, worauf wir bis jetzt noch keine Antwort bekommen haben.

Mir wäre es aber noch lieber, wenn auch Steinrücken nochmals mit einbezogen würde. Am ICE-Tunnel und damit auch an Grub am Forst vorbei, kann dies nicht an der fehlenden möglichen Ausbaulänge scheitern!" so Gerhard Ehrlich, Obmann des Bayerischen Bauernverbandes.

"Mit der Ertüchtigung der Brandensteinsebene könnten alle Beteiligten gut leben. Vor allem wären unnötige Kosten für Grunderwerb und Infrastrukturmaßnahmen nicht nötig. Weiterhin würde auch kaum fruchtbarer Boden der Landwirtschaft entzogen werden. Somit wären wir, die betroffenen Landwirte, auch nicht in unserer Existenz gefährdet", so Oliver Truckenbrodt von der Interessengemeinschaft der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter.

"Wir werden uns auch an Innenminister Joachim Herrmann wenden, damit er sich nicht nur die festgefahrenen Argumente der Schon-immer-für-den-Neubau-Fraktion anhört, sondern auch unsere Gründe für den Erhalt der Brandensteinsebene aus erster Hand bekommt", so Tom Konopka, BN-Regionalreferent für Oberfranken.

Das Bündnis fordert deshalb, dass die Möglichkeit der Weiternutzung der Brandensteinsebene mit Instrumentenflug unter den gegebenen Umständen genauer und unabhängig geprüft wird und auch der mögliche Ausbau der Anflugbefeuerung auf 420 Meter Länge.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden gebeten, nicht bereits jetzt einen Finanzierungsbeschluss zu fassen. Für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens braucht es nach Auskunft des Luftamtes lediglich, dass "die Finanzierbarkeit hinreichend wahrscheinlich ist."

"Kein Mensch kauft die Katze im Sack. Auch der Coburger Kreistag sollte nicht ohne genaue Kenntnis der Planungen und Folgekosten einen Blankoscheck ausstellen", so Konopka.

Widersprüche zum Zwang eines Neubaus

Eine städtische Studie zur Ausbaubarkeit der Brandensteinsebene bei erheblich geringeren Kosten von 2002 war dem Bündnis 2013 in die Hände gefallen.

Ein Ausbau wäre aktuell um mindestens 25 Mio. Euro günstiger als ein Neubau.

Die landesplanerische Beurteilung vom 14.8.2007 bewertete einen Ausbau der Brandensteinsebene ebenfalls als positiv.

Brandensteinsebene hat unbefristete Betriebsgenehmigung

Die Ergebnisse des Flughafenplaners Dieter Faulenbach da Costa von fdc Airport Consulting (Offenbach a.M.) zeigen, dass die Betriebsgenehmigung für den Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene mit der Plangenehmigung vom 26.08.2011 unbefristet erteilt wurde.

Mit den Umbaumaßnahmen ist der Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene vollumfänglich regelkonform, er entspricht den Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb (NfL I-328/01) und der Richtlinie über die Markierung von Flugplätzen mit Instrumentenflugverkehr.

Dies war immer wieder von der Projektgesellschaft bestritten worden. Die Projektgesellschaft war sich auch nicht zu schade, dafür eine (letztlich falsche) Aussage über eine Forderung des Bundesverkehrsminsteriums nach einem Neubau zu kolportieren.

Lediglich der Teil Befeuerung entspricht nicht diesen Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb.

Die Befristung der Ausnahmegenehmigung für die Länge der Anflugbefeuerung ist aber offenbar unbegründet. Die Richtlinie NfL I-95/03 legt zwar eine Gesamtlänge der Anflugbefeuerung auf 420 m fest (die hier mit Aufwand zu realisieren wären), aber sie regelt auch Ausnahmen (Absatz 1.3), wenn "die örtlichen Verhältnisse dies rechtfertigen". Dies gilt für die Brandensteinsebene (und es entspricht auch ICAO Annex 14).

Selbst für alle Flugzeuge der Fa. Brose reicht die Pistenlänge aus, beim größten Flugzeug von Brose gäbe es eine durchaus übliche Beschränkung: die Maschine kann lediglich nicht mit maximalem Startgewicht oder maximaler Reichweite gestartet werden.

Damit wird das letzte und zentrale Argument für einen zwingenden Neubau erschüttert.

Für Rückfragen: Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken
Telefon 0911 81878-24, E-Mail: tom.konopka@bund-naturschutz.de