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Bund Naturschutz befürchtet erhebliche Verschärfung der Hochwassersituation durch den geplanten Bau der Ortsumfahrung Mittelstreu

05.02.2009

Der schon vor Jahren von den Behörden propagierte  „ökologischer Ausbau“ der Streu sollte auch einen besseren Hochwasserschutz für Mittelstreu bringen. Dieses Konzept könnte sich nach Realisierung der derzeitigen Pläne ins Gegenteil verkehren.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt hatte bei der Verlegung der Streu seinerzeit erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt, um durch einen sehr großzügig bemessenen Vorlandabtrag eine Verbesserung der Hochwassersituation für die Ortschaft Mittelstreu zu erreichen.

Diese Entwicklung wird durch die aktuellen Planungen im Zusammenhang mit der Ortsumgehung Mittelstreu nicht nur zunichte gemacht – im Gegenteil wird sich die Hochwassersituation nach dem Bau der Straße noch erheblich verschärfen. Nicht nur, dass nach den Erkenntnissen des BN nur ein Teil des verfüllten Retentionsraums an anderer Stelle neu geschaffen werden wird. Nun beabsichtigt die Gemeinde auch noch, an den beiden natürlichen Engstellen im Talraum der Streu – direkt unterhalb der Ortschaft -  Auwald anzupflanzen. Die Bäume und die darunter wachsenden Sträucher werden – so die Befürchtung des BN – wie eine natürliche Hochwasserbremse wirken. Bei Hochwasser verzögern diese Querriegel den Wasserabfluss derart, dass der Wasserstand im Bereich der Ortschaft  deutlich steigen wird. Die früher vorgelegten amtlichen Berechnungen zum Hochwasserabfluss – damals war ein gleichbleibendes Niveau errechnet worden – hätten damit ihre Grundlage ebenso wie ihre Gültigkeit verloren.

Verloren ginge damit aber auch ein zentrales Argument für die neue Ortsumfahrung, mit dem immer wieder versucht worden war, Skeptikern den Wind aus den Segeln zu nehmen.

 

Rechtlich fragwürdig ist dabei die Vorgehensweise der Gemeinde Oberstreu: Obwohl nach den Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre bei derartigen Planungen eine umfassende Bürgerinformation und –beteiligung zu erfolgen hat, sollen diese Planungen offensichtlich unter Verschluss gehalten werden.

Erforderlich wäre es dagegen, den bereits beschlossenen Bebauungsplan zu überarbeiten und öffentlich auszulegen, um die Bürger in allgemein verständlicher Art und Weise über die Planung und deren Auswirkungen zu informieren. Dieser eigentlich notwendige Verfahrensschritt

ist bis heute unterblieben und offensichtlich auch nicht geplant.

 

Der BN appelliert deshalb an das Landratsamt, bei einem derart umstrittenen Projekt nicht sehenden Auges zu tolerieren, dass ohne rechtsgültige Genehmigungsgrundlage die für März angekündigte Fortführung der Bauarbeiten erfolgt und damit endgültig vollendete Tatsachen geschaffen werden.

 

Das Landratsamt ist nach Auffassung des BN mehr denn je gefordert, bei der Gemeinde Oberstreu umgehend darauf zu drängen, dass jetzt endlich eine grundsätzliche Überarbeitung des Bebauungsplanes mit ordnungsgemäßer Anhörung von BürgerInnen, Behörden und Naturschutzverbänden vorgenommen und damit auch in der Rhön geltendes Recht in die Praxis umgesetzt wird.

 

Für Rückfragen

Helmut Schultheiß, Regionalreferent, Fon 0911/81878-13, Fax 869568,

Mail helmut.schultheiss@bund-naturschutz.de