Vorrang für die Artenvielfalt!
Aus Sorge um den unersetzbaren Artenbestand im FFH-Gebiet „Ehemaliger Standortübungsplatz Ebern und Umgebung“ bittet der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof um die Überprüfung des Bebauungsplans auf Einhaltung der Rechtsvorschriften.
Mit dem Schutzstatus Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) soll der Lebensraum seltener und bedrohter Tiere und Pflanzen bewahrt werden. Im europaweiten Schutzprogramm NATURA 2000 sichern FFH-Gebiete den Zusammenhang und die Verflechtung der Habitate, um diese zu schützen und die Wanderwege seltener Tiere zu gewährleisten.
Die hügelige Landschaft des ehemaligen Standortübungsplatzes Ebern mit ihrem kleingliedrigen Wechsel aus Baumbeständen und offenen Flächen ist ein Kleinod. Dieses FFH-Gebiet ist eines der artenreichsten in ganz Unterfranken. In dem knapp 3 Quadratkilometer großen Gebiet gibt es acht geschützte Lebensraumtypen, u. a. kalkreicher Trockenrasen und magere Flachland-Mähwiesen, die alleine etwa 30% der Fläche ausmachen. Von den über 3500 nachgewiesenen Tier- und Pflanzenarten sind 900 „relevante Arten“ der Rote Liste und/oder der Bundesartenschutzverordnung mit 50 FFH-Anhangsarten. Darunter finden sich z. B. die erst kürzlich mit Fotobeleg bestätigte Haselmaus, die Heidelerche und der Laubfrosch. Besonderen FFH-Schutz genießt auch das Purpurknabenkraut, das in einem außerordentlich großen Bestand vorkommt und über den gesamten Übungsplatz verbreitet ist. Auch die Pyramidenorchis und die Violette Stendelwurz sind bedeutende Vertreter aus der Gruppe der 18 Orchideenarten, die hier nachgewiesen sind.
Der BN wendet sich gegen die in diesem herausragend wertvollen FFH-Gebiet genehmigte motorsportliche Intensivnutzung an 365 Tagen im Jahr. Auch die neuerdings ebenfalls genehmigte Errichtung von Photovoltaikanlagen findet keine Zustimmung. Zwar begrüßt und fördert der BN die Verwendung der erneuerbaren Energie, um die Energiewende zu erreichen, aber nicht an jedem Standort. Im FFH-Gebiet sollte die Natur Vorrang haben.
Mit dem Normenkontrollverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, das der BN heute eingeleitet hat, soll geklärt werden, inwiefern die Stadt Ebern mit ihren Planungen gegen geltendes Recht verstößt.
gez. Richard Mergner, Landesbeauftragter
gez. Dr. Klaus Mandery, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Hassberge
gez. Dr. Kai Frobel, stellvertretender Landesvorsitzender, Referatsleiter Arten- und Biotopschutz
Für Rückfragen: Richard Mergner (Landesbeauftragter)
Tel. 0911 - 81 87 8 25