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Westumfahrung von Neunkirchen am Brand wäre riesiger Landschaftseingriff

Bayerns Schönheit bewahren!

04.09.2008

Soeben wird ein erneuter Anlauf für eine sog. Westumfahrung von Neunkirchen am Brand, Landkreis Forchheim eingeleitet. Das Staatliche Bauamt hat aktuelle Planungen für eine Staatsstraße 2243neu (Neunkirchen-Effeltrich) vorgelegt, über die der Marktgemeinderat am 17.09.08 beraten will.

 

Der Bund Naturschutz lehnt die neue Variante der geplanten Westumfahrung wie auch die anderen Varianten entschieden ab, weil damit ein übergroßer und folgenreicher Landschaftseingriff im Ebersbachtal verbunden wäre und der lokale Klimawandel (Frisch- und Austauschluftzirkulation) sowie der globale Klimawandel weiter befördert würde. Gleiches gilt für eine ortsferne, westlich von Ebersbach verlaufende Variante über die Höhenzüge.

 

Mit dem Bau würde auch die Gefahr einer Mautausweichstrecke zwischen der A73 bei Forchheim und der A9 bei Schnaittach heraufbeschworen und Orte wie Effeltrich oder Kersbach mit mehr Durchgangsverkehr belastet.

 

Mit einer Bilderrahmenaktion verdeutlichten Vertreter des BN, dass es hier auch um die Bewahrung von Bayerns Schönheit geht. Eine weitere Zerschneidung der jahrhunderte alten Kulturlandschaft ist nicht mehr akzeptabel.

 

Heinrich Kattenbeck, der 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Forchheim, dazu: "Wir haben im Landkreis Forchheim genug ausgebaute Straßen. Ein besonders wichtiges Potential in der Metropolregion ist unsere schöne Landschaft, mit der Arbeitsplätze im Tourismus verbunden sind. Auch der Erhalt unserer ländlichen Ortskerne ist abhängig davon, dass die Vorzüge des ländlichen Raums, die schöne Landschaft erhalten bleibt. Die gigantischen Eingriffe mit einem über sechs Meter hohen Damm, einem gleich tiefen Einschnitt und weit mehr als vier Kilometer Neubautrasse für die Westumfahrung vertragen sich damit nicht."

 

"Wir haben seit Beginn der ersten Planungen immer wieder darauf verwiesen, dass es angesichts der Verkehrsbelastung, heute beträgt sie 6.200 KFZ pro Tag weiterhin, keine neue Trasse braucht. Leider will die Gemeinderatsmehrheit bislang nicht davon lassen", so Bernhard Birnfeld, Vorstandsmitglied der Ortsgruppe Neunkirchen a.Br. Und weiter: "Statt einer Neubautrasse durch unsere Naturschutz-, Klima- und Naherholungsgebiete sollte die Ortsdurchfahrt moderat ausgebaut werden.“

 

"Bei dieser Lösung wäre es wichtig, schwierige Stellen, besonders am Forchheimer Tor zu entschärfen", meint Jürgen Paris, der Vorsitzende der Ortsgruppe.

 

"Der vor zwei Jahrzehnten geprägte Slogan 'Global denken – lokal handeln' war noch nie so wichtig wie heute, wo wir mit den Folgen des Klimawandels konfrontiert sind. Wir dürfen nicht weiter Signale in die falsche Richtung setzen", so Tom Konopka, Regionalreferent des BN.

 

Der BN appelliert deshalb an den Marktgemeinderat, die Westumfahrung nicht weiter zu verfolgen und stattdessen die St 2243 innerörtlich zu entschärfen. Es besteht die Aussicht, dass sich der Schwerlastverkehr durch Verlagerung von Standorten in absehbarer Zeit verändert. Außerdem hat sich die Tempo-30-Zone vor der Grundschule zum Schutz der Kinder seit Jahren bewährt. Der weitergehende Straßenzug nach Südwesten lässt sich zudem über den Henkersteg geschwindigkeits- und lärmmindernd bei Wiedereinführung der Tempo-30-Zone gestalten. Derartiges wären Signale an die Verkehrsteilnehmer, die Fahrthäufigkeit zu vermindern und damit auch eine Zunahme des überörtlichen Verkehrs zu vermeiden.

 

Die Planungen für eine Westumfahrung von Neunkirchen am Brand gehen bereits in die Jahre des Wirtschaftsaufschwungs zurück. Verschiedene Varianten wie eine vom Ortsrand abgerückte, eine westlich der Trinkwasserbrunnen und eine durch das Wasserschutzgebiet sowie zwei weitere Trassen wurden zuletzt 1999 diskutiert.

 

Nun ist noch eine geänderte Umfahrung als neue Ziel-Variante hinzugekommen, die mit mehr als vier km Länge durch das Ebersbachtal auf einem über sechs Meter hohem Damm und einen tiefen Einschnitt führt und mit einer Steigung von bis 5,8% die Höhe nordwestlich Neunkirchen überwinden soll.

 

Die Verlegung der St 2243 westlich Neunkirchen a.Br. steht derzeit im Staatsstraßenausbauplan in der Kategorie 1R, das heißt "Projekt der 1. Dringlichkeit - Reserve". Die Kosten wurden 2001 mit 5.540.000 € veranschlagt, wobei eine Sondermaßnahmen-Finanzierung mit sehr hoher Gemeindebeteiligung anstünde.

 

Neunkirchen hat bereits 1997 mit einer südlichen Umfahrung im Zug der Staatsstraße 2240 von Erlangen nach Schnaittach große Eingriffe in Natur und Landschaft hingenommen.

 

 

für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent für Oberfranken

Fon. 0911/81878-24, Fax 0911/869568, Mail tom.konopka at bund-naturschutz.de