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Windkraft im Wald? Kriterien für Vorranggebiete Windenergie

Der BUND Naturschutz hat eine Liste mit Kriterien erstellt, um das Windenergie-an-Land-Gesetz in Bayern naturverträglich umzusetzen. Die Kriterienliste enthält grundlegende Hinweise, wie Vorranggebiete aber auch konkrete Standorte unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen – etwa für Windkraft im Wald – auszuweisen sind.

Das Windenergie-an-Land-Gesetz in Bayern

Um die Ziele von Energiewende und Klimaschutz zu erreichen, muss Bayern insbesondere den Ausbau der Windenergie beschleunigen. Gemäß Windenergie-an-Land-Gesetz muss jede Planungsregion in Bayern bis 2027 mindestens 1,1 Prozent, bis 2032 dann voraussichtlich 1,8 Prozent der Landesfläche als Windenergie-Vorranggebiete ausweisen. Dabei handelt es sich um Gebiete, in denen keine offensichtlichen Gründe gegen eine Windkraftnutzung sprechen. Wichtig: Eine konkrete Standortprüfung und -genehmigung ist auch für Vorranggebiete weiter erforderlich.


Windkraftausbau schnell und naturverträglich planen

Kriterienliste für die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten (PDF)

Der BN sieht in einer guten Regionalplanung eine essenzielle Voraussetzung, da nur so Planungssicherheit geschaffen werden kann. Für ihn ist es daher Ziel, in jeder Planungsregion schnellstmöglich, spätestens bis 2025 mindestens zwei Prozent der Region als Vorranggebiete auszuweisen, um die energetischen Ziele auch dann zu erreichen, wenn nicht alle Vorranggebiete genutzt werden. Damit dabei keine Naturschutzbelange unberücksichtigt bleiben, etwa beim Ausbau der "Windkraft im Wald", hat der BN die Kriterienliste für die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten entwickelt.

Lenkungsfunktion der Vorranggebiete Windkraft

Der BN unterscheidet drei Arten von Gebieten:

Vorranggebiete

sollen eine steuernde Wirkung haben. Daher müssen Windenergieanlagen vorrangig in diesen Gebieten errichtet werden.

Neutrale Gebiete

Außerhalb von Vorranggebieten sind deutlich gründlichere Untersuchungen anzustellen. Diese "neutralen" Gebiete sind meist weniger geeignet.

Ausschlussgebiete

Alle in der Kriterienliste genannten Ausschlussgebiete müssen ausgewiesen werden und dürfen nicht für Windkraft zur Verfügung stehen.

Gibt es bald mehr Windkraft im Wald? Die BN-Kriterien für Vorranggebiete

Diese dezentrale Konzentration vereinfacht außerdem Planungsverfahren und verringert den Aufwand für Anschlussleitungen. Darüber hinaus spricht der Landschaftsschutz für eine gewisse Bündelung von Windkraftanlagen. Nur wenn das Flächenziel von zwei Prozent Landesfläche mit dieser Mindestgröße nicht erreicht werden kann, wäre der BN auch für kleinere Gebiete offen.

Denn damit sich Windenergieanlagen ökonomisch wie ökologisch lohnen, muss bewertet werden, wie oft der Wind an einem Standort weht (Windverhältnisse) sowie mit welchen Geschwindigkeiten (Windhöffigkeit).

Als Standorte für Windkraftanlagen im Wald absolut auszuschließen sind:

  • Naturwaldreservate und Naturwälder
  • Schutzwälder nach Bayerischem Waldgesetz (Art.10 Absatz 1, unter anderem Alpine Schutzwälder) sowie
  • Wälder in Schutzgebieten, vom Nationalpark bis zum FFH-Gebiet sind absolut auszuschließen.

Das oben genannte Abwägungskriterium bedeutet, dass auf die Ausweisung von Vorranggebieten auf Waldstandorten stets ver­zichtet werden soll, wenn es Auswahlmöglichkeiten in einer Region gibt. Dies gilt insbesondere für:

  • naturnahe Wälder mit hohen Flächenanteilen standortheimischer Baumarten mit Bestand­salter von über 100 Jahren (unter anderem Klasse I und Klasse 2-Wälder).
  • Werden Windkraftanlagen in Bannwäldern errichtet, sind Flächenverluste angrenzend an den Bannwald auszugleichen. Winden­ergieanlagen dienen der Bekämpfung der Klimakrise und sind daher anders als privat­wirtschaftliche Vorhaben von der Ausgleichs­regelung bei Bannwald nach Bayerischem Waldgesetz umfasst.
  • naturnahe Mischwälder

Wo Waldflächen als Vorranggebiete ausgewiesen werden, ist bei der konkreten Standortwahl darauf zu achten, dass Anlagen in naturschutzfachlich weniger hochwertigen oder bereits geschädigten Waldbeständen errichtet werden.

 

Um etwa Vogel- und Fledermausarten zu schützen, dürfen in folgenden Bereichen keine Vorranggebiete ausgewiesen werden:

  • Räume mit Schwerpunktlebensräumen mehrerer windkraftsensibler Arten
  • Korridore zwischen Wiesenbrütergebieten
  • Dichtezentren besonders gefährdeter Vogelarten mit ungünstigem Erhaltungszustand (zum Beispiel Rauhfußhühner und Seeadler)
  • Dichtezentren der Fledermausart Großer Abendsegler, da die Art einen schlechten Erhaltungszustand und einen negativen Bestandstrend aufweist.
  • Flugrouten der Großen Abendsegler zwischen Dichtezentren (häufig in Städten) und nahegelegenen, essenziellen Nahrungshabitaten (insbesondere größere Gewässer)

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat sogenannte Dichtezentren kollisionsgefährdeter Vogelarten ermittelt, die nicht als Vorranggebiete geeignet sind. Vogelzuggebiete sollten zumindest immer dann als mögliches Vorranggebiet ausgeschlossen werden, wenn Hotspots längere Abschaltzeiten erforderlich machen würden – was nicht zuletzt die Wirtschaftlichkeit der Anlagen beeinträchtigt.

 

Schutzgebiete

Die folgenden Schutzgebiete gelten für den BN zudem als absolute Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen. So kann neben dem Schutzaspekt auch die Rechtssicherheit erhöht und letztlich die Planung beschleunigt werden:

  • Nationalpark
  • Naturschutzgebiet
  • Alpenplan Zone C
  • Ramsar-Gebiete
  • Naturwaldreservate und Naturwälder nach BayWaldG
  • Biosphärenreservate Zone 1+2
  • Welterbe-Stätten
  • Natura 2000-Gebiete: Vogelschutzgebiete (SPA) und FFH-Gebiete
  • Wiesenbrütergebiete und Feldvogelkulisse (Puffer 1000 Meter)

Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Pufferzonen und besonders schützenswerte Gebiete.

 

Naturparke und Landschaftsschutzgebiete

Regionen in Naturparken und Landschaftsschutzgebiete müssen nach Ansicht des BN nicht generell als Vorranggebiet ausgeschlossen werden, sofern dem nicht andere Schutzkriterien entgegenstehen. Allerdings gilt hier dem Landschaftsschutz besonderes Augenmerk, beachtet werden muss etwa:

  • dezentrale Konzentration
  • »umzingelnde« Wirkung
  • kulturhistorisch bedeutsame Einzelelemente mit hoher Fernwirkung
  • Bereiche für herausragende Bedeutung für das Landschaftsbild
  • landschaftliche Vorbehaltsgebiete

Die Renaturierung von Moor-Ökosystemen ist ein wichtiger Baustein um Klimaneutralität und Biodiversitätsziele in Bayern zu erreichen. Ausnahmen sind allenfalls in naturschutzfachlich wenig wertvollen und nicht aufwertbaren Moorbereichen denkbar, etwa entlang großer Verkehrstrassen.

Da Windenergie nicht mit den Anliegen zur Wasserversorgung konkurriert, können Wasserschutzgebiete der Zone III zugleich als Vorranggebiete für die Windkraft ausgewiesen werden. Überschwemmungs- und Hochwasserschutzgebiete sind in der Regel aus anderen Kriterien bereits nicht für Windkraftanlagen geeignet, sie gelten für den BN als neutrale Gebiete. Gegebenenfalls muss zusätzlicher Retentionsraum an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Mit der BN-Kriterienliste Windenergie naturverträglich ausbauen

Dem BN ist bewusst, dass auch die erneuerbare Windenergie mit Eingriffen in unsere natürliche Umwelt verbunden ist. Doch die Energiewende darf nicht weiter aufgeschoben werden, damit die Folgen der Klimakrise nicht noch dramatischer zunehmen und sowohl Versorgungssicherheit wie auch die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern gewährleistet werden können.
Mit unseren Kriterien für den naturverträglichen Ausbau der Windkraft werden die negativen Folgen minimiert. Viele oft wiederholte Vorbehalte gegen die Windkraft sind bei näherem Hinsehen zudem nicht korrekt, nachzulesen in unserem Faktencheck FAQ Windkraft.