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Gentechnik-Kennzeichnung: Erfolge und nächste Schritte

Beim Gesetzgebungsprozess zur Regulierung der Gentechnik konnten wichtige Zwischenerfolge erzielt werden: die Kennzeichnungspflicht für Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) wurde nun in den Gesetzentwurf aufgenommen. Darüber hinaus soll die Rückverfolgbarkeit von NGT-Pflanzen gewährleistet werden und eine Überwachung möglicher Umweltfolgen bleibt vorgeschrieben.

Am 7. Februar 2024 hat das EU-Parlament über ein neues Gesetz zur Regulierung der Gentechnik in der Pflanzenzüchtung abgestimmt. Demnach können künftig Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) ohne Risikobewertung für den Anbau zugelassen werden.

Die globale Agrar- und Saatgutindustrie hat ihre Ziele damit jedoch nicht erreicht. Denn einige unserer wichtigsten Forderungen wurden bei der Abstimmung berücksichtigt.

Durch verschiedene Änderungsanträge aus dem Parlament wurde die Kennzeichnungspflicht für NGT-Pflanzen in das Gesetz aufgenommen.  Die Entwickler von NGT-Pflanzen sind verpflichtet, Saatgut, Pflanzen und daraus entstandene Produkte als solche zu kennzeichnen. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass sie in der Verarbeitungskette jederzeit zurückverfolgt werden können (Rückverfolgbarkeit). Damit hat das Europaparlament  die bäuerliche Wahlfreiheit beim Saatgut und für Verbraucher*innen bei Lebensmitteln verteidigt.

Aus Naturschutzsicht besonders wichtig: Eine Überwachung möglicher Umweltfolgen bleibt vorgeschrieben. Sollten bei Rückverfolgung und Monitoring negative Auswirkungen festgestellt werden, können Zulassungen dann auch wieder entzogen werden. Die Europaabgeordneten haben zudem für ein Verbot der Patentierung von NGT-Pflanzen votiert.


Das ist auch unser Erfolg

Die massive Lobbykampagne der Saatgutindustrie in Medien und bei Agrarpolitikerinnen und -politikern ist vorerst gescheitert.

Der Agrarausschuss des Europaparlaments hatte noch im Dezember mit deutlicher Mehrheit für eine Deregulierung der Neuen Gentechnik gestimmt. Das Parlament ist dem Votum nicht gefolgt. Selbst der durch die Änderungen deutlich entschärfte Gesetzentwurf hat nur eine überraschend knappe Mehrheit bekommen. Auch die Europaabgeordneten von CSU und Freien Wählern haben nicht geschlossen dafür gestimmt.

Dafür hat das vom BUND Naturschutz koordinierte Bündnis für ein Gentechnikfreies Bayern zusammen mit Partnern in ganz Europa unermüdlich gearbeitet. Seit der Vorlage des Gesetzesentwurfes im Sommer 2023 gab es nicht nur Proteste sondern auch viele Briefe, Gespräche und Informationsveranstaltungen mit Fachbehörden, Politiker*innen und Landwirtschaftsverbänden. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hatte angesichts der Medienkampagne der Agrarlobby einen schweren Stand, konnte jedoch immer wieder durchdringen.


Was wir jetzt noch tun müssen

Die Abstimmung im EU-Parlament ist nur ein Zwischenergebnis im Gesetzgebungsprozess. Als nächstes wird die Gesetzes-Vorlage vom Ministerrat, dem Gremium der EU-Mitgliedsländer, behandelt. Auch hier scheint es aktuell viel Ablehnung zu geben. Damit es dabei bleibt, müssen wir unsere Kraft jetzt wieder auf unsere Politiker*innen in Deutschland konzentrieren. Denn die Erfolge im Parlament müssen vom Ministerrat bestätigt werden und eine Risikobewertung für NGT-Pflanzen muss aufgenommen werden.

Aber wie sich zeigt, lohnt es sich! Daher heißt es jetzt nochmal alle Kräfte mobilisieren und bündeln, denn bis spätestens Ende März 2024 wird zumindest eine vorläufige Entscheidung gefallen sein. Danach geht es in die heiße Phase des EU Wahlkampfes.