Aktuelle Zahlen zur Wolfspopulation: Herdenschutz drängt - Bejagung überflüssig
In Bayern gab es im Monitoringjahr 2020/21 (1. Mai 2020 bis 30. April 2021) 13 territoriale Wölfe in acht Territorien. Außerdem einige wenige umherziehende Wölfe, die aber schwer zu erfassen sind. Im vergangenen Monitoringjahr waren es 11 territoriale Wölfe, vor fünf Jahren vier. Die Gesamtzahl der territorialen Wölfe in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr von 361 auf 387 angestiegen. Vor zehn Jahren waren es 34 sesshafte Wölfe, daraus errechnet sich ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 27,5 %. Das Wolfvorkommen konzentriert sich überwiegend im Nordosten Deutschlands.
Damit lebt jeder dreißigste deutsche Wolf in Bayern: Wolfsrudel und –paare gibt es im Norden und Osten Bayerns: Zwei Rudel (also erwachsene Wölfe mit Welpen) im Bayerischen Wald und je eines im Veldensteiner und Mantelner Forst sowie ein Wolfspaar auf den Truppenübungsplatz (TÜP) Grafenwöhr. Einzelne territoriale Wölfe gibt es darüber hinaus im Altmühltal, auf dem TÜP Hohenfels und im Oberallgäu. Letzterer ist der einzige territoriale Wolf in Südbayern.
„Angesichts der noch wenigen Wölfe in Bayern sind die Rufe nach einer Bejagung der bayerischen Wölfe aus Teilen der Staatsregierung fehl am Platz“, kommentiert Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz (BN) und verweist auf die Notwendigkeit des Herdenschutzes. „Mit Forderungen zu Alibi-Aktivitäten wie Bejagung und Bestandsregulierungen punkten manche Politiker vielleicht bei den Tierhaltern. Sie erwecken so aber die falsche Hoffnung, mit einer Bejagung lasse sich die Gefahr für die Weidetiere durch den Wolf managen und sind somit mitverantwortlich für das böse Erwachen, das den Weidetierhaltern droht, wenn diese deswegen auf Herdenschutzmaßnahmen verzichten“, so Geilhufe.
In 2021 wurden bisher soweit bekannt 36 Tiere bei fünf Ereignissen gerissen, darunter Schafe und vor allem Muffel-, Dam- und Rotwild. Der Abschuss von Wölfen, die mehrfach ordnungsgemäßen Herdenschutz überwunden haben, ist als Ultima Ratio des Wolfsmanagements bereits mit der aktuellen Gesetzeslage möglich.
Um zu verhindern, dass einwandernde durchziehende Wölfe sich zukünftig an die „leichte Beute Schaf“ gewöhnen, ist es notwendig, beim Aufbau eines wirkungsvollen Herdenschutzes in ganz Bayern mehr Gas zu geben. Der BN beteiligt sich deswegen am EU-Projekt „Lifestockprotect“, in dem Weidehalter/innen Herdenschutzkurse angeboten werden. Außerdem ist die bayerische Staatsregierung gefragt, die Rahmenbedingungen für die Weidetierhaltung und den Herdenschutz deutlich zu verbessern (sh. Hintergrund).
Hintergrund
Jährlich im Spätherbst veröffentlichen BfN und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) die Daten über die Wolfsvorkommen in Deutschland. Die veröffentlichten Daten beziehen sich auf das „Wolfsjahr“ (1. Mai 2020 bis 30. April 2021), welches mit der Geburt der Welpen beginnt. Durch die zeitintensive gründliche Auswertung der von den Bundesländern an die DBBW gesendeten Daten wird die Gesamtbilanz erst im Herbst veröffentlicht. Das Wolfsmonitoring ist für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wild lebendes Tier wird in seinem Bestand ähnlich präzise erfasst und beobachtet. Da die natürliche Sterblichkeit der Wölfe im ersten Lebensjahr bei ca. 50 Prozent liegt und viele Jungwölfe bei der Suche nach einem Revier den Verkehrstod sterben, ist die Zahl der Welpen und Jungtiere starken Schwankungen von Jahr zu Jahr unterworfen. U. a. um einen robusten Vergleich der Wolfspopulation über die Jahre zu ermöglichen, fokussiert sich das staatliche Monitoring deswegen auf die erwachsenen Tiere.
BN-Forderungen zum Herdenschutz:
- Herdenschutzförderung darf nicht auf Gebiete mit sesshaften Wölfen beschränkt werden. Bereits bei Nähe oder Anwesenheit durchziehender Wölfe müssen Betriebe finanziell unterstützt werden, die ihre Weiden wolfssicher machen wollen. Ein durch Bayern ziehender Wolf soll sich nirgendwo an die „leichte Beute Schaf“ gewöhnen.
- Die Staatsregierung muss die Förderrichtlinie auch für die laufenden Kosten des Herdenschutzes (Zaunpflege, Herdenschutzhundehaltung u. a.) vorlegen. Die EU-Kommission hat grünes Licht für die Förderung dieser Kosten gegeben, einer Förderung steht nichts mehr im Wege.
- Die ständige Behirtung soll – schon aus Gründen des Tierwohls und Biodiversitätsschutzes – gefördert werden.
- Grundsätzlich muss an den agrarpolitischen Stellschrauben gedreht werden, wenn die schwierige ökonomische Lage der Weidetierhaltung, insbesondere der Schafhaltung, nicht zur Aufgabe der Weidetierhaltung führen soll.
Für Rückfragen:
Uwe Friedel, BN-Artenschutzreferat, Telefon 0151 14168074, E-Mail: uwe.friedel@bund-naturschutz.de
Internet:
https://www.bfn.de/pressemitteilungen
https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-12/Pressehintergrund%20Wolf%2020-21.pdf