Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Allgemeinverfügung zum Biberabschuss im Oberallgäu ist maßlos überzogen

Das Landratsamt Oberallgäu hat mit seiner Allgemeinverfügung vom 11. September eine generelle Abschussgenehmigung für den Biber in einem 30 Meter Abstand von allen überörtlichen Straßen und Schienenanlagen erlassen. Dagegen hat der BUND Naturschutz am 9. Oktober 2024 Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. Eine so umfangreiche pauschale Tötungsgenehmigung ist in Bayern bisher einzigartig. Der BUND Naturschutz (BN) hält diese Vorgehensweise für sachlich nicht sinnvoll und rechtlich nicht haltbar.

15.10.2024

Auch bisher werden im Landkreis Oberallgäu bei konkreten Problemen bereits Biber geschossen, wenn es keine andere Lösung gibt. In den Jahren 2021 bis 2023 waren dies 107 getötete Biber. „Diese sachbezogene und am Einzelfall begründete Praxis hat sich nach Ansicht des BN bewährt und sollte beibehalten bleiben“, erklärt Dr. Christine Margraf, die Artenschutzreferentin des BN. „Wo der Biber eine echte Gefahr für Infrastrukturen darstellt und kein anderer Schutz möglich ist, kann er auch bisher getötet werden. Im Regelfall ist aber der vorsorgende Schutz ohne Abschuss die tragfähigere Konfliktlösung.“

Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu spricht sich für konstruktive Lösungen aus: „Ein Bahndamm an einem Bach kann beispielsweise durch ein Drahtgeflecht einfach und dauerhaft vor Biberschäden geschützt werden. Bei einem Abschuss eines Bibers besteht die Gefahr, dass innerhalb kürzester Zeit ein anderer Biber wieder Schäden verursacht.“

Der Biber, ein Ureinwohner des Allgäus sorgt für Hochwasserschutz und lässt die Artenvielfalt explodieren. Er war über Jahrzehnte in Bayern ausgerottet. Nun ist er wieder flächendeckend vertreten. In Bayern leben heute ca. 25.000 Tiere in ca. 7.500 Revieren. Im Jahr 2023 wurden bayernweit 2655 Biber geschossen. Sollte der Biberabschuss weiter erhöht werden, geht der BN von einer ernsthaften Gefahr für die Population aus.

Ähnliches gilt auch für den Landkreis Oberallgäu. Eine Biberkartierung des BUND Naturschutz im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten im Jahr 2020 hat ca. 130 Reviere mit rund 520 Individuen ergeben. 2023 wurden 41 Biber in diesem Gebiet getötet. Eine deutliche Erhöhung der Abschusszahlen kann auch im Oberallgäu dauerhaft zu einer Gefahr für die Population werden.

Der BN hält die Allgemeinverfügung des Landkreises auch rechtlich für nicht haltbar. Bevor ein Biber abgeschossen oder ein Biberdamm entfernt werden darf, muss geprüft werden, ob andere Lösungen möglich sind. Diese oft kleinen baulichen Lösungen sind meist auch die nachhaltigeren Lösungen als ein Abschuss. Das bayerische Umweltministerium hat eine Vorgabe an die Landratsämter erarbeitet, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Biberdämme entfernt und ein Biber im Rahmen einer Allgemeinverfügung getötet werden darf. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu geht weit über die rechtlichen Rahmensetzungen des Freistaates Bayern und des europäischen Artenschutzrechtes hinaus. 

Hinweis: 
Der BN wird seine Position nach Fertigstellung der ausführlichen Klagebegründung in einem Pressegespräch darlegen. Bis dahin werden wir in einem Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Landratsamtes rechtlich vorgehen.