Almwege nicht um jeden Preis!
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) appelliert an die bayerischen Abgeordneten des bayerischen Landtages, zum Schutz der Alpen auf zwei aktuelle Almwegeprojekte zur Erschließung der Rappinalm (Lkr. TÖL) und zur Erschließung der Gedereralm (Lkr. RO) zu verzichten. Der BN hat in beiden Fällen eine Petition eingereicht (siehe Anlage), die am 24. Mai im Umweltausschuss behandelt werden.
„Die letzten unerschlossenen Almen Bayerns sind meist einzigartige Kleinode mit hohem Wert für die Natur und eine naturnahe naturverträgliche Erholung.“ bewerten die BN-Kreisvorsitzende von Bad Tölz-Wolfratshausen Carola Belloni und der BN-Kreisvorsitzende von Rosenheim Ernst Böckler gemeinsam die Rappinalm und die Gedereralm. „Der Bau eines Erschließungsweges würde ihren Charakter vollständig verändern und Rückzugsräume für gefährdete Arten zerstören.“ Auch aufgrund geologischer Instabilität sind die Erschließungen vielfach abzulehnen, da daraus ständige immense Eingriffe zur Sicherung der Straßen resultieren würden.
Für die 8 % der 1.380 bayerischen Almen, die nicht mit einer PkW-befahrbaren Straße erschlossen sind, müssen für den Erhalt der Almwirtschaft naturverträgliche Lösungen gefunden werden. Der BN fordert daher für diese Almen bessere finanzielle Förderungen für erschwerte Bewirtschaftungsbedingungen ohne Straße. „Ziel muss eine ökologische Almwirtschaft sein – und nicht eine Almerschließung um jeden Preis.“ fordert Werner Fees, stellv. Sprecher des BN AK Alpen. Aus seiner 30-jährigen Praxis kennt er die negativen Folgen der Almerschließung sehr gut. Es gibt mit Hubschrauberflügen, Seilbahnbringung, Tragtiere und Spezialfahrzeugen ausreichend Alternativen zum PKW-befahrbaren Weg.
Nötig ist nach Ansicht des BN ein Gesamtkonzept, wie für die letzten unerschlossenen Almen Bayerns die Almwirtschaft und der Erhalt der Natur gesichert werden kann und ein Gesamtkonzept für eine ökologische Almwirtschaft, die die Leistungen erbringen kann, für die die Gesellschaft bereit ist, Subventionen zu erbringen. Zuschüsse müssen an klare ökologische Vorgaben gekoppelt sein. Dies wäre auch im Sinne der Alpenkonvention und der Zielsetzung, den Verlust der Biologischen Vielfalt zu stoppen.
Seit Jahrzehnten sorgt die Erschließung der Almen für heftigen Streit zwischen Naturschützern und Almbauern. Jüngste Beispiele sind die Erschließung der Moosenalm (Lkr. TÖL), der Spitzingalm (Lkr. MB), der Engertalm im Nationalpark Berchtesgaden (Lkr. BGL), der Wallgauer Alm (Lkr GAP) oder der Roßalm am Geigelstein (Lkr. RO, TS).
Am Geigelstein hatte der BN in einem Gerichtsverfahren erreicht, dass der bestehende Steig nur händisch ausgebessert wird und kein breiter Weg neu gebaut wird. „Diese Arbeit haben die Verbände DAV und BN dann auch selbst durchgeführt“ erwähnt Dr. Christine Margraf, Leiterin der BN-Fachabteilung München. „Der BN ist ja schließlich nicht gegen die Almwirtschaft als solches, aber sie muss naturverträglich sein, und eben auch einmal auf eine Erschließung verzichten können.“
In anderen Fällen hat der BN nach dem Bau der Wege bereits negative Erfahrungen zu berichten: die Beunruhigung nimmt zu oder nach Starkregenereignissen treten Hanganrisse auf (Beispiel Moosenalm). Langzeituntersuchungen über die Reaktion der Tiere liegen leider nicht vor und wären eigentlich in jedem Fall als Auflage nötig. Der BN bemängelt auch, dass die Genehmigungsverfahren über die Landratsämter laufen und nicht über die Regierung als übergeordnete Behörde.
1996 war wegen der andauernden Konflikte ein „Pakt für naturnahe Almwirtschaft“ zwischen den Verbänden und dem Bayerischen Landwirtschaft- und dem Umwelt-Ministerium geschlossen worden. Neben einer Begrenzung der Erschließung von Almen war es auch Ziel, die staatliche Förderung zu verbessern und eine naturnahe Almwirtschaft sicherzustellen. Ab 2006 sollten „Almen nur dann wegemäßig erschlossen werden, wenn ihre Existenz auf andere Weise nicht mehr gesichert werden kann.“ (Pressemitteilung des StMLF vom 29.04.1996). Da sich die Verhandlungen im Rahmen dieses Paktes nur auf einzelne Wegeprojekte beschränkten und keinerlei Annäherung erfolgt, wurde der Pakt im Jahr 2001 beendet, ein daran anschließender Runder Tisch zur „Zukunft der Almwirtschaft in Bayern„ fand nur zweimal statt.
Für Rückfragen:
Dr. Christine Margraf, Fachabteilung München des BN (Tel.: 089/54829889, www.bund-naturschutz.de, christine.margraf@bund-naturschutz.de)
Werner Fees, stellv. Sprecher des BN AK Alpen (Tel.: 08052/6658)
Carola Belloni, 1. Vorsitzende des BN Bad Tölz-Wolfratshausen (Tel.: 08171/26571, Bund-Naturschutz-Buero-Wor@web.de
Ernst Boeckler, 1. Vorsitzender des BN Rosenheim (Tel.: 08031/12882, bund-naturschutz@bnro.de
Anlage 1: Petitionen des BN zum download
Anlage 2:
Aus der „Erschließung der Almen/Alpen in Bayern mit „Wirtschaftswegen“, d.h. kraftfahrzeugtauglichen Strassen ergeben sich jedoch für den Landschafts- und Naturschutz eine große Reihe von Problemen, die anhand der derzeit laufenden Planungen konkretisiert werden sollen.
Dies sind vor allem:
Ø Weitgehend irreversible Schäden durch die Eingriffe der Baumassnahmen, z.B. Flächenversiegelung, Hanganschnitte, Entwässerungen.
Ø Zerschneidung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen,
Ø Schaffung von Erosionen,
Ø Störung und Zerstörung des Landschaftsbildes,
Ø Erzeugung von legalem und illegalem Kfz-Verkehr auch von nicht landwirtschaftlichen Nutzern (Hüttenpächtern, Besuchern),
Ø Förderung von teilweise naturschädlichen Freizeitverkehr (.B. Mountainbikern in Außentageszeiten),
Ø Anreiz für nichtlandwirtschaftliche Nutzung von Almen für den Tourismus (Umwandlung in Tagesgaststätten mit Schaffung neuer Tourismusschwerpunkte).
Anlage 3: Zahlen und Fakten:
Ø Als erschlossen gilt eine Alm, wenn während des Sommers bei jeder Witterung zumindest mit Allrad-PKW die Hütte als Betriebszentrum erreichbar ist. Nach dieser Definition gelten 200 Almen/ Alpen in Bayern als nicht erschlossen (Antwort StMUGV vom 18.04.2007).
Nach der Alm/Alpstatistik in Bayern des StMLF sind von 1379 Almen in Bayern 109 nicht erschlossen, davon 78 in Oberbayern und 31 in Schwaben (Stand 1995).
Ø Auf 89 Almen/ Alpen wird über KULAP-A die ständige Behirtung gefördert.
Ø Die Behirtungsprämie (KULAP-A) wurde aktuell reduziert:
Förderperiode 2000-2006: 100 (50) € / ha Lichtweide, mind. 765 (385) €, max. 3.070 (1.535) € bei ständigem (nicht ständigem) Personal.
Förderperiode 2007-2013: 80 € (40) / ha Lichtweide, mind. 600 (300) €, max. 2.500 (1.250) € bei ständigem (nicht ständigem) Personal.
Zusätzlich wurde für KULAP-A neu eine Maximalfördersumme von 35.000 € je Antragsteller und Jahr eingeführt.
Ø auch die Fördersätze nach dem VNP „Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume, Beweidung durch Rinder im alpinen Bereich (Almen/Alpen)“ wurde von bisher 125 €/ ha auf 120 €/ ha reduziert.
Ø Die Ausgleichszulage von 200 € / ha für Alm-/ Alpflächen ist gleich geblieben. Sie ist nicht gestaffelt nach ökologischen Kriterien oder der Erschließungssituation der Alm.
Ø in den letzten 20 Jahren wurde die Nutzung keiner anerkannten Alm/ Alpe aufgegeben
Ø von 1997-2005 wurden in Oberbayern Almwege mit einer Gesamtlänge von ca. 15 km, im Allgäu mit einer Gesamtlänge von 70 km gebaut.
Ø Fördermittel für den Almwegebau: 2006: 0,84 Mio. € (davon 20 Mio. € Landesmittel), im Jahr 2005: 1,3 Mio. € (davon 0,68 Mio. € Landesmittel), im Jahr 2004: 1,94 Mio. € (davon 0,77 Mio. € Landesmittel)
Ø Fördermittel für wegeunabhängige Maßnahmen zur Versorgung nicht erschlossener Almen: In Oberbayern durchschnittlich 3.000 €/ Jahr, im Allgäu 6.000 €/ Jahr. Im Jahr 2006 wurde zur Grundversorgung nicht erschlossener Almen/ Alpen ein Zuschuss in Höhe von ca. 7.800 € ausgezahlt.
Ø „Einer Staffelung der alm-/ alpwirtschaftlichen Förderung in Abhängigkeit von der jeweiligen Erschließungssituation … könnte grundsätzlich beigetreten werden. …Allerdings wäre dies mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsuafwand verbunden. Deshalb wurde dieser Weg bisher nicht eingeschlagen.“ (Landtags-Drs. 15/5263 Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Grünen).