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Appell an den Kreistag Weißenburg-Gunzenhausen

Kein weiterer Steinbruch im Naturpark Altmühltal - Das Trinkwasser nicht gefährden!

04.12.2009

Am Montag, 7. Dezember 2009 will der Kreistag des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen über eine Änderung der Schutzzone des Naturparks Altmühltal entscheiden. Er würde damit den Weg für eine Zulassung eines umstrittenen Steinbruches im Naturpark bei Pappenheim - außerhalb eines Vorraggebietes für Gesteinsabbau - freimachen.

 

Mit dem geplanten Steinbruch verbunden wäre nicht nur ein 11 Hektar großer Eingriff in die Schutzzone des Naturparks, sondern auch die Gefährdung der letzten intakten Trinkwasserquelle von Suffersheim. Der Bund Naturschutz appelliert deshalb an die Mitglieder des Kreistages und Landrat Franz Xaver Uhl, die Herausnahme der Fläche aus der Naturparkschutzzone nicht zu beschließen.

 

Erhard Bendig, Vorsitzender der Kreisgruppe Weißenburg-Gunzenhausen dazu: "Der Weißenburger Ortsteil Suffersheim bezieht sein Trinkwasser nur noch aus einem einzigen Karsttiefenbrunnen und einer gefassten Karstquelle, deren gemeinsames Einzugsgebiet unter der beantragten Steinabbaufläche liegt. Wir befürchten, dass hier das wichtigste Lebensmittel, das Trinkwasser für Suffersheim, dem Profit eines Steinbruchunternehmens geopfert werden soll."

 

Dass es dieses Trinkwasseraufkommen überhaupt seit Urzeiten gibt, beweist, dass die Grundwasserstudien im Planungsverfahren offenbar mangelhaft sind. Dort wird behauptet, die Entwässerung des Karstes im westlichen Planungsgebiet würde nur in 'untergeordnetem Ausmaß auch in Richtung Schambachtal' stattfinden. "Tatsächlich ist es ein für Suffersheim lebenswichtiges Ausmaß", so Bendig.

 

"Dass nach den katastrophalen Beeinträchtigungen der Trinkwasserquelle Suffersheims, der Steinriegelquelle, wieder dasselbe Hydrogeologische Institut eingesetzt wird, das damals bereits die Gefahren nicht erkannte, ist unverständlich", so Bendig. In Folge einer Steinbrucherweiterung an der B13 desselben Steinbruchbetreibers war im Laufe des Steinabbaus durch eine bis dahin nie dagewesene Eintrübung der Brunnen unbrauchbar geworden. Die ursächlichen Zusammenhänge wurden bisher nicht juristisch geklärt.

 

"Wir erleben derzeit überall intensive Debatten über das Grundwasser, ob bei der geplanten Nordspange zum Flughafen Nürnberg oder in Fürth, wo ein LKW-Abstellplatz im Trinkwasserschutzgebiet geplant ist. In Zeiten des Klimawandels mit absehbar trockeneren Zeiten in Franken ist es aber auch nötig, dass wir uns um das Grundwasser und damit auch um das Lebensmittel Nr. 1, unser Trinkwasser mehr kümmern. Die Europäische Union hat ja erst vor wenigen Jahren mit der Wasser-Rahmenrichtlinie Grundlagen geschaffen, den Schutz zu verstärken. Da sollte der Kreistag nun nicht in die entgegen gesetzte Richtung marschieren", so Tom Konopka, Regionalreferent des BN für Mittelfranken.

 

Der Bund Naturschutz lehnt den Gesteinsabbau bei Rothenstein in der Gemarkung Neudorf, Stadt Pappenheim ab. Derzeit bietet die Naturparkverordnung noch einen Schutz gegen den Eingriff. Auch weitere rechtliche bzw. landesplanerische Vorgaben und Zielsetzungen stehen dem Vorhaben entgegen.

 

Auf Antrag einer Steinbruchfirma soll dort ein Steinbruch für den Abbau von Kalkstein zugelassen werden. Ein Teil des geplanten Steinbruchgebietes liegt außerhalb des Naturparks, 11 ha innerhalb. Insgesamt würden durch den neuen Steinbruch 31 ha Wald verlorengehen.

 

Zusammen mit einem bereits bestehenden Steinbruch würde eine durchgehend offene Steinbruchlandschaft von rund 80 ha entstehen. Die daraus resultierenden Veränderungen im Naturhaushalt, des Landschaftsbildes, die Beeinträchtigung der Lebensqualität vor Ort oder die Auswirkungen auf den Tourismus wurden bislang nicht hinreichend berücksichtigt.

 

Für den Steinabbau auf der 11 ha großen Naturparkschutzzonenfläche gibt es selbst nach Informationen aus der Steinindustrie keine wirtschaftliche Notwendigkeit. Denn mit der angrenzenden, für den Steinabbau ausgewiesenen Vorrangfläche von 20 ha allein ließe sich der Betrieb und die vorgesehenen Arbeitsplätze bereits für Jahrzehnte sichern.

 

Der BN hatte bereits vor Jahren gegen Überlegungen in diese Richtung Einwendungen vorgebracht.

 

Deshalb fand zur Einschätzung Gefahr für die Suffersheimer Wasserversorgung ein sog. Tracerversuch zur Ermittlung der hydrogeologischen Verhältnisse im Karstgrundwasserleiter statt. Bei diesem Versuch wurde eine 22%-ige Salzlösung 22 Minuten lang mit 4,6 Liter pro Sekunde über eine Bohrung durch den bei ca. 500 m NN liegenden Karstwasserspiegel hindurch bis in die Tiefe von 435,49 m NN gegeben. Die drei Messstellen Rothenstein, Laubental und Suffersheim reagierten daraufhin 4 Wochen lang nicht, die Salzlösung wurde auch nirgendwo anders im Grundwasser nachgewiesen. Daraus schlossen die Planer, dass eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung Suffersheims auszuschließen sei.

 

Dem widerspricht der BN. Denn mit der Salzeingabe in eine Tiefe bis zu 60 m unter die Karstwassersohle konnte lt. Tracerbericht nicht nur „kein direkter hydraulischer Kontakt“ zwischen dem geplanten Steinabbaugebiet und der Messstelle/Brunnen bei Suffersheim nachgewiesen werden, sondern auch kein nachweisbarer Kontakt des Salzes mit der Karstwasserschicht insgesamt hergestellt bzw. dokumentiert werden!. Damit hat dieser Tracerversuch das Gefährdungspotenzial bezüglich der Trinkwasserversorgung auch nicht darstellen können. Dass Sprengungen beim Gesteins-Abbau über sensiblem Karst sog. Kesselsprengungen verursachen können, d. h. zum  Durchbruch Wasser führender Schichten, ist hinlänglich bekannt. Sie stellen im Wassereinzugsgebiet der Suffersheimer Brunnen eine weitere Gefahrenquelle dar.

 

Suffersheim ist auf das im Bereich des Planvorhabens liegende Trinkwassergebiet zwingend angewiesen.

 

Der in diesem Verfahren beantragte Kalksteinabbau ist als erheblicher Eingriff in die öffentliche Trinkwasserversorgung von insgesamt drei Gemeinden zu sehen. Er zwingt nicht nur zur Verlegung eines Wasserturms und einer Wasserleitung, die zwei Nachbargemeinden versorgen. Mit diesem Eingriff könnte auch ein teurer Fernwasseranschluss erforderlich werden, womit die Abhängigkeit vom Fernwasser – entgegen dem erklärten Ziel des Regionalplans -  noch größer würde.

 

 

für Rückfragen:

Tel. 0911/81 87 8-14

Fax 0911/86 95 68

tom.konopka(at)bund-naturschutz.de