APPELL AN KOMMUNEN: BAURECHT FÜR WINDKRAFTPLANUNG NUTZEN
Der BUND Naturschutz hatte gegen die "10H - Abstandsregel" für Windkraftwerke mit politischen Aktionen gekämpft und diese in Stellungnahmen zum Gesetz und im Umweltausschuss des Bundestages und Energieausschuss des Bayerischen Landtages fachlich abgelehnt.
Im November 2014 hatte dann die CSU Mehrheit im Bayerischen Landtag eine Änderung der Bayerischen Bauordnung beschlossen, die festlegt, dass Windenergieanlagen einen Abstand von 10 Mal ihrer Höhe zu Wohnbebauungen einhalten müssen. Damit gibt es kaum Flächen für Natur- und Landschaftsschutzverträgliche Windkraftstandorte.
Die bayerische Regionalplanung in den Jahren 2011 bis 2014 hatte mit fundierter fachlicher Planung und kommunalen Kompromissen rund ein Prozent der Landesfläche als geeignet für Windenergieanlagen gefunden. Mit der der 10 H Regel sind dies heute weniger als zwanzigstel Prozent. Die Planung neuer Windenergieanlagen ist von 2014 auf 2015 und 2016 von mehreren hundert auf einige wenige zusammengebrochen.
"Leider wurde die Klage der Privatkläger und der Landtagsopposition gegen diese 10H - Abstandregel vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt", so Hubert Weiger.
"Wir werden weiter mit allen politischen Mitteln gegen diese Energiewende-Verhinderungs-Politik der Bayerischen Staatsregierung und der CSU ankämpfen. Wir appellieren an die Kommunen in Bayern, ihre planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung nach Natur- und Landschaftsschutzverträglichen Standorten zu nutzen.", so Weiger weiter.
Für Rückfragen:
Richard Mergner, BUND Naturschutz Landesbeauftragter
Tel.: 0171- 6394370