Baugesetzbuch-Novelle - Verpasste Chance im Kampf gegen den Flächenverbrauch
Grund für die Kritik ist die Wiedereinführung des Paragraphen 13b in der Novelle des Baugesetzbuches: Er vereinfacht es, Randbereiche von Siedlungen zu bebauen und beschleunigt so nicht nur den Flächenfraß sondern auch die verkehrsfördernde Zersiedelung in den Außenbereichen. Das städtebauliche Ziel der Schonung von Außenbereichen wird so verfehlt, der Natur- und Artenschutz zugleich gefährdet. Der Paragraph wurde bislang auch gerade dort angewendet, wo kein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Auch in Bayern sind viele Ortschaften davon betroffen.
Das von der Bundesregierung festgelegte Ziel, bis 2050 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu bringen, rückt damit in weite Ferne.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche noch einmal mit Nachdruck klargemacht, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zum Erhalt der Umwelt bei weitem nicht ausreichen.
Hintergrund:
Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg des Flächenverbrauches bis zum Jahr 2030 auf weniger als 30 Hektar zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, es sollen dann netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden.
Der Paragraph 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erleichtert das Aufstellen von Bebauungsplänen im Außenbereich. Er war gegen den Protest von Umweltverbänden 2017 eingeführt worden galt bis 31.12.2019 und wurde nun heute wiedereingeführt. Die Regelung gilt bis Ende 2023 voraussichtlich mit Umsetzungsfrist bis 2025.
Mehr Informationen:
Thesenpapier zum §13b BauGB der Umweltverbände
www.bund.net/themen/naturschutz/stadtnatur-gruene-freiraeume-schaffen
www.bund.net/lebensraeume/flaechenverbrauch
www.bund.net/klimawandel
BUND-Hintergrundseite zum Bodenschutz: http://bodenschutz.bund.net
Rückfragen:
Martin Geilhufe, Landesbeauftragter
Tel. 0172/7954607
E-Mail: martin.geilhufe@bund-naturschutz.de