BN fordert: Bayern soll Bodenwertsteuer einführen
Heute hat der Bundestag eine Reform der Grundsteuer verabschiedet, die der BN kritisiert, da neben dem Grundstückswert auch die Gebäude in die Besteuerung einbezogen bleiben und zudem mit etlichen Pauschalen gearbeitet werden soll.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2018 die noch geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da derzeit ein sogenanntes Einheitswertverfahren als Grundlage für die Grundsteuerberechnung dient, das von einer Schätzung des Immobilienwerts zum Stichtag im Jahre 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) ausgeht. Bis zum Jahresende muss ein neues Gesetz verabschiedet sein, will das Finanzministerium die Grundsteuer als zweitwichtigste Einnahmequelle der Kommunen nicht gänzlich auslaufen lassen.
"Eine Bodenwertsteuer wäre die einzige Möglichkeit, die Grundsteuer verfassungskonform und zudem gerecht, einfach, kostengünstig und nachhaltig zu reformieren. Der heutige Beschluss des Bundestags ist ein politisches Armutszeugnis.", sagt BN-Landesvorsitzender Richard Mergner.
"Die Sachverständigen ließen im September in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zur Grundsteuerreform kein gutes Haar am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Vorlage wurde als ungerecht, kompliziert, aufwändig und sehr teuer bewertet. Es ist ein politischer Skandal, dass der Gesetzentwurf trotz der harschen Kritik nun ohne Änderungen durchgewunken wurde!", sagt Richard Mergner.
Geplant ist unter anderem, dass innerhalb einer Stadt oder Gemeinde typisierte amtlich ermittelte Durchschnittsmieten zugrunde gelegt werden. Immobilien in Spitzenlagen werden demnach unterbewertet, in einfachen Lagen fällt der Grundsteuerwert hingegen zu hoch aus. "Hier wird Politik für die Immobilienwirtschaft und Grundstücksspekulanten gemacht!", kritisiert der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. "Den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine im Verhältnis der Grundstücke zueinander realitätsgerechten Abbildung der Verkehrswerte kann so niemals entsprochen werden!"
Die geplante regelmäßige Gebäudebewertung ist zudem sehr aufwändig - tausende neue Finanzbeamte sind notwendig, um das geplante Modell umzusetzen. Außerdem werden eigentlich gewünschte Investitionen in die Gebäude, z. B. in die Wärmedämmung steuerlich belastet und unattraktiver.
"Eine Bodenwertsteuer würde all die Probleme lösen, die das Olaf-Scholz-Modell mit sich bringt", erklärt Mergner. "Da sie nur den Bodenwert für die Berechnung benötigt, ist sie sehr einfach umsetzbar. Die Bodenwerte liegen im Gegensatz zu den Werten der 35 Millionen Gebäude in Deutschland bereits heute flächendeckend vor. Da die Belastungen durch die Bodenwertsteuer dort am höchsten sind, wo auch die Grundstückswerte am höchsten sind, ist die Bodenwertsteuer zudem eine gerechte Steuer. Großzügig geplante Einfamilienhäuser in Top-Lagen werden stärker belastet, Mietswohnungen und Mehrfamilienhäuser werden entlastet."
"Eine Bodenwertsteuer schafft Anreize für die effiziente Nutzung des Bodens, denn sie besteuert unbebaute Grundstücke, die jedoch bebaut werden könnten, genauso hoch wie bebaute Grundstücke und verteuert dadurch die spekulative Zurückhaltung von Flächen. Die damit induzierte Angebotserhöhung für städtische Flächen hätte neben dem flächensparenden auch einen mietpreisdämpfenden Effekt und würde die angespannte Lage auf den deutschen Wohnungsmärkten zumindest etwas entspannen", ergänzt Dr. Daniel Mühlleitner, Grundsteuerexperte und Mitglied des Landesarbeitskreises Wirtschaft beim BN.
"Es wird eine Öffnungsklausel für die Bundesländer geben, die es ihnen erlaubt, andere Modelle für die Grundsteuer anzuwenden. Wir fordern die bayerische Staatsregierung auf, einen fortschrittlichen und nachhaltigen Weg einzuschlagen und eine Bodenwertsteuer einzuführen", sagt Richard Mergner.
Für Rückfragen:
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Julika Selinger-Schreiber
Geschäftsführerin BN-Arbeitskreis Wirtschaft
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