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BN fordert Stopp der Neuverpachtung sensibler Staatsjagden

08.03.2006


Der Bund Naturschutz (BN) kritisiert, dass die Bayerischen Staatsforsten beabsichtigen, erhebliche Staatswaldflächen neu an private Jäger zu verpachten. Darunter sind auch eine Reihe sensibler Gebiete wie z.B. Moore, hochrangige Schutzgebiete, Rotwildgebiete, Waldumbauflächen, Hochgebirgswälder. Forstminister Josef Miller hat im Rahmen der Debatte zum Volksbegehren aber zugesichert, dass sensible Gebiete nicht verpachtet werden. Um den Grundsatz "Wald vor Wild" einzuhalten, sollen diese Bereiche in Eigenregie der Staatsförster bejagt werden. Im Rahmen einer Pressekonferenz der Bayerischen Staatsforsten am 07.03. wurde die ursprüngliche Verpachtungsfläche von fast 23.000 ha reduziert. "Wir sehen darin eine positive Reaktion auf die Proteste gegen die Jagdverpachtung und appellieren an die Bayerischen Staatsforste, die Neuverpachtung, insbesondere sensibler Staatsjagden zu stoppen" so Hubert Weiger, Vorsitzender des BN.

Nach einer ersten und vorläufigen Analyse des BN zeigt sich, dass über die Hälfte der zu verpachtenden Staatswaldflächen als sensibel einzustufen sind. Darunter befinden sich z.B. knapp 10.000 ha Rotwildgebiete, 6.061 ha im Hochgebirge sowie 1.600 ha hochsensible Moore. Naturschutzfachlich wertvolle Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete sind dabei teilweise noch nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Debatte zum Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald", hat Staatsminister Josef Miller jedoch zugesichert, dass sensible Bereiche insbesondere im Hochgebirge, aber auch im Flachland, nicht verpachtet werden. Damit der Grundsatz "Wald vor Wild" eingehalten wird, sollen diese Gebiete in Eigenregie durch Staatsförster bejagt werden. Entgegen dieser Zielvorgabe haben die Bayerischen Staatsforste große Flächen sensible Bereiche zur Verpachtung ausgeschrieben.
Das Engagement der Staatsförster vor der Forstreform hat dazu geführt, dass die Verbissbelastung im Staatswald signifikant niedriger war als im Privat- und Körperschaftswald mit überwiegender Verpachtung. Die Erfahrungen mit Jagdverpachtung im Staatswald waren überwiegend so negativ, dass in den letzten Jahren zahlreiche verpachtete Jagden zurückgenommen wurden, allerdings gegen z.T. erbitterten Widerstand. "Obgleich bekannt ist, dass die Situation des Wildverbisses in den vielen verpachteten Staatsjagden katastrophal ist, vor allem aber in den Gebirgsrevieren, überrascht es uns, dass die Staatsforste nicht einmal scheuen besonders sensibler Waldbereiche zu verpachten", so Hans Kornprobst, pensionierter Forstdirektor und Bergwaldexperte. Die mit Millionenaufwand sanierten Bergwälder und der allgemein schlechte Zustand der Schutzwälder verlangen vielmehr, im Interesse der Gemeinwohlfunktionen, die verpachteten Staatsjagdreviere in Eigenregie zurückzunehmen und nicht riskante Neuverpachtungen vorzunehmen. Das Waldgesetz verlangt im Staats- und Bürgerwald eine vorbildliche Bewirtschaftung, Pflege und auch Jagd. "Gerade die für den Bergwald unersetzlich Baumart Tanne wäre von neuen Jagdverpachtungen besonders negativ betroffen", befürchtet Hans Kornprobst, pensionierter Forstdirektor und Bergwaldexperte. "Wir sehen diese Entwicklung kritisch, weil Untersuchungen für den Bergwald deutlich belegen, dass der Verbiß der Tanne in verpachteten Staatswaldrevieren 3-mal so hoch ist wie in Regiejagdrevieren, in denen Förster die Jagd ausüben und beaufsichtigen", so Klaus Thiele, stellvertretender Sprecher des BN-Arbeitskreises Wald. Die Bayerischen Staatsforste erklärten auf einer Pressekonferenz am 07.03., dass das Ziel von waldverträglichen Schalenwildbeständen auch in verpachteten Revieren vollzogen werde. Dazu würden auch die neuen Musterpachtverträge mit strengen Vorgaben beitragen. "Wenn dies so einfach wäre, könnte ja der gesamte Staatswald verpachtet werden", stellt Hubert Weiger fest, "dies wird aber zu Recht nicht getan, weil die Praxis doch gezeigt hat, dass sich die Ziele wie naturnahe Waldwirtschaft, geringer Verbiss bei waldverträglichen Wilddichten in verpachteten Staatsjagdrevieren rechtlich wie politisch sehr schwer durchsetzen lassen."

Zu den 1.600 ha hochsensiblen Mooren, die an private Jäger verpachtet werden sollen, gehören auch die Kendlmühlfilzen, das Ainringer Moos und Schönramer Filz in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land, die von den jeweiligen BN-Kreisgruppen betreut werden. In dem Naturschutzgebiet Kendlmühlfilzen wurden mehrere Mio. € an öffentlichen Geldern in Rahmen von 2 LIFE-Projekten ausgegeben, um es zu renaturieren. Die BN-Kreisgruppe Traunstein hat mit erheblichen finanziellen Eigenmitteln Flächen aufgekauft und sich an den Renaturierungsarbeiten beteiligt. "Wir haben uns hier mit großem Aufwand engagiert und freuen uns, wenn viele sensible Arten wie Moorente, Wendehals, Rotschenkel oder Bekassine hier wieder heimisch werden", freut sich Beate Rutkowski, 2. Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Traunstein. Ähnlich ist der Fall im Ainringer Moos im Landkreis Berchtesgadener Land gelagert. Die BN-Kreisgruppe hat sich Jahrzehnte für den Schutz des Ainringer Mooses engagiert. Nach einer Renaturierung, die auch das ehemalige Forstamt Traunstein unterstützte, hat sich das Moor zu einem Juwel für Wasservögel und Schilfbewohner entwickelt. Allen im Jahr 2005 hat der BN in 31 Führungen 540 Personen vor Ort informiert. "Wir haben kein Verständnis dafür, dass für relative bescheidene Jagdpachteinnahmen das Erreichte gefährdet wird", kritisiert Erich Prechtl, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Berchtesgadener Land. "Eine Verpachtung mit Wasservogeljagd, Störung durch Jagdausübung in der Brutzeit und Fütterung von Rehwild oder Rotwild wäre in derartig hochsensiblen Moorbiotopen katastrophal und würde die bisherigen finanziellen und personellen Aufwendungen zunichte machen", sind sich Beate Rutkowski und Erich Prechtl einig.

Die Verpachtungsoffensive zeigt, dass es den Bayerischen Staatsforsten anscheinend vorrangig um eine Steigerung der Einnahmen aus der Jagd geht, eine Gewinnmaximierung also zu Lasten der Waldqualität der Staatswälder. Vorrang vor der Verpachtung sollte in jedem Fall der Einsatz von privaten Jägern mit zeitlich befristeten Begehungsscheinen haben. Den Begehungsscheinnehmern sollen finanzielle Anreize gegeben werden, wenn der Waldzustand in ihrem Gebiet den Zielen Wald vor Wild entspricht.


Hintergrundinformationen

Die Bayerische Staatsforsten haben zum 01.April 2006 72 Jagdreviere in 28 von 41 Forstbetrieben mit einer Gesamtfläche von 22.757 ha neu zur Verpachtung ausgeschrieben (incl. Saalforste in Österreich zum 01.04.07). Dies sind rd. 3 % der Staatswaldfläche, während bisher 17 % verpachtet waren, d.h. es gibt eine Steigerung um fast 18%. Im Rahmen einer Pressekonferenz am 07.03.06 wurde die neu zu verpachtende Fläche verringert (Verpachtungsquote 18,7 %).

Antwort der Staatsregierung (StMLF) vom 22. 07.2004 auf die Interpellation der Abg. Bause et al. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN (Drs. 15/1561): "Oberziel der Forstwirtschaft im Gebirge ist und bleibt daher die Sicherung der Waldfunktionen. Damit unmittelbar verknüpft ist die Notwendigkeit einer effizienten Jagdausübung. Nach unseren bisherigen Erfahrungen kann dies im Schutzwald mit der eigenen jagdlichen Bewirtschaftung am besten erreicht werden. Gegenüber der Sicherung der Waldfunktionen tritt die Möglichkeit, aus der Jagdverpachtung Einnahmen zu erzielen, deutlich in den Hintergrund."

Miller, Josef (Allgäuer Zeitung, 12.10.04): "An dieser Stelle möchte ich nur erwähnen, dass der jagdpolitische Grundsatz "Wald vor Wild" durch die Reform nicht in Frage gestellt wird. In der Praxis wird dessen Umsetzung nur gelingen, wenn wir sensible Bereiche insbesondere im Hochgebirge, aber auch im Flachland, durch eigenes Personal bejagen."

Wildschäden verursachen immense Kosten
Die immer noch vielerorts überhöhten Wildbestände verursachen mit 25 - pro ha und Jahr immense Schäden und Kosten in Deutschlands Wäldern. Überhöhte Wildbestände gefährden außerdem die Investitionen in Waldumbau oder Schutzwaldsanierung. So kostet beispielsweise die technische Sanierung eines Hektars geschädigten Schutzwaldes ca. 500.000 €. Bei 150.000 ha an Schutzwäldern in Bayern droht hier eine unkalkulierbare Kostenlawine. Demgegenüber sind die jährlichen Jagdpachteinnahmen von ca. 15 € pro ha eher zu vernachlässigen. Angesichts dieser Kostendimensionen darf nach Ansicht des BN bei der Jagdverpachtung die Erzielung eines Gewinnes aus der Jagd nicht im Vordergrund stehen. Eine Steigerung der Gewinne aus der Jagd kann kein Ziel sein, weil damit in den allermeisten Fällen eine Verschlechterung des Vegetationszustandes und damit der Gemeinwohlfunktionen einhergeht. Die Behebung dieser Schäden würde dann ein Vielfaches der Jagdpachteinnahmen kosten. Das Waldgesetz fordert für den Staatswald auch ein Optimierung des Gesamtnutzens aller Waldfunktionen.

Besondere Anforderungen des Bay. Waldgesetzes für den Staatswald
Gerade in sensiblen Gebieten muß der Grundsatz Wald vor Wild umgesetzt werden. Die Schutzfunktionen des Waldes und seine biologische Vielfalt sind zu sichern und zu verbessern und bei allen Maßnahmen sind die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen. Eine vorbildliche Jagdausübung hat insbesondere den Bestand ganzjährig geschonter Wildarten zu sichern.