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Bund Naturschutz begrüßt offene und ehrliche Diskussion über eine sozial gerechte und umweltverträgliche Verteilung der EU-Landwirtschaftsgelder

03.08.2009

Der Bund Naturschutz hat die Offenlegung der Agrarfördergelder in Bayern begrüßt. „Kein bayerischer Familienbetrieb muss verbergen, dass er auf Grundlage der Agenda 2000 staatliche Zahlungen erhält“, so der BN-Landesvor¬sitzende Hubert Weiger. Die von der Staatsregierung und vom bay-erischen Bauernverband lang verhinderte Offenlegung der Zahlen sei im Inte-resse der großen Mehrheit der bäuerlichen Betriebe in Bayern. Denn unter den „top ten“ der Förderempfänger seien nur Betriebe der Ernährungsindust-rie, die eher an der Landwirtschaft verdienen als umgekehrt. “, Durch die Ver-öffentlichung der Zahlen würden auch „schreiende Ungerechtigkeiten“ im System der Direktzahlungen, der sogenannten 1. Säule  der EU-Agrarpolitik, deutlich und die Diskussion über soziale und ökologische Kriterien für Agrar-zahlungen neu belebt werden.

Forderungen für eine Neuausrichtung der Agrarförderprogramme

 

Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzprogramme sollen nach Auffassung des BN als Einkommenskomponente noch mehr zur Existenzsicherung der noch bestehenden bäuerlichen Familienbetriebe in Bayern beitragen. Dies hilft, eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten und fördert damit die Lebensqualität in Bayern sowie den Tourismus als einen der wichtigsten Wirtschaftszweige des Freistaats. Die Forderungen des BN, die mit der nächsten Agrarreform umgesetzt werden müssen sind:

 

Ø       Weitere Umschichtung der Fördermittel für Agrarumweltprogramme und weitere Programme der ländlichen Entwicklung, die den Landwirten selbst zugute kommen, und nach 2013 EU- und WTO- konform für spezielle Leistungen ausgezahlt werden können

 

Ø       Eine einheitlichen Grundprämie für alle nachhaltig bewirtschafteten Flächen mit einer Flächenbindung der Tierhaltung auf  maximal zwei Großvieheinheiten/Hektar, Einhaltung einer Fruchtfolge, in der eine Frucht nicht mehr als 50 Prozent einnimmt und 20 Prozent „Gesundungsfrüchte“ angebaut werden, fünf Prozent der Betriebsfläche für Landschaftselemente oder
Agrarumweltmaßnahmen, und Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen

Ø       Bindung von Direktzahlungen an den Nachweis der Beschäftigung einer bestimmten Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitskräfte

 

Für Rückfragen: Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter Tel.: 0911-8187825

oder 0171-6394370