Bund Naturschutz begrüßt Urteil des Bay. VGH
Der Bund Naturschutz begrüßt den Beschluss des Bay. Verwaltungsgerichtshofs in München (VGH) vom 03. Juli 2007 zur Tongrube Oberniederndorf, Gemeinde Emskirchen im Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim. Darin wird die sofortige Beseitigung des eingelagerten belasteten Materials (rund 30.000 Kubikmeter Gleisschotter mit Pestiziden) angeordnet.
Der BN sieht in dem in der Tongrube abgelagerten Material eine erhebliche Gefährdung vor allem für das Grundwasser. In den letzten Monaten war eine heftige Auseinandersetzung um die illegale Ablagerung entbrannt, zuletzt hatte sich der BN Mitte Juni an die Öffentlichkeit gewandt und vor den unabsehbaren Folgen gewarnt.
Dieser Aspekt findet sich nun auch in der Begründung des VGH-Urteils wieder: Untersuchungen weisen auf überhöhte Belastungen bei Zink, Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Sulfat hin. Eine Verfüllung der Tongrube Oberniederndorf sei mit solcherart belastetem Material nicht möglich. Das Urteil sieht konsequent in der Verfüllung einen Widerspruch zu den öffentlichen Vorschriften.
"Einer Ausnutzung der bisherigen Grauzonen ist hiermit deutlich ein Riegel vorgeschoben, so die Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Christine Wolf-Mutzke. "Wir hoffen jetzt auf eine zügige Beseitigung des Materials, um weitere Belastungen des Grundwassers und des Bodens zu vermeiden."
"Der BN wird die Beseitigung des Materials weiter beobachten, so die Geschäftsführerin der Kreisgruppe, Dagmar Nitsche.
Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bundes Naturschutz, zeigt sich hoch erfreut über die Entscheidung des VGH: „Damit ist ein bayernweit bedeutsamer Fall einer Abfallbeseitigung zu Lasten der Umwelt vom Tisch."
Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München war am 3. Juli 2007 entschieden worden, wie mit dem dort abgelagerten giftigen Problemmüll verfahren wird. Die Bewohner des Ortes und der Bund Naturschutz befürchten, dass durch die nicht genehmigten Ablagerungen von belastetem Gleisschotter, Straßenkehricht und anderer organischer Stoffe Gefahren für ihre Hausbrunnen bestehen. "Diese illegale Umweltverschmutzung einer „Recyclingfirma“ darf kein bayernweiter Präzedenzfall werden. Wir fordern die sofortige Entsorgung dieses Giftmülls“, forderte noch im Juni 2006 der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner und die Kreisvorsitzende Christine Wolf-Mutzke.
Über Jahrzehnte wurde in der ca. 10 Hektar großen Grube Ton abgebaut. Im Jahr 2003 beantragte das Ingolstädter „Recycling“-Unternehmen BSR im Rahmen der Rekultivierung der abgebauten Tongrube die Verfüllung mit Erdaushub und unbelasteten Bauschutt. Dies wurde vom Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim auch genehmigt. Zu Beginn des Jahres 2006 wurde mit dem Auffüllen der Grube begonnen. Bald stellten die BewohnerInnen von Oberniederndorf fest, dass die Grube statt mit Erdaushub mit Gleisschotter aufgefüllt wurde, zwischen dem sich in erheblichen Mengen Straßenkehricht befand. Aus den Ablagerungen lief eine ölig-schmierige Flüssigkeit. Es stellte sich heraus, dass die im Straßenkehricht enthaltene organische Masse unter Luftabschluss verrottete und dabei faulige ölige Substanzen entstehen. Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass darin polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Herbizide, Schwermetalle und weitere für Mensch und Umwelt belastende Stoffe enthalten sind.
Das Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim forderte nach einer Anzeige des BN die Betreiberfirma BSR auf, die Ablagerung des nicht genehmigten Materials sofort einzustellen. Nachdem die Firma BSR trotzdem weiteres Material anlieferte, wurde die Deponie im Mai 2006 geschlossen und versiegelt. Zur Zeit befinden sich rund 30.000 Kubikmeter Gleisschotter, vermischt mit organischem Material in der Grube. Das Landratsamt erließ im Herbst 2006 eine Beseitigungsanordnung für das belastende Material. Diese Forderung wird auch vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach unterstützt.
Die Firma BSR erhob sofort Klage gegen die Beseitungsanordnung. Seitdem zog sich der Rechtsstreit dahin, ob das ungenehmigt abgelagerte Material wieder entfernt werden muss oder nicht. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Ansbach stritten die Gutachter über die Gefährlichkeit der Ablagerungen und die Dichtigkeit des Untergrunds der Deponie. Die Gerichtsakte ging dann zum Verwaltungsgerichtshof im München, das nun entschied.
Gleichzeitig zum Gerichtsverfahren beantragte die Firma BSF im März dieses Jahres eine Erweiterung der Zulassung der Deponie auch auf Gleisschotter. Damit würden die bislang ungenehmigten Ablagerungen im nach hinein genehmigt. Diesen Antrag lehnte der Gemeinderat Emskirchen gegen die Stimme des Bürgermeisters ab.
Der Bund Naturschutz und die BürgeInnenr Oberniederndorfs befürchten, dass langfristig durch das kontaminierte Material ihre Hausbrunnen verunreinigt werden, aus denen sie ihr Trinkwasser erhalten. Deshalb fordern sie die komplette Entfernung des illegal eingelagerten Materials. Weiter besteht die Gefahr, dass die Verunreinigungen bis ins Grundwasser vordringen und auch in die im Talgrund fließende Aurach ausgespült, im weiteren Flussverlauf und bei Hochwasser auf die angrenzenden Wiesen und Äcker verteilt werden. Wenn sich die Firma entgegen den Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes und des aufgrund großen Bürgerengagements aktiv gewordenen Landratsamtes durchsetzen sollte, wäre dies ein „Freibrief für Firmen zur Umweltverschmutzung“ warnt der Bund Naturschutz.
Für Rückfragen:
Tom Konopka, Regionalreferent
Tel. 0911/81 87 8-24