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BUND Naturschutz klagt gegen den Ausbau der A8

Der BN reicht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zum ersten Ausbauabschnitt der A8- Ost zwischen Achenmühle und Bernauer Berg im Landkreis Rosenheim beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Nach Ansicht des BN weist der Beschluss erhebliche inhaltliche und formale Mängel auf. Der gesamte A8-Ausbau ist das klimaschädlichste bayerische Projekt im Bundesverkehrswegeplan, das noch nicht umgesetzt ist. Zudem schädigt der Ausbau sensible Schutzgebiete und verursacht hohe Baukosten.

12.04.2024

„Der geplante A8-Ausbau gleicht einem Straßenbaudinosaurier aus der Urzeit. Es wird keinerlei Rücksicht auf den Flächen- und Klimaschutz genommen“, erläutert Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN. „Bundesverkehrsminister Volker Wissing ist aufgefordert, solche völlig überdimensionierten Straßenbauprojekte auch im Hinblick auf die Kostenentwicklung sofort zu stoppen und das freiwerdende Geld in die Sanierung und Elektrifizierung des Eisenbahnnetzes oder in die Sanierung maroder Brücken zu stecken.“

Der Ausbau der A8 von Rosenheim bis zur Landesgrenze von bislang vier auf sechs Spuren plus Standstreifen wurde 2017 mit knapp 1,8 Milliarden Euro veranschlagt, die Kosten dürften mittlerweile deutlich höher liegen.

Das Bundesverkehrsministerium geht von einem zusätzlichen Klimagasausstoß von ca. 36.000 Tonnen CO2 pro Jahr für den gesamten Ausbau aus. Gründe dafür sind u. a. der Mehrverkehr und der enorme Aufwand in Bau und Betrieb der Autobahn. Der BN geht von noch deutlich höheren Emissionen aus, da viele klimaschädliche Aspekte wie Waldrodungen oder Bodenzerstörungen noch gar nicht eingerechnet sind. Laut Bundesklimaschutzge­setz müssen die CO2-Emissionen aus dem Verkehr zwischen 2020 und 2030 um fast 50 % reduziert werden.

„Der Klimaschutz ist im Planfeststellungsbeschluss nicht in der gebotenen Weise behandelt worden, obwohl es hier mittlerweile klare Vorgaben der Gerichte gibt. Der Straßenausbau generiert neuen, vermeidbaren Verkehr, der gemeinsam mit den Bauwerken massive CO2-Emissionen verursacht,“ erläutert Geilhufe weiter.

„Die Fahrbahnerweiterung auf sechs Spuren stellt eine Katastrophe für die Tier- und Pflanzenwelt und den Flächen- und Gewässerschutz dar. Die Einschätzungen im Bundesverkehrswegeplan zu den Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt basieren auf über 10 Jahre alten Kartierungen, das widerspricht den Methodenstandards des Habitat- und Artenschutzes“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des BN und Vorsitzende der Kreisgruppe Traunstein Beate Rutkowski. „Wenn der erste Abschnitt in dieser überdimensionierten Bauweise erst einmal in Bau ist, wird es immer schwieriger, die massiven Eingriffe auch in den an­deren Abschnitten zu verhindern.“

Der BN fordert alternativ die Ausbauvariante 4+2, d. h. lediglich den Zubau von zwei Standstreifen, zudem ein Tempolimit von 120 km/h. „Dies hätte erheblich geringere Eingriffe in Natur und Landschaft und eine geringere Klimawirkung zur Folge. Die Verbesserung der Verkehrsqualität im Vergleich zum jetzigen Zustand der A8 wäre völlig ausreichend“, führt Rainer Auer, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Rosenheim, aus. Diese Variante hatte auch im Abschnitt Chiemsee–Bundesgrenze der Bundesrechnungshof zur Senkung von Kosten bevorzugt. Auch unter den Vorgaben der Alpenkonvention hätte diese Variante tiefgehend geprüft werden müssen.

Zusammen mit dem Bundesverband BUND fordert der BN Bundesverkehrsminister Volker Wissing zu einem Straßenbaumoratorium und einer Überprüfung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan nach Klima- und Naturschutzaspekten auf. Denn bereits bei der Erstellung des BVWP wurden Klima- und Naturschutzgesetzgebung unzureichend beachtet. Das sagt auch die aktuelle Studie des österreichischen Umweltbundesamtes „Zukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung - Fachliche Beitrag für eine zielorientierte Bedarfsplanüberprüfung des BVWP 2030“. https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0906.pdf
Der BN hat nach Einreichung der Klage 10 Wochen Zeit, diese zu begründen.

Die Bürgerinitiative „A8 Bürger setzten Grenzen“ unterstützt den BN bei seiner Klage.