BUND Naturschutz klagt gegen Klärschlammverbrennungsanlage
„Die Genehmigung enthält keine Phosphorrückgewinnung, obwohl diese in der Klärschlammverordnung vorgeschrieben ist. Weiterhin wird nicht die, wie vorgeschrieben, beste verfügbare Technik eingesetzt, um den niedrigsten möglichen Schadstoffausstoß zu garantieren.", moniert die Sprecherin des BN-Landesarbeitskreises Abfall, Waltraud Galaske.
Der BN kritisiert außerdem: In den Antragsunterlagen für die Monoverbrennung im Wirbelschichtverfahren fehlt eine umfassende Alternativenprüfung, die andere Verfahren mit einbezieht. Auch die Kläranlage selbst fehlt in der Betrachtung zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes. Ebenso wird die Klimarelevanz und Energienutzung nicht dargestellt und es wird Kohlendioxid aus dem Klärschlamm durch die Verbrennung vollständig freigesetzt.
Peter Hirmer, der Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Wasser ergänzt: „Insbesondere die Belastung von Böden und Gewässern mit Quecksilber ist noch nicht ausreichend untersucht worden. Auch kleinste Eintragsmengen summieren sich in der Fläche und über die Zeit, weshalb Schadstoffeinträge auf dem niedrigsten Level gehalten werden müssen. Statt der Verbrennung von schadstoffbelasteten Klärschlämmen müssen Maßnahmen geprüft werden, wie Schadstoffe vom Abwasser ferngehalten werden können.“
Mit der jetzt genehmigten Klärschlammverbrennungsanlage in Straubing droht außerdem bereits eine massive Überkapazität für den gesamten ostbayerischen Raum. 40.000 Tonnen Trockensubstanz kommunaler und kommunalähnlicher Klärschlamm pro Jahr sollen dort verbrannt werden. Dies ist mehr als der Bedarf von ganz Niederbayern. Der BN geht davon aus, dass die Anlage entsprechend ein sehr großes Einzugsgebiet plant, das über Niederbayern weit hinausgehen dürfte – verbunden mit aufwändigen Transportwegen. Zugleich beginnt zusätzlich der Bau einer weiteren Anlage in Breitenhart bei Mallersdorf (ebenfalls Landkreis Straubing-Bogen).
Der BN fordert die Bayerische Staatsregierung auf, ein ökologisches Gesamtkonzept für die Klärschlammverwertung in Bayern zu erstellen und bis dahin ein sofortiges Moratorium, also den Stopp aller derzeitigen Planungen und Genehmigungsverfahren, für weitere Klärschlammverbrennungsanlagen in Bayern einzuleiten.
„Wir müssen in Bayern jetzt die Weichen stellen für eine nachhaltige Behandlung und Verwertung von Klärschlamm. Wichtig sind dabei eine echte Klimaneutralität und geschlossene Kreisläufe. Und wir müssen die Schadstoffbelastung für Anwohner und Umwelt so gering wie nur irgendwie möglich halten“, so der Landesbeauftragte des BUND Naturschutz, Martin Geilhufe. „Mit dem Bau von Klärschlammverbrennungsanlagen in ganz Bayern können diese Ziele nicht erreicht werden. Und wenn die Verbrennungsanlagen einmal genehmigt und gebaut sind, ist es zu spät, um auf nachhaltigere Verfahren umzustellen“.
Hintergrund für die hohe Antrags- und Bauaktivität bei Klärschlammverbrennungsanlagen ist die Pflicht für die Betreiber von Kläranlagen ab 2029 (Großanlagen) und ab 2032 (mittlere Anlagen) Phosphor rückzugewinnen.