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DER SCHWERE UNFALL DES AKW GUNDREMMINGEN BLOCK A VOR 40 JAHREN MAHNT UNS!

Das Umweltministerium in München muss jetzt handeln! BUND Naturschutz fordert die Blöcke B und C des AKW Gundremmingen noch vor Ende 2017 ab zu schalten!

11.01.2017

 „Es ist makaber. In ihrem Antrag auf Abbau des AKW Gundremmingen Block B, der bis zum 23. Dezember letzten Jahres beim Umweltministerium in München zu Einsicht auflag, verweisen die Betreiber RWE AG und PreussenElektra GmbH auf ihre Erfahrungen bei Abriss des Block A. In Block A des AKW kam es am 13. Januar 1977 zu einem schwerwiegenden Unfall, der den Reaktor zerstörte. Kälte, zu viel Schnee, die Kühlung versagte – dann lief die Steuerung fehl. Gefährliche Atomunfälle geschehen eben auch in Bayern. Nur – wir hatten als Öffentlichkeit Glück – damals. Aber dieser Unfall mahnt uns 40 Jahre später – wir wären gut beraten, das AKW, die beiden Blöcke B und C, möglichst bald abzuschalten. Im Frühjahr 2017. Und nicht erst Ende 2017 und 2021, wie im Atomgesetz von 2011 vorgesehen“, fordert Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

„Das AKW Gundremmingen produziert als größtes AKW in Deutschland täglich riesige Mengen an Atommüll. Völlig unverantwortlich – denn wir wissen bis heute nicht sicher, wohin damit? Das Umweltministerium präsentiert im Herbst 2016 Unterlagen über einen Abbau des AKW Gundremmingen. In diesen Unterlagen steht, dass Antrags-gemäß über 99 Prozent des radioaktiven Inventars vor Ort bleiben, am Standort Gundremmingen, im atomaren Zwischenlager. Der Reaktor soll abgebaut und nach einem Freimessen als Schrott verkauft werden. Aber die Gefahr bleibt da – der Atommüll lagert vermutlich noch ein knappes Jahrhundert weiter am Standort Gundremmingen. In einem Zwischenlager, das nicht sicher ist gegen einen Absturz eines größeren Flugzeugs oder gegen terroristische Anschläge. Das Umweltministerium will uns das dann als „Grüne Wiese“ anpreisen! Wir fordern eine Neuüberprüfung des atomaren Zwischenlagers“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND naturschutz in Bayern.

„Am 6. Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht das Urteil zu den Verfassungsbeschwerden der Atomkonzerne gegen das Atomausstiegsgesetz von 2011 verkündet. Das Gericht wies darin die Beschwerden weitgehend und grundsätzlich zurück. Das Gericht bekräftigte das Recht der Politik, das Atom-Risiko jederzeit neu zu bewerten und daraus Konsequenzen zu ziehen – dies umso mehr, als es sich bei der Atomenergie um eine Hochrisikotechnologie handelt und die Lagerung des Atommülls bis heute ungeklärt ist. Wir fordern daher von der Bayerischen Staatsregierung, sich umgehend für das Abschalten der Böcke B und C des AKW Gundremmingen noch vor Ende 2017 einzusetzen“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz, Bund Naturschutz in Bayern.

Für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz
Tel.:  0911/81878-17 oder 0151/50489963