Effektive Bejagung von Reh und Hirsch für Erhaltung der Wälder unverzichtbar
Der BUND Naturschutz warnt vor der geplanten Novelle des Jagdgesetzes, die eine weitgehende Abschaffung der Abschussplanung zur Folge hätte. Jagdminister Hubert Aiwanger möchte, dass selbst in Jagdrevieren mit hohem Verbiss dieses zentrale Instrument zur Regulierung der Wildbestände nicht mehr zwingend angewendet werden muss. Eine aktuelle bayernweite Auswertung des BN zeigt aber, dass die Abschussplanung, wenn sie gut umgesetzt wird, durchaus zu geringer Verbissbelastung bei der Waldverjüngung führt. Danach weisen 35 Landkreise und kreisfreie Städte großflächig eine günstige bis tragbare Verbissbelastung auf. So z.B. im Landkreis Freyung-Grafenau in allen 11 Hegegemeinschaften oder im Landkreis Traunstein in 11 von 14. Diese Positivbeispiele und die Tatsache, dass bayernweit über 170 Hegegemeinschaften seit 2012 durchgehend günstige bis tragbare Verbisssituationen aufweisen, belegen, dass die Abschussplanungen dort gut funktionieren.
„Wir vom BN danken allen Beteiligten an der Abschussplanung und -vollzug, die in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Jagdrevieren mit tragbarer bzw. günstiger Verbissbelastung geführt haben“, so Hubert Weiger, Ehrenvorsitzender im BN. „Eine künftige Abschussplanfreiheit für diese ‚grünen‘ Reviere tragen wir mit, wenn es eine verlässliche Rückführungsklausel gibt, bei nicht mehr tragbarem Verbiss.”
Der BN hat sämtliche Oberbürgermeister*innen und Landrät*innen in Bayern angeschrieben und darum gebeten, die Abschussplanung konsequent nach den gesetzlichen Zielen auszurichten. Insbesondere in Landkreisen, die auf großer Fläche einen kritischen Verbiss aufweisen, gilt es, die bisherigen Abläufe und Abschusshöhen anzupassen. „Wir appellieren an alle Beteiligte in den kritischen Hegegemeinschaften, dazu beizutragen, den zu hohen Verbiss, der oft schon viele Jahre andauert, deutlich zu reduzieren“, so Ralf Straußberger, BN-Wald und Jagdreferent. „Betroffen ist ca. die Hälfte der Hegegemeinschaften. Einerseits sind die Abschussquoten oftmals nicht hoch genug angesetzt, andererseits werden die Quoten nur unzureichend erfüllt.“
„Die behördliche Abschussplanung legt in einem geregelten Verfahren die Abschüsse fest unter Einbeziehung von Betroffenen und Fachleuten. Dieses Instrument hat sich auch vielerorts bewährt. Es abzuschaffen, wäre fahrlässig und würde den enormen Herausforderungen nicht gerecht, denen unsere Wälder gegenüberstehen“, betont Hans Kornprobst, Sprecher im Landesarbeitskreis Wald. „Angepasste Wildbestände und eine klimaresiliente Waldverjüngung fallen nicht vom Himmel, sondern sind das Ergebnis engagierter Waldbesitzer, Jäger sowie der Unteren Jagdbehörden und der Forstämter, die sich in die Abschussplanung einbringen.“ Gerade die kleinen Privatwaldbesitzer profitieren vom Einsatz dieser Fachleute für den Aufwuchs einer gemischten Waldverjüngung.
Die Wälder in Bayern leiden massiv unter den Folgen der Klimakrise: viele Bäume, mancherorts sogar ganze Wälder sterben ab, der Borkenkäferbefall nimmt zu. Um das Schlimmste abzuwenden und Kahlflächen zu vermeiden, ist es wichtig, dass unter dem Schutz der Altbäume ein stabiler Mischwald als neue Waldgeneration aufwachsen kann. Doch vielerorts wird dieser Prozess durch überhöhte Wildbestände erschwert: Rehe und Hirsche fressen die jungen Bäume auf. Deshalb wirbt der BN für eine waldfreundliche Ausrichtung der Schalenwildbejagung. Dieses Ziel ist gesetzlich verankert.