Ernährungssicherheit braucht Vielfalt und stabile Ökosysteme - Gentechnikheilsversprechen sind unglaubwürdig
Der BUND Naturschutz in Bayern, Brot für die Welt und die Initiative Patent auf Leben kritisieren die Forderungen nach Freigabe ökologischer Vorrangflächen für die Erzeugung von Nahrungsmitteln als „politisch motivierte Scheingefechte“. Sie sind sich darin einig, dass dies keinen nennenswerten Einfluss auf die Versorgungssicherheit hat.
Landwirtschaftsministerin Kaniber enttäuscht uns massiv und will die Beschlüsse des Landtags zur Umsetzung des Volksbegehrens Rettet die Bienen anscheinend in die Tonne treten“, kritisiert Richard Mergner, BN Vorsitzender. Wir sind sehr froh, dass sich die Bundesregierung und das Bundeslandwirtschaftsministerium nicht von den wichtigen Zielen einer stabilen, ressourceneffizienten Landwirtschaft abbringen lassen und die Wichtigkeit ökologischer Vorrangflächen für die Natur betonen. Die für Pflanzen und Tiere so wichtigen Brachflächen dürfen nicht den Intensivierungsbestrebungen der Agrarlobby geopfert werden“.
Max Kainz, Sprecher des BUND Naturschutz Arbeitskreis Landwirtschaftergänzt: „Ökologische Vorrangflächen werden von uns Landwirten an den ertragsschwächsten Standorten platziert. Sie dienen der Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts z.B. von Nützlingen und Schädlingen. Gebraucht wird jetzt ein Umsteuern auf energieeffiziente Systeme in der Landwirtschaft, die ohne den energieaufwändigen Stickstoffmineraldüngereinsatz hohe Erträge bringen und verhindern, dass große Mengen Nitrat im Grundwasser und Lachgas in der Atmosphäre landen.“
Richard Mergner: Der BUND Naturschutz fordert eine bessere Finanzierung der weltweiten Bekämpfung des Hungers, die längerfristige Reduktion des Tierbestands und die Abschiednahme vom derzeitigen System, wertvollste Ackerflächen für die Produktion von Treibstoff für den Straßenverkehr zu nutzen. Welthunger ist kein Erzeugungsproblem, sondern eine Frage der gerechten Verteilung.“
Hierzu äußert sich auch Francisco Mari vom evangelischen Entwicklungshilfswerk Brot für die Welt: „Neue Flächen für den Anbau von noch mehr Getreide, welches dann wieder exportiert wird, sind keine Lösung für die momentane Preiskrise und den zunehmenden Hunger. Der Weizenexport in arme Länder und der Niedergang des lokalen Getreideanbaus, z.B. der Hirse, haben erst zu der Weizenabhängigkeit geführt, die jetzt Hunger schafft. Der Welternährungskrise mit Intensivanbau und Flächenausweitung begegnen zu wollen, ist der falsche Weg. Agrarindustrie und Bauernverband zielen mit solchen Forderungen darauf ab, die ökologische Wende auszubremsen. Stattdessen müsste der ökologische Umbau der Ernährungssysteme beschleunigt werden, um sie krisenfest zu machen.“
Gentechnikverfahren sind keine Lösung
Auch Saatgutkonzerne versuchen rücksichtslos weiter mit dem Argument einer Hungerkrise, die mit so genannten neuen Gentechnikverfahren erzeugten Pflanzen, als Heilsbringer ohne Kennzeichnung auf den Markt zu bringen. Mergner dazu: „Mit einer gemeinsamen europaweiten Petition wird sich ein breites Bündnis dafür einsetzen, eine Deregulierung des Gentechnikrechts zu verhindern. Es fehlt ein Bekenntnis der Bayerischen Staatsregierung zur Sicherung eines gentechnikfreien Bayerns, weil eine Deregulierung des Gentechnikrechts nicht klar abgelehnt wird.“
In einem kürzlich dem Landtag vorgelegten Bericht zur Einschätzung der Chancen der Gentechnik wird u.a. suggeriert, dass es keinen Unterschied zwischen neuen gentechnisch veränderten Pflanzen und herkömmlich gezüchteten Pflanzen gebe. Diese Verwischung der Unterschiede erfolgt nicht zufällig: Zum einen könnten die Gentechnik-Pflanzen so dereguliert werden und keine Zulassungsprüfung mehr durchlaufen. Zum anderen wird auch im Patentrecht kein Unterschied mehr zwischen konventioneller Züchtung und Gentechnik gemacht. Deswegen erstrecken sich immer mehr Patente auf Saatgut auch auf die konventionelle Züchtung. Gentechnik und Patentierung führen so zu einer Blockade der Züchtung und gefährden die Ernährungssicherheit.
Christoph Then vom Verein „Keine Patente auf Saatgut!“: „Die dänische Firma Carlsberg hat unter anderem ein Patent auf konventionell gezüchtete Braugerste angemeldet, das sich auch auf den Brauprozess von vielen Sorten Bier wie unter anderem Doppelbock, Hefeweizen, Helles, Pilsener oder Lager erstrecken soll. Im Patent wird die Neue Gentechnik zwar erwähnt, aber bei der Züchtung der Pflanzen gar nicht eingesetzt. So entsteht der Eindruck einer technischen Erfindung. Bei der Verhandlung vor dem EU Patentamt wurde erst kürzlich die Klage mehrerer Organisationen, unterstützt auch vom BUND Naturschutz, gegen ein ähnliches Patent von Carlsberg auf Braugerste zurückgewiesen.“
Für Rückfragen:
Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin
Tel. 0911 81 87 8 -20; Mobil: 0160 76 14 336
marion.ruppaner@bund-naturschutz.de
Francisco Marí, Referent Welternährung, Agrarhandel und Meerespolitik, Brot für die Welt, Telefon +49 (0)30 65211 1822, Mobil: +49 179 4621 783, francisco.mari@brot-fuer-die-welt.de
Christoph Then, Sprecher Keine Patente auf Saatgut, Tel. 0151 54638040,
Hintergrund zu Gentechnik:
Behauptet wird von den Biotechunternehmen, dass mit Hilfe der neuen Gentechnik ganz leicht Pflanzen mit neuen Eigenschaften, z.B. Krankheitsresistenzen oder hohe Erträgen auch bei Wasserknappheit, erzeugt werden können. Solche Versprechungen werden schon seit 20 Jahren gemacht, ohne dass entsprechende Pflanzen auf den Markt gekommen wären. Weiterhin soll in diesen Bereich viel Forschungsgeld investiert werden, das dann für die Forschung resilienter agrarökologischer Konzepte nicht zur Verfügung steht.
Die Gentechnik setzt auf singuläre Veränderungen, ohne die Komplexität der Organismen und Ökosysteme zu berücksichtigen. Die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen und des Ackerbaus liegt jedoch in der Vielfalt, um mit schnell wechselnden Klimabedingungen und unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten zurechtzukommen. Zudem sind auch die neuen gentechnischen Verfahren mit Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt behaftet, die zwingend geprüft werden müssen. Vor diesem Hintergrund urteilte der Europäische Gerichtshof 2018, dass auch die neue Gentechnik wie die bisherige zu regeln ist.
Hintergrund zur Versorgungslage:
https://www.bmel-statistik.de/ernaehrung-fischerei/versorgungsbilanzen
Grafik zum durchschnittlichen Selbstversorgungsgrad in Deutschland 2020 hier zum download
Quelle: https://www.bmel-statistik.de/ernaehrung-fischerei/versorgungsbilanzen/getreide
„Ein Fünftel des verfügbaren Getreides wird für den direkten menschlichen Verzehr genutzt. Indirekt dient es dem menschlichen Verzehr, in dem es für die Tierfütterung eingesetzt wird. Dabei kann auch Getreide verfüttert werden, das zwar für die menschliche Ernährung gedacht war, aber aufgrund von Witterung und Erntezeitpunkt nicht mehr den Anforderungen der Mühlen genügt. Je nach Getreideart werden zwischen 42 Prozent (Weichweizen, Hafer) und 83 Prozent (Mais) verfüttert. Insgesamt werden etwa 58 Prozent des verfügbaren Getreides als Futter genutzt. Daneben dient Getreide auch zu 16 Prozent als nachwachsender Rohstoff für die Energieerzeugung und für die (Stärke-)Industrie.
Getreide für den menschlichen Verzehr, insbesondere Weizen, braucht sehr gute Böden, so dass nicht auf allen Flächen Backgetreidequalität erzeugt werden kann. Weizen kann auch nicht jedes Jahr auf der gleichen Fläche angebaut werden, so dass andere Getreidearten eine gute Erweiterung der Fruchtfolge sind. Futtergetreide wie Gerste hingegen ist weniger anspruchsvoll und so können die sehr guten klimatischen Bedingungen in Deutschland genutzt werden, um den Bedarf an Futtergetreide zu decken.“
Hintergrund zu ökologischen Vorrangflächen
„Bei Betrieben mit mehr als 15 ha Ackerfläche sind mindestens 5% der Ackerfläche als Ökologische Vorrangflächen bereitzustellen …… (weitere Ausnahmen für Grünlandbetriebe) …. Grundsätzlich gilt, dass ökologische Vorrangflächen nur auf Ackerland erbracht werden können. Landschaftselemente, Feldränder und Pufferstreifen können auch an Ackerflächen angrenzen. Da die Maßnahmen unterschiedlich biodiversitätswirksam sind, werden diese je nach Wertigkeit mit unterschiedlichen Faktoren gewichtet …. Möglichkeiten zur Schaffung von ÖVF bestehen z. B. über Pufferstreifen, Waldrandstreifen, Feldrandstreifen, Stilllegung, Leguminosen, Grasuntersaat und Zwischenfruchtanbau.
Nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands -
https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/politik-foerderung/eu-agrarpolitik-durchblick-beim-greening-1610 -haben bayerische Landwirte das Greening 2017 so umgesetzt, dass 228.000 Hektar ökologische Vorrangflächen geschaffen wurden. Spitzenreiter waren Zwischenfrüchte mit etwa 158.000 Hektar. Brachen machten 27.000 Hektar Brachen aus, die oftmals mit Blühmischungen bestellt sind.
Die Landwirtschaftliche genutzte Ackerfläche in Bayern betrug 2019 nach Auskunft des Statistischen Landesamts 2,1 Mio Hektar. Die o.g. Zahl der Bracheflächen 2017 hätte damit einen Anteil von ca. 1,3 Prozent.
Quelle: (Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe: https://www.statistik.bayern.de/statistik/wirtschaft_handel/landwirtschaft/index.html