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Etappensieg für Umweltschutz bei Massentierhaltung: BayVerwG stoppt industrielle Hähnchenmast-Anlage in Eschelbach

Bayerisches Verwaltungsgericht München sieht keine Rechtsgrundlage für privilegiertes Bauen im Außenbereich bei Anlage mit 124.600 Masthühnern. Ordentlicher Bebauungsplan wäre nötig gewesen. Gute Nachricht für den Umweltschutz. Schicksal der seit 2019 betriebenen Anlage vorerst offen.

11.07.2024

„Noch liegt die genaue Begründung des Urteils nicht vor, aber aus den Beratungen wissen wir, dass das Verwaltungsgericht insgesamt davon ausgeht, dass eine derartige Anlage nur mit einem Bebauungsplan errichtet werden kann“, so Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz in Bayern. „Eine mit weniger Auflagen versehene Anlage im Außenbereich, wie sie der Betreiber der Mastanlage geltend gemacht hat, ist nach dem Baurecht nur dann zulässig, wenn die Tiere überwiegend auf eigener Futter-Grundlage gehalten werden. Dies konnte die Gegenseite nicht nachweisen.“

Aus der Pflicht zu einem ordentlichen Bebauungsplan ergibt sich eine intensivere Standortprüfung, die eine Einbeziehung regionaler Akteur*innen, ökologischer Kriterien und weiterer Faktoren beinhaltet. „Das Urteil ist auch eine gute Nachricht für die bäuerliche Landwirtschaft“, erklärt BN-Landesvorsitzender Richard Mergner, „denn industrielle Massentierhaltungsanlagen mit ihren negativen Auswirkungen auf Umwelt-, Natur- und Tierschutz können so nicht zu Trittbrettfahrern bäuerlicher Privilegien werden.“ Der BN geht davon aus, dass der Betreiber der Mastanlage Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird – dann muss der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.