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Tiere und Pflanzen

EU lässt gentechnikfreie Landwirtschaft im Stich

BN und Biobauern fordern von Ministerin Künast strengen Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen

20.08.2003

Der Bund Naturschutz (BN) und die Landesvereinigung für ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) weisen auf die akuten Gefahren für den ökologischen Landbau und die ökologische Lebensmittelwirtschaft in Bayern hin, falls das faktische Anbauverbot für genmanipulierte Pflanzen aufgehoben wird. Die kommerzielle Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft steckt voller sozialem Sprengstoff. Sie ist mit hohen Risiken und Zusatzkosten für die Qualitätssicherung verbunden und würde längerfristig das Aus für eine gentechnikfreie Produktion bedeuten. Davon wäre auch die Mehrheit der konventionell wirtschaftenden Betriebe betroffen. Bei einer Freigabe des Gentechnik-Anbaus in Bayern wäre es außerdem mit der guten Nachbarschaft in den Dörfern vorbei. Für Lebensmittel aus Bayern wäre ein erheblicher Imageverlust vorprogrammiert. Die positive Marktentwicklung für Ökologische Lebensmittel aus Bayern darf nicht zu Gunsten einer Risikotechnologie geopfert werden, deren Auswirkungen nicht vorhersehbar sind. Auch das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, den Ökolandbau zu fördern und auszuweiten, ist mit der Gentechnik nicht zu vereinbaren. BN und LVÖ fordern daher von der Politik unter anderem eine EU-Verordnung für Gentech-Betriebe, die Beibehaltung des faktischen Moratoriums für Gen-Pflanzen und vom Bayerischen Landtag die Etablierung einer „gentechnikfreien Region Bayern“.
Am 23. Juli präsentierte Agrarkommissar Franz Fischler die unverbindlichen Leitlinien zum künftigen Nebeneinander („Koexistenz“) von gentechnischer, konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. Die EU hat damit die Probleme auf die Mitgliedstaaten abgewälzt und sich ihrer Verantwortung entzogen. Kurz zuvor hatte der Ministerrat die zwei neuen EU-Verordnungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln beschlossen. Das seit 1998 bestehende faktische Moratorium für Neuzulassungen könnte somit in Kürze aufgehoben werden und möglicherweise schon in der Anbauperiode 2004 der kommerzielle Einsatz genmanipulierter Pflanzen erfolgen.

BN und LVÖ lehnen die Koexistenz-Vorschläge entschieden ab. Diese lassen zentrale Fragen ungeklärt und führen dazu, dass jeder EU-Staat eigene, unterschiedlich strenge Regelungen festlegt. So entsteht ein „Koexistenz-Mosaik“, das erhebliche Wettbewerbsverzerrungen und Störungen im EU-Binnenmarkt bewirken wird. Die Leitlinien der EU enthalten vage technische Ratschläge z.B. zu Abstandsregelungen oder Pollenbarrieren. Empfohlen werden auch gezielte Trainingsprogramme für Gentech-Landwirte und die enge Zusammenarbeit von benachbarten Bauernhöfen, beispielsweise bezüglich der Aussaatpläne. Die Länder können zwar in begründeten Einzelfällen gentechnikfreie Regionen ausweisen. Laut EU sollen Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz aber nicht über das Maß hinausgehen, das erforderlich ist um die festgelegten Toleranzschwellen für Verunreinigungen (0,9 %) zu unterschreiten. Das hilft den Öko-Betrieben jedoch nichts, da sie gesetzlich verpflichtet sind keine Gen-Produkte zu verwenden.

Insgesamt bleiben die für die Bauern entscheidenden Punkte ungeklärt: Wer haftet wenn Verunreinigungen auftreten und wer trägt die Kosten für die umfangreichen Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen" Nach Ansicht von BN und LVÖ sind die Vorschläge in der Praxis kaum realisierbar. Sie könnten weder die für den Ökolandbau existentiell wichtige Gentechnikfreiheit, noch die Wahlfreiheit für die Verbraucherschaft beim Lebensmitteleinkauf gewährleisten. Der Umfang der von der EU vorgelegten Vorschläge unterstreicht selbst, dass das Nebeneinander einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik unter europäischen Verhältnissen auf Dauer nicht oder nur mit nicht tragbaren Kosten und Risiken funktionieren kann. Auch das im Rahmen der Agrarwende auf Bundesebene, aber auch in Bayern, angestrebte Ziel der Förderung und Ausweitung des ökologischen Landbaus kann man bei einem großflächigen Anbau von Gen-Pflanzen vergessen.

Bisher sind die Befürworter der Grünen Gentechnik den Nachweis schuldig geblieben, dass der kommerzielle Anbau genmanipulierter Pflanzen einen nennenswerten wirtschaftlichen Vorteil für die Landwirte habe. Sie nützt nur den Interessen der Gentech-Lobby und einigen Großkonzernen, wie z.B. Monsanto. Die Risiken für Mensch und Umwelt sowie die konkreten Gefahren für die gentechnikfrei produzierenden Betriebe und die Wahlfreiheit sind dagegen nicht zu leugnen und in den USA oder Kanada bereits traurige Realität. In Kanada verzichten in verschiedenen Regionen die Ökobauern bereits auf den Anbau von Raps, da sie dessen Gentechnik-Freiheit nicht mehr garantieren können.
Der beste Schutz für alle Betroffenen, der keinen Cent kostet und Steuergelder spart, wäre daher der Verzicht auf den Einsatz dieser Risikotechnologie. Damit würde auch dem Willen der deutlichen Mehrheit der europäischen BürgerInnen und Landwirte entsprochen die nach wie vor keine Gentechnik im Einkaufskorb und auf den Äckern haben wollen. Das demokratische Grundrecht auf Wahlfreiheit und das Vorsorgeprinzip müssen Vorrang vor den Interessen der Gentech-Industrie haben.


Die konkreten Forderungen von BN und LVÖ

Angesichts der sich abzeichnenden Entwicklungen sind die kommenden Monate entscheidend für die Weichenstellung zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sowie zur Sicherstellung der Wahlfreiheit.

1. Aufrechtererhaltung des EU-weiten Zulassungs- und Anbauverbotes

Als vordringliche und prioritäre Maßnahme fordern BN und LVÖ die Aufrechterhaltung des Zulassungs- und Anbauverbots für genmanipulierte Pflanzen in der EU. Dies muss zumindest so lange bestehen, bis die offenen Fragen zur Koexistenz, zur Haftung und zur Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip verbindlich durch eine „EU-Gentechnik- Verordnung“ geregelt sind. Das Europaparlament ist außerdem aufgefordert bei Saatgut einen Schwellenwert von -Prozent (Nachweisgrenze) festzulegen. Gentechnische Verunreinigungen dürfen keinesfalls schon am Beginn der Produktionskette toleriert werden.

2. EU muss sich gegen „Gentechnik-Imperialismus“ der USA wehren

Weiterhin erwarten wir von der EU, dass sie im Hinblick auf die von den USA, Kanada und Argentinien bereits im Mai erhobene Klage bei der WTO wegen des bisherigen Zulassungsstopps von Gen-Pflanzen und den Kennzeichnungsregelungen nicht nachgibt, sondern den europäischen Weg und die Gentechnikfreiheit mit allen Mitteln verteidigt. Der Marktvorteil der europäischen Bauern, die Verbraucher weltweit und regional mit unbelasteten, gentechnikfreien Produkten beliefern zu können, darf nicht aufgegeben werden.

3. Novellierung des deutschen Gentechnik-Gesetzes für optimalen Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft nutzen

Von Bundesagrarministerin Renate Künast fordern BN und LVÖ, dass sie die anstehende Novellierung des deutschen Gentechnik-Gesetzes dazu nutzt, um auf nationaler Ebene strenge Vorschriften zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft festzulegen und trotz aller Widerstände durchsetzt. Das Verursacherprinzip muss auf allen Ebenen verankert werden. Wer Gen-Pflanzen verwendet, muss auch dafür haften und sorgen, dass keine Kontaminationen stattfinden. Kontroll-, Sicherheits- und Schadenskosten dürfen nicht die Bauern in der konventionellen und biologischen Landwirtschaft oder die Lebensmittelhersteller belasten. Weiterhin ist das Haftungsrecht, inklusive der Umwelthaftung zu verbessern und öffentlich zugängliche Anbauregister für Genpflanzen einzuführen. Wir fordern Bundesministerin Künast außerdem dringend dazu auf, die jetzt gemäß der EU-Freisetzungsrichtlinie bestehenden Möglichkeiten zur Schaffung gentechnikfreier Regionen zu nutzen und hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Gentechnik-Gesetz zu schaffen.

4. Etablierung einer „Gentechnikfreien Region Bayern“

In diesem Zusammenhang fordern wir die Bayerische Staatregierung auf, dem Beispiel unseres Nachbarlandes Österreich zu folgen und aus Vorsorgegründen zum Schutz der gentechnikfrei produzierenden Betriebe per Gesetz eine „Gentechnikfreie Region Bayern“ zu etablieren. Entsprechende Gesetzesinitiativen gibt es beispielsweise in Oberösterreich und Kärnten. Aber auch in anderen EU-Staaten laufen verschiedene regionale Maßnahmen, um die Gentechnik heraus zu halten.

5. Landwirte über Kosten und Risiken des Anbaus von Gentechnik-Pflanzen objektiv informieren

BN und LVÖ appellieren an Bauernverbandspräsident Gerd Sonnleitner, die deutschen Landwirte umfassend über die Folgen eines kommerziellen Gentechnikeinsatzes zu informieren und eine klare Position zum Anbau von Gen-Pflanzen zu beziehen. Die Bauern müssen über die auf sie zukommenden Kosten, die Praxisprobleme bei der Bewirtschaftung und die Marktchancen der Grünen Gentechnik im Vergleich zu den Vorteilen einer gentechnikfreien Produktion unterrichtet werden.

6. Nachfragemacht der Verbraucher mobilisieren

Entscheidend für die Durchsetzbarkeit der Grünen Gentechnik in Europa, Deutschland und Bayern wird aber auch das Verbraucherverhalten sein. BN und LVÖ fordern die Bürgerinnen und Bürger in Bayern daher auf, ihre Nachfragemacht mehr denn je so einzusetzen, dass sich die Produktion von Genfood nicht rentiert. Um die Öffentlichkeit in der jetzigen, entscheidenden Phase zu informieren und mobilisieren und damit den Druck auf die politischen Entscheidungsträger zu verstärken ist die Zusammenarbeit aller Organisationen und Institutionen die der Grünen Gentechnik ablehnend gegenüberstehen erforderlich. BN und LVÖ hoffen dabei auch auf die Unterstützung der Kirchen, des Bayerischen Bauernverbandes, der Verbraucherverbände und Verbraucherschutzorganisationen, sowie der Lebensmittelherstellerverbände und Lebensmittelhandelsketten.