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Geplante Änderung des Regionalplans Industrieregion sieht Sandabbau auf 372 ha vor

Drohende Eingriffe in den Reichswald trotz Europaschutzes und Bannwaldausweisung

20.03.2007

Seit einigen Wochen läuft beim Planungsverband der Industrie-region Mittelfranken eine Fortschreibung des Regionalplans im Kapitel "Bodenschätze". Darin sind neue Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Sand-, Kalkstein- und Tonabbau vorgesehen.

 

Brisant wird die Planung dadurch, dass sich darin sechs riesige neue Sandabbaugebiete im Bereich des Lorenzer Reichswaldes und des Südlichen Reichswaldes befinden, die z. T. im Besitz des Betriebes Bayerische Staatsforsten liegen. Eines der Gebiete liegt z.B. in unmittelbarer Nähe zum beliebten Naherholungsgebiet "Birkensee", ein weiteres an der beliebten Röthenbachklamm, zwei am Alten Kanal. Der Regionale Planungsausschuss wird in Kürze über die Planung entscheiden. Einen ähnlich gravierenden Fall gibt es mit der Neuausweisung eines Tonabbaugebietes in der Feuchtlach bei Ansbach.

 

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. lehnt die aktuell laufende Änderung des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken strikt ab. Insbesondere die geplanten großflächigen Vorranggebiete für den Sandabbau im Nürnberger Reichswald wären ein Angriff des Freistaates und seines Staatsforstbetriebes auf die "Grüne Lunge" des Ballungsraumes.

"Mit der geplanten Fortschreibung würde den wirtschaftlichen Interessen der Sandlobby und des nach der Forstreform auf Gewinnmaximierung ausgerichteten bayrischen Forstbetriebes Vorrang vor den ökologischen und gesundheitlichen Belangen eingeräumt werden", so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN.

 

Besonders verärgert sind die Natur- und UmweltschützerInnen über die dreisten Anmeldungen des Staatsforstbetriebes in Bereichen, die bereits 1996 einmal für den Sandabbau vorgesehen und damals nicht durchgekommen waren. "Das ist eine neue Qualität, die es unter den früheren Forstbehörden nicht gab. Wenn die Allgemeinwohlbelange einmal für vorrangig eingestuft worden waren, ließ man die Finger davon. Nun soll nicht mehr mit dem Walderhalt sondern mit seiner Vernichtung Geld verdient werden", so Mergner.

 

"Direkt am Birkensee sollen 34 Hektar oder 48 Fußballfelder Wald fallen und auch die schöne Röthenbachklamm läge dann am Rand eines riesigen Sandloches", empört sich Christiane Matern, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Nürnberger Land. "Unmittelbar am Alten Kanal hätte man über Jahrzehnte industrielle Kraterlandschaft statt Idylle pur."

 

"Sowohl die Ungelstettener als auch die Röthenbacher und Altdorfer Bürgerinnen und Bürger bekämen durch die Waldrodungen der Lärmschutzwälder den Autobahnkrach zu spüren, meint dazu Albert Kraus von der Ortsgruppe Altdorf.

 

An den Planungsausschuss der Industrieregion Mittelfranken appelliert der BN, die 12. Änderung nur mit Streichung der Bannwaldflächen zu beschließen. Alternativ fordert der BN die Reduzierung der Neubauvorhaben für Siedlungs- und Verkehrszwecke, das Besinnen auf Bestandserhalt und Wiedernutzung bei Gebäuden sowie Bauschuttrecycling und Nutzung des Materials als Baustoff. "Kaum jemand ahnt, dass allein für die ICE-Trasse Nürnberg-Ingolstadt wegen Planungsfehlern riesige Sandgruben ausgebeutet werden mussten. Das ursprünglich für Dammschüttungen vorgesehene Material aus den Tunnels wurde stattdessen auf riesige neue Deponien geschüttet", so Mergner.

 

Schutzstatus anerkennen

Der BN fordert, dass die mühsam erkämpften Schutzmaßnahmen zum Erhalt des Waldes, vor allem des Bannwaldes, nicht ausgehebelt werden. Von den 28 Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Quarzsandabbau liegen sieben im Bannwald. Der Bannwald musste in den vergangenen Jahren schon Flächen für ICE- und Autobahntrassen abgeben. Eine weiteren Zerschneidung und Fragmentierung dieser einmaligen Waldfläche hätte enorme Konsequenzen für Ökologie und die Gesundheit. Es ist zwar sinnvoll, dass Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Sandabbau ausgewiesen werden, allerdings dürfen kurzfristige Gewinninteressen dem Gemeinwohl gegenüber nicht höher bewertet werden. Seine Funktion als „Grüne Lunge“ Nürnbergs und zur Naherholung kann der Reichswald nur erfüllen, wenn er zusammenhängend erhalten bleibt. Eine Ansammlung zerschnittener Waldstücke kann diese Aufgaben nicht gleichermaßen übernehmen.

 

Entwicklungen im Reichswald als Beispiel verfehlter Forstpolitik

Die durch die im Zuge der bayrischen Forstreform 2005 geschaffenen Forstbetriebe sind vorrangig auf eine wirtschaftliche Verwertung der Waldflächen ausgerichtet. Dies schließt neben dem Verkauf von Holz nun offenbar auch eine Vermarktung der Flächen und der Sandvorkommen mit ein. Vor sinkender Stabilität des Waldes und einer abnehmende Funktion für die Luftreinheit, den Trinkwasserschutz, das Lokalklima und die Naherholung im Ballungsraum hatte das Waldbündnis Bayern und der BN immer gewarnt.

 

Sieben Vorranggebiete im Bannwald

Bei den geplanten sieben Vorranggebieten handelt es sich um große Waldflächen am Birkensee bei Leinburg, bei Ungelstetten, bei Röthenbach b. A. in unmittelbarer Nähe zur Röthenbachklamm, bei Feucht, bei Röthenbach bei St. Wolfgang, bei Schwarzenbruck am Ludwig-Donau-Main-Kanal und nahe Pyrbaum.

 

Geplantes Vorranggebiet am Birkensee, Landkreis Nürnberger Land (Quarzsand QS 8)

In unmittelbarer Nähe zum Birkensee soll nach den Plänen auf einer Fläche von vorerst 34 ha eine Düne zum Abbau freigegeben werden. Der Wald gehört zum Staatsforst. Antragsteller dürfte - wie bei den meisten Sandabbauflächen - der Grundstückseigner sein.

 

Selbst der Regionalplanentwurf spricht von erheblichen Folgen für die Natur und das Landschaftsbild. Ein derartiger Eingriff in die Natur verstößt gleich gegen mehrere Schutzbestimmungen. Der Abbau fände im Vogelschutzgebiet SPA Reichswald (Special Protected Area der EU) statt und der Birkensee ist als geschützter Landschaftsbestandteil verzeichnet. Es handelt sich um einen nach dem Bay. Naturschutzgesetz geschützten Flechtenkiefernwald, der nur auf Dünen wächst.

 

Mit dem Sandabbau ginge eine erhebliche Lärmbelastung für BesucherInnen des Birkensees - immerhin eines der wenigen Badeseen in unmittelbarer Nähe der Stadt - einher.

 

Weitere Folgen wären der Verlust des Landschaftsbildes im zentralen Zugangsbereich zum Birkensee von Norden. Der Birkensee verlöre seinen abgeschlossenen Charakter.

 

Geplantes Vorranggebiet westlich Winkelhaid-Ungelstetten
(QS 13)

In unmittelbarer Nähe des Ortes Ungelstetten führen die Autobahnen A3 und A6 entlang. Der Wald stellt einen natürlichen Lärmschutzwall gegenüber dem Autobahnverkehr dar. Die geplante Ausweisung von 49 ha Staatsforstfläche zur Förderung von Quarzsand würde diese Funktion zerstören und zu erheblichen Emissionen während des Abbaus beitragen. Die Lebensqualität im Wohngebiet würde darunter erheblich leiden.

 

Der Abbau auf der Fläche verstieße gegen Schutzfunktionen wie Bannwald und EU-Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“. Diese Punkte führt auch der Regionalplan als relevante Eingriffe auf. Daher ist es unverständlich, dass solch ein Vorhaben überhaupt geplant werden kann. Darüber hinaus befindet sich in unmittelbarer Nähe der Röthenbach. Da der Sandabbau das Grundwasser in Mitleidenschaft zöge, könnte es erhebliche Auswirkungen auf die Quelle haben.

 

Bereits Anfang der 90er Jahre war ein Raumordnungsverfahren zum Sandabbau in der benachbarten Waldabteilung "Speck" auf erheblichen Widerstand der Öffentlichkeit gestoßen, der Sandabbau wurde bis heute nicht genehmigt.

 

Geplantes Vorranggebiet "Herrnau" nordwestlich Röthenbach bei Altdorf (QS 14)

Das Vorhaben, im Waldgebiet "Herrnau" auf Staatsforstfläche Sand abzubauen, war bereits 1996 im Regionalplan vorgesehen und dann aber nach massiven Bürgerprotesten herausgenommen worden.

 

Der nun geplante Abbau auf 40 ha hätte nach wie vor an dieser Stelle viele negative Auswirkungen: Die Entwaldung würde zum Verlust des natürlichen Lärmschutzwaldes von der A6 Richtung Altdorf führen. Der Naherholungsraum in unmittelbarer Nähe zu Altdorf würde völlig entwertet. Der Sandabbau selbst würde zu weiteren Lärmemissionen beitragen. Dies würde die Lebensqualität vor allem in Röthenbach b. Altdorf empfindlich beeinträchtigen.

 

Auch an dieser Stelle verstößt die Planung erneut gegen Regelungen zum Schutz des Bannwaldes, des europäischen Vogelschutzes und des Biotopschutzes.

 

Wieder ist unverständlich, dass der Regionalplanentwurf diese Auswirkungen darstellt, ihnen aber nicht Rechnung trägt, sondern statt dessen Flächen ausweist und dabei Ökologie und die Gesundheit der Anwohner riskiert.

 

Negativ zu bewerten wäre auch die Erschließung der Abbaufläche. Es gäbe nach der Planung zwar die Möglichkeit der Erschließung über die Autobahn A6, aber nur in östlicher Richtung (Richtung Prag). In alle anderen Richtungen müssten die LKW durch Wohngebiete fahren. Auch dies wäre eine erhebliche Belastung für die AnwohnerInnen.

 

Vom ökologischen Standpunkt aus würde die Fläche im Reichswald auf Jahrzehnte hinaus empfindlich geschädigt und verlöre seine ökologische Funktion. Es muss befürchtet werden, dass die sog. „Röthenbachklamm“ erheblich in Mitleidenschaft gezogen würde. In der Nähe befindet sich auch eine Wasserquelle der Stadt Nürnberg. Ein Verlust an Wasserqualität und Wasser würde ernste Folgen nach sich ziehen.

 

Auch der Stadtrat von Altdorf lehnt dieses Vorhaben wegen seiner Folgen für Ökologie und Naherholung ab.

 

Geplantes Vorranggebiet nördlich Gsteinach, Feucht-Schwarzenbruck (QS 15)

Die bestehende Sandabbaufläche von 60ha soll um weitere 41 ha im Reichswald vergrößert werden. Es handelt sich dabei um Staatsforst.

 

Wie im Regionalplanentwurf feststellt wird, handelt es sich um Klimaschutz- und Immissionsschutzwald, der von der Bevölkerung zur Naherholung genutzt wird.

 

Des Weiteren handelt es sich um Bannwald, EU-Vogelschutzgebiet, kartierte Biotopflächen und einen Teil des Landschaftsschutzgebietes „Südliches Mittelfränkisches Becken östlich der Schwäbischen Rezat und Rednitz“.

 

Die AnwohnerInnen (Entfernung etwa 200m) würden durch Lärmemissionen in beeinträchtigt.

 

Geplantes Vorranggebiet am Alten Kanal bei Röthenbach b. St. Wolfgang (QS 11)

Das Gelände liegt unmittelbar südlich an den historischen Ludwig-Main-Donau-Kanal angrenzend, der für seine Erholungsfunktion - weit über Naherholung - hinaus Bedeutung besitzt. Der Wald befindet sich in Privatbesitz der Fa. Faber-Castell.

 

Im Rahmen seiner herausgehobenen ökologischer Bedeutung beziehen sich mehrere Schutzstatuten auf das Gebiet:

 

Neben Europäischem Vogelschutzgebiet, Bannwald und Biotopkartierung würde man sich hier auch noch über die Bestimmungen des LSG „Südliches Mittelfränkisches Becken östlich der Schwäbischen Rezat und Rednitz“ hinwegsetzen.

 

51 ha sind hier derzeit für den Sandabbau vorgesehen. Erhebliche Eingriffe in die Ökologie und in das Landschaftsbild würden die Folge sein.

 

Kulturerbe wie die historische Kapelle und archäologische Siedlungsfunde können sowohl bei unsachgemäßer Absicherung, als auch durch den Betrieb durch Scherkräfte des Abbaus und des LKW-Verkehrs erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden.

 

Geplantes Vorranggebiet südlich Schwarzenbruck (QS 10)

Die Ausweisung von 83 ha Sandabbaufläche nahe des historischen Ludwig-Main-Donau-Kanals würde zu erheblichem Verlust an Lebensqualität der AnwohnerInnen führen. Derzeit wird das Gebiet für die Naherholung genutzt.

 

Durch den Abbau wären Auswirkungen auf den historischen Kanal nicht zu befürchten.

 

Auch an dieser Stelle würde wieder gegen Schutzregelungen des Bannwaldes, des europäischen Vogelschutzes verstoßen.

Der Wald befindet sich in Privatbesitz von Faber-Castell.

 

Geplantes Vorranggebiet "Neumühlschlag", nahe Pyrbaum an der Grenze zur Oberpfalz (QS 12)

Derzeit besteht ein Sandabbau im Bereich Neumühlschlag auf vergleichsweise kleinerer Fläche (ca. 7 ha). Aktuell läuft ein Verfahren (Rahmenbetriebsplan) auf Antrag der Fa. A.W. Faber-Castell Sandverwertung GmBHDem hat der BN bereits im Verfahren widersprochen.

 

Die mit der Regionalplanfortschreibung zusätzliche Flächenausweisung auf 84 ha würde durch seine Eingriffe in den Wald und den Boden weitere erhebliche Folgen nach sich ziehen. Die Planung sähe Eingriffe in die Schutzbestimmungen für Bannwald und EU-Vogelschutz vor.

 

Obendrein würde man sich über die Schutzbestimmungen für das LSG „Südliches Mittelfränkisches Becken östlich der Schwäbischen Rezat und Rednitz“ hinwegsetzen. Auswirkungen auf Fauna und Vögel würden erheblich sein.

Der Wald befindet sich in Privatbesitz (Faber-Castell).