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Geplante Neubautrasse durch den Kehlbachgrund

Unnötiger Flächenfraß, weil sich Behörden beim Bankettmähen nicht in die Quere kommen wollen?

29.08.2007

Die Straßenbauverwaltung plant nach wie vor eine flächenverschwendende Neubautrasse der Staatsstraße 2187 zwischen Prächting und Ebensfeld mit der Direktanbindung an die B 173. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden derzeit bei der Regierung von Oberfranken Alternativvorschläge zur Anbindung der St 2187 an die B 173 bei Kutzenberg geprüft. Dabei wollen die Straßenplaner des Staatlichen Bauamtes Bamberg mit z. T. hanebüchenen Argumenten die vom BN ins Spiel gebrachte flächensparendere Trasse abbügeln und an der Neubautrasse festhalten. Die BN-Trasse wäre nur etwa halb so lang, würde nur die Hälfte Fläche beanspruchen und das Tal nicht neu zerschneiden.

 

Das Staatliche Bauamt Bamberg führt folgende Argumente gegen die Alternativtrasse an:

·      Aus 'betrieblichen Gründen' wäre die Nutzung der bestehenden Brücke über den Kelbach nicht praktikabel, sie müsste weiter entfernt neu gebaut werden.

·      Eine Verlegung der östlichen Auffahrt zur B 173 und eine neue Brücke über den Kelbach würde rd. 4,4 Mio. € Gesamtkosten verursachen (gegenüber rd. 2,8 Mio. € für die Neubautrasse).

·      Die Steigung von der Kelbachbrücke zur Anschlussstelle sei zu stark (8%).

·      Die unter Denkmalschutz stehende Lindenallee zwischen Ebensfeld und Kutzenberg würde beeinträchtigt.

·      Der Eingriff in die engere Wasserschutzgebietszone sei genauso stark wie bei der Neubautrasse.

 


Der Bund Naturschutz sieht hier den Versuch, einen Planungsfehler des Staatlichen Bauamtes nachträglich zu rechtfertigen. Die vom BN beim Erörterungstermin im Oktober 2006 ins Spiel gebrachte Variante war nämlich dem Staatlichen Bauamt noch aus den Zeiten des im Jahr 1999 durchgeführten Bürgerbegehrens (sog. "Schuberttrasse") bekannt, sie drängte sich wegen etlicher Vorteile auch auf und hätte im Verfahren sorgfältig geprüft werden müssen.

 

Weil es für die weitere Diskussion die weitestgehenden Konsequenzen hat (größerer Abstand zur B 173, separate Brücke), sei das Argument "betriebliche Gründe" näher beleuchtet: Das Bauamt behauptet, die vorgeschlagene Verbindungsstraße zwischen der Staatsstraße Ebensfeld - Prächting (St 2187) und der Staatsstraße Ebensfeld - Kutzenberg (St 2987) könne nicht entlang der bestehenden B 173 geführt werden, stattdessen müsste sie weiter östlich mit einem teuren separaten Bauwerk angelegt werden. Begründung: eine „getrennte[n] Verwaltung“ der Straßen.

 

"Offenbar ist die Bürokratie des Staatlichen Bauamtes nicht in der Lage, sich mit einer anderen Behörde zu einigen, wie das Bankettmähen zwischen 'ihren' Straßen und die Ausbesserung der Brücke bei Schäden organisiert werden soll. Dass dafür eine flächenversiegelnde, landschaftszerschneidende und geldverschwendende große Lösung verfolgt wird, ist doch grotesk", empört sich Ludwig Wendler, Vorsitzender der BN-Ortsgruppe Ebensfeld.

 

Dabei gibt es bereits bautechnische und offenbar auch organisatorische Lösungen in ähnlichen Fällen: Nicht weit von Ebensfeld wird die Staatsstraße zwischen Ebing und Breitengüßbach direkt neben der B 173 mit gemeinsamer Böschung geführt. Auch hier müssen sich Staatliches Bauamt und zukünftig die Autobahndirektion Nordbayern (B173/A73) über das Mähen und die Böschungssanierung im Schadensfall einigen. Ein weiteres Beispiel ist die Führung der Kreisstraße CO12 nur einen Meter neben der Bundesstraße B4 bei Niederfüllbach, wo lediglich grüne Baken und eine Leitplanke die Straßen trennen. Hier sind es Staatliches Bauamt und der Kreisbauhof des Landkreises Coburg, die sich einigen mussten.

 

"Offensichtlich wird hier versucht, die vom BN vorgeschlagene Trasse weiter in das Tal zu drücken, um die Variante auch durch höhere Kosten in ein schlechtes Licht zu stellen", so Anton Reinhardt, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lichtenfels.

 

Auch das Argument einer Verlegung der Auffahrtschleife zur B 173 ist fragwürdig: Einerseits muss die Schleife nicht zwingend verlegt werden, womit auch der Eingriff in die unter Denkmalschutz stehende Lindenallee nicht nötig wäre. Es sind bislang noch immer unbelegte Argumente des Bauamtes beim Erörterungstermin gewesen, die eine Verlegung der Auffahrt nach Südwesten als nötig erscheinen ließ.

Andererseits sind die veranschlagten Kosten für die Verlegung einer Auffahrtschleife offensichtlich sehr hoch angesetzt worden. Belege für die Kostenschätzung bleibt das Staatliche Bauamt schuldig. Eine Beeinträchtigung der Lindenallee durch Fällung von wenigen einzelnen Bäumen wäre im Übrigen ein geringerer Eingriff als eine über zwei Kilometer lange Neubautrasse durch die historische Kulturlandschaft des Kelbachgrundes unterhalb der Hankirche. Dies wäre im Falle einer notwendigen Verlegung zumindest genauer zu prüfen.

 

Die vom Bauamt als zu stark eingestufte Steigung der Verbindungsrampe wird mit 8% angegeben. Vom BN durchgeführte Abschätzungen ergaben Steigungen zwischen 3,75% bis 4,75%. Auch hier bleibt das Amt Belege schuldig.

 

Bleibt das Argument Wasserschutzgebiet: Eine Beeinträchtigung der engeren Schutzzone wäre bei der vom BN vorgeschlagenen Trasse nur nötig, wenn diese weit von der B 173 abgerückt werden müsste. Dies ist nach Sicht des BN nicht nötig (s.o.). Dagegen wird die Neubautrasse dort Beeinträchtigungen sicher hervorrufen.

 

Die mit 4,4 Mio. € angesetzten Kosten sind deutlich nach unten zu korrigieren, da ein neues, teures Bauwerk über den Kelbach nicht zu bauen wäre. Durch die Ausnutzung der bereits vorhandenen Brücke dürfte die „Variante 5“ (oder „BN-Trasse“) sogar die billigste sein. "Wir fordern vom Staatlichen Bauamt belastbare Zahlen und Planunterlagen, die den Vorschlag konstruktiv planerisch darstellen, damit eine Abwägung der Trassen überhaupt möglich ist", so Reinhardt.

 

In einem Schreiben an die Regierung von Oberfranken hat der BN als beteiligter Verband im Anhörungsverfahren seine Sichtweise dargelegt und die Vorlage entsprechender Planungen gefordert.

 

 

Schon beim Erörterungstermin zum geplanten Neubau der Straße am 26. Oktober 2006 wurde vom Bund Naturschutz kritisiert, dass der Bedarf für die Straße nicht nachgewiesen ist. Auch sich aufdrängende Alternativen zur "großen Lösung" wurden nicht geprüft. Die Straßenbauverwaltung musste dies genauso einräumen wie die Tatsache, dass die von ihr behaupteten Gefährdungen auf der bestehenden Staatsstraße wegen zweier Kurven nirgends belegt ist. Die Medien berichteten ausführlich darüber.

 

Der BN erkennt zwar die Notwendigkeit dieser Straßenbaumaßnahme weiterhin nicht an, weil der heutige Verkehr mit weit unter 2.000 Fahrzeuge pro Tag im Bereich kleiner Ortsverbindungsstraßen liegt und selbst die vom Straßenbauamt vorgelegten Prognosen für 2015 noch geringe Werte aufweisen würden. Weil das Bauamt aber an der Planung festhält, hat der BN eine Alternative in die Diskussion gebracht. Diese Trasse soll von der bestehenden Staatsstraße Prächting - Ebensfeld östlich der Bundesstraße direkt neben der B 173 in Richtung Kutzenberg zur Auffahrt zur B 173 führen statt den Kelbachgrund schräg zu durchschneiden.

 

Folgende Vorteile dieser noch nicht eingehend untersuchten Variante könnten zum Tragen kommen:

 

·        Geringere Versiegelung und damit Verringerung der Hochwassergefahren. Die Neubautrasse wäre 2020 m lang und würde ca. 31.000 Quadratmeter Land neu verbrauchen, die bestehende Straße würde bleiben. Die vom BN vorgeschlagene Trasse wäre ca. 1200 m lang und würde nur ca. 16.000 Quadratmeter beanspruchen, die bestehende Straße würde mitbenutzt.

·        Geringerer Flächenverbrauch und damit Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen.

·        Geringere Landschaftszerschneidung und damit Erhalt des schönen Landschaftsbildes in Sichtweite der Hankirche.

·        Geringere Lärm- und Schadstoffbelastung insbesondere für die Klinik in Kutzenberg.

·        Geringere Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes östlich der B 173 und damit Sicherung der Trinkwasserversorgung.

·        Geringere Kosten für den Freistaat Bayern und die Marktgemeinde Ebensfeld bei Bau und Unterhalt der neuen Trasse und der bestehenden Staatsstraße.

·        Keine neue Bachquerung inmitten der freien Landschaft.

·        Bessere Verkehrsverhältnisse für den Ziel- und Quellverkehr zwischen Ebensfeld und Prächting/Kleukheim.

 

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ebensfeld bekämen bei der "großen Lösung" die Bau- und Unterhaltslasten der bestehenden Staatsstraße aufgehalst. Denn nach der derzeitigen Planung würde sie zur Gemeindeverbindungsstraße herabgestuft. Da sie nicht frostsicher gebaut ist, muss sie in absehbarer Zeit saniert werden.

 

Für Rückfragen: Tom Konopka

BN-Regionalreferent

Fon 0911/818 78 24,

Fax 0911/86 95 68,

Mail tom.konopka@bund-naturschutz.de