Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Geplanter Bau der Ortsumfahrung Dinkelsbühl (B25): BN und Mutschachfreunde hoffen auf Stopp durch den Verwaltungsgerichtshof

Die Planungen für eine großräumige Umfahrung im Osten von Dinkelsbühl sind seit langem umstritten. Nachdem 2020 das Staatliche Bauamt Ansbach Planänderungen wie die Straßenentwässerung vorgenommen und die Regierung von Mittelfranken diese am 30.11.2020 ergänzend planfestgestellt hat, kommt es nun zur Wiederaufnahme des Klageverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Am Freitag, 08.12.23, findet ab 9:00 Uhr die Gerichtsverhandlung in der Klage des BN gegen den ergänzten Planfeststellungsbeschluss statt. Die Bürgerinitiative Rettet die Mutschach e. V. und der BUND Naturschutz erhoffen sich ein ablehnendes Urteil und das Ende dieser Dinosaurier-Planung. Ihre Kritikpunkte stellten sie in einem Pressegespräch in Dinkelsbühl vor.

30.11.2023

Paul Beitzer, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Ansbach: „Wir hoffen, dass sich das Gericht auch unsere Alternativen wie die Reaktivierung der Bahn und eine bahnparallele Trasse der B25 genauer ansehen werden. Beide wären deutlich flächensparender und klimafreundlicher.“

Hans Beuthner, 1. Vorsitzender BI: „Die Dinkelsbühler*innen haben vor allem die Mutschach als Naherholungsgebiet im Osten. Die geplante Straße würde das Gebiet aber völlig abschneiden. Dagegen kämpfen wir nun schon seit 2007 und hoffen auf ein Ende der Planung.“

Tom Konopka, Regionalreferent des BN: „Für uns ist die Planung in Dinkelsbühl ein Paradebeispiel, wie ernst es die Bundesrepublik mit dem Klimaschutz auch im Verkehrssektor nimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Klimaschutzziele verbindlich sind. Der Neubau der Straße wäre aber klimaschädlich, gerade weil es hier klimafreundlichere Alternativen gibt. Dass der Landesanwalt die Behandlung des Klimathemas ablehnt, war zu erwarten, dem müssen die Richter*innen aber nicht folgen.“

Seit dem 17. Dezember 2019 gibt es in Deutschland ein Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das starke Reduktionen beim CO2-Ausstoß verpflichtend macht. Das Gesetz gibt dem Bund einen rechtlich verbindlichen Handlungsrahmen vor, innerhalb dem Minderungsziele und Jahresbudgets für einzelne Sektoren, wie die Energiewirtschaft oder den Verkehr, bis zum Jahr 2030 festgelegt worden sind. Das Bundesverkehrsministerium hat viele Jahre unter den CSU-Ministern nichts getan, um die CO2-Emissionen des Verkehrs zu reduzieren, auch der aktuelle Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kümmert sich eher um Beschleunigung von Straßenbau als um die Einhaltung der Klimaziele. Alle anderen Bereiche wie Industrie, Energiewirtschaft oder Haushalte haben längst begonnen, den Ausstoß zu reduzieren.

Am 29.4.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrere Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das sei mit dem jetzigen Klimagesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfinde, da überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde. Die Klimapolitik muss also jetzt stark beschleunigt werden.

Der den beklagten Freistaat Bayern vertretende Oberlandesanwalt Marcus Niese will das Thema Klimaschutz am liebsten aus der gerichtlichen Klärung heraushalten. Er begründet das damit, dass die Planung bereits vor dem In-Kraft-Treten des Klimaschutzgesetzes begonnen habe. Der BN hält dagegen, dass die Planänderung dessen Anwendung nötig mache.

Weitere Themen vor dem VGH werden sein: Alternativenprüfung, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Grundwasserschutz/WRRL, Schutz Wörnitz, Streusalzthematik/Wasserschutzgebiet/FFH-Gebiet „Wörnitztal“.

Seit Mai 2019 klagt der BUND Naturschutz mit Unterstützung der BI Rettet die Mutschach e.V. gegen den im Jahr 2019 erlassenen Planfeststellungsbeschluss, mit dem der Bau der 3,5 km langen Umfahrung von Dinkelsbühl genehmigt wurde. Die Klage führte dazu, dass der Bau nicht begonnen wurde. Der damit verbundene große Flächenverbrauch, die Zerstörung des Naherholungsgebietes Mutschach, die Beeinträchtigungen des Grundwassers und die Beeinträchtigungen von bedrohten Arten wie Rebhuhn, Laubfrosch, Knoblauchkröte und Co. waren und sind für den BN gute Gründe, gegen das Vorhaben vor Gericht zu gehen. Weil die BN-Klage durchaus Aussicht auf Erfolg hatte, besserte das Staatliche Bauamt die Planung nach und die Regierung von Mittelfranken erließ am 30.11.2020 willfährig einen Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss. Dabei übersahen das Bauamt und auch die Regierung, dass mittlerweile das Klimaschutzgesetz beachtet werden muss. Der BN sieht hier einen Verstoß gegen § 13 Klimaschutzgesetz.