Gerichtsurteil: Forschungsreaktor Garching darf hochangereichertes Uran verwenden
Zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Klage des BUND Naturschutzes bezüglich des Forschungsreaktors Garching erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner: „Wir bedauern das Urteil des Gerichts. Unabhängig von der juristischen Fragestellung, muss noch einmal auf die Besonderheit des Betriebs mit hochangereichertem Uran hingewiesen werden: Es gibt einen internationalen Konsens, dass man Forschungsreaktoren auf niedrig angereichertes Uran umrüstet, damit es insgesamt weniger Anreicherung gibt für den Bau von Atombomben. Die USA haben das seinerzeit vorangetrieben, Deutschland hat das unterstützt. Bayern hat sich einfach darüber hinweggesetzt und Uran aus Russland bezogen. Wir halten das auch nach dem Urteil des VGH für hochproblematisch!“
Hintergrund: Ein Brennelement entspricht ungefähr einer Atombombe. Solch ein Brennelement kann in Garching in zwei Monaten abgebrannt werden – etwa 40 Brennelemente sind bereits verbraucht worden. Das Material ist danach immer noch so hoch konzentriert, dass es für den Bombenbau geeignet ist.
Der BUND Naturschutz wartet jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und prüft, ob er gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Dies hängt unter anderem davon ab, welche Aussagen das Gericht zur Klagebefugnis des BN trifft und ob sich der BUND Naturschutz dem Grunde nach auf die Einhaltung der Proliferationsbestimmungen stützen darf.
Der BN-Geschäftsführer Peter Rottner unterstreicht: „Einen Erfolg hatte dieses Gerichtsverfahren bereits jetzt: Das Umweltministerium hat angekündigt, zu Beginn der 2030er Jahre auf einen Umbau des Reaktors und einer Verwendung geringer angereicherter Brennstoffe hinzuwirken.“