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Tiere und Pflanzen

Keine „Vermaisung“ der Landschaft für Biogasproduktion

Bund Naturschutz fordert Änderungen beim Erneuerbaren Energien Gesetz und warnt vor schleichender Verunreinigung mit gentechnisch verändertem Mais

08.07.2010

Bayern ist mit einem Anteil von etwa einem Drittel aller landwirtschaft-lichen Biogasanlagen Spitzenreiter in  Deutschland. Bei Umweltschützern stoßen die Planung und der Betrieb neuer Biogasanlagen in Bayern jedoch auf immer weniger Gegenliebe. Denn die Biogaserzeugung erfolgt zu mehr als 60 Prozent auf der Basis von Mais. In der näheren Umgebung der Anlagen können es bis zu 100 Prozent werden. Das Landschaftsbild wird monoton, die Biodiversität geht zurück und es drohen Folgeschäden für Gewässer, Trinkwasser und Böden.

Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender; „Maismonokulturen dürfen nicht länger mit Steuergeldern unterstützt werden. Der Bund Naturschutz fordert daher eine verbesserte Förderung für ohnehin anfallende Reststoffe, zum Beispiel aus der Landschaftspflege, Vorschriften für die  Fruchtartenvielfalt auf den Äckern und die Entwicklung einer verbesserten Verwertungstechnik für Biogaserzeugung aus Landschaftspflegegut.

 Die regenerative Energieerzeugung mittels Biogas hat noch weitere Schattenseiten. „Futterbaubetriebe kommen regional stark unter Druck, da Biogasbetreiber meist höhere Pachtpreise zahlen können als die ohnehin von Preisrückgängen betroffenen Milcherzeuger, so Andreas Remmelberger, Milchviehalter aus Burgkirchen. „Die Aufhebung der Obergrenze bei der Agrardieselverbilligung begünstigt darüber hinaus immer weitere Transportwege für die Biogasanlagenbetreiber und setzt Futterbaubetriebe zusätzlich unter Druck. Die Aufhebung der Agrardieselobergrenze kostet die deutschen Steuerzahler 250 Mio €/ Jahr“, so Remmelberger abschließend.

 Bereits 2004 hatte der BN vor den Auswirkungen der hohen Vergütung im EEG für Nachwachsende Rohstoffe gewarnt. Die befürchtete Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion bis über die gesetzlich erlaubten Grenzen hinaus hat sich leider bewahrheitet. Der verstärkte Anbau des humuszehrenden und erosionsanfälligen Maisanbaus in unmittelbarer Umgebung der Biogasanlagen führt zu  erheblichen Folgeschäden für Boden, Grundwasser und Artenvielfalt. Häufige Fahrten zur Beschickung der Biogasanlagen und zur Ausbringung der vergorenen Rückstände als Biogasgülle stören Anwohner und belasten den Straßenverkehr. Auch eine verstärkte Umwandlung von Wiesen in Ackerland  ist zu beobachten. Vermehrte  Biogaserzeugung ist eine der Ursachen für diesen aus Sicht des Umwelt und Klimaschutzes bedenklichen Verlustes.  So zeigte eine Auswertung des bayerischen Landwirtschaftsministeriums von 2008, dass in sensiblen Überschwemmungs-Gebieten in Bayern zwischen  2005 und 2008 über 600 ha Wiesen umgebrochen wurden, davon 2008mehr als die Hälfte. In FFH-Gebieten wurden  im gleichen Zeitraum weitere knapp 1.000 Hektar Wiesen umgebrochen, dazu noch 740 Hektar wertvoller Wiesen in Vogelschutzgebieten.

Auch häufen sich Berichte über Bienensterben in Folge des Pestizideinsatzes beim Maisanbau. Im Frühjahr war das umstrittene Beizmittel Santana mit dem Wirkstoff Chlothianidin, einem Nervengift, mit einer befristeten Ausnahmeregelung für insgesamt 2.400 Hektar Mais in Bayern zugelassen worden. Der Drahtwurmbefall, der mit dem Beizmittel im Mais bekämpft werden soll, steht in klarem Zusammenhang mit der Umwandlung von Wiesen in Maisäcker.

 Als weiteres Problem sieht der BN die schleichende Verunreinigung der Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen über das Saatgut, insbesondere für nachwachsende Rohstoffe.  Die aktuelle Verunreinigung von Biogasmais mit dem gentechnisch veränderten Mais NK 603 der Firma Pioneer war ein Wiederholungsfall, der 2009 ebenfalls auftrat und von dem 170 ha Hektar Mais in Baden Württemberg betroffen waren.

„Die Vermutung liegt nahe, dass Gentechnikkonzerne absichtlich Vermischungen riskieren, um die Grenzwertdiskussion bei Saatgut zu führen“, so Hubert Weiger.  „doch dies wird die Bevölkerung nicht hinnehmen. Die Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirates beim Bundeslandwirtschaftsministeriums zur sogenannten Koexistenz ist ein bodenloser und unglaublicher Angriff auf die gentechnikfreie Landwirtschaft“, so Weiger weiter. Vorgeschlagen wird  dort, die Verschmutzung mit gentechnisch veränderten Organismen zu tolerieren, und damit das Reinheitsgebot für Saatgut  zu unterlaufen.

 BN Forderungen zur Gentechnik

Das Reinheitsgebot für Saatgut muss bestehen bleiben. Jeglichen Bestrebungen, Verschmutzungstoleranzen oder technische Grenzwerte für gentechnische Kontamination in Saatgut einzuführen, erteilt der BN eine klare Absage.

 Nachwachsende Rohstoffe dürfen nicht zum Einfallstor für gentechnisch veränderte Pflanzen werden: Die staatlichen Kontrollen auf gentechnische Verunreinigungen müssen deshalb erhöht werden.

 Für den entstandenen Schaden muss die Staatsregierung die Herstellerfirmen zum Schadensersatz verpflichten, sowohl für den Verwaltungsaufwand als auch für den entstandenen Schaden bei den Landwirten sowie alle potenziellen Folgeschäden.

 Im Verunreinigungsfall muss die Fläche umgebrochen werden und auch im Folgejahr ein Durchwuchs einer evt. kontaminierten Frucht verlässlich ausgeschlossen werden.

 

BN Forderungen zum  Erneuerbare Energiengesetz, EEG:

Die Vergütung für Nachwachsende Rohstoffe muss mit Fruchtfolgeauflagen versehen werden, die den Maisanbau auf 1/3 der eingesetzten Biomasse beschränkt. Weiterhin müssen Kriterien zur Förderung der Artenvielfalt, z.B. ein  Blühangebot für die Wildinsekten und Bienen, aufgenommen werden.

 Der Anbau von Mais und Getreidemischungen zur Biogasproduktion auf Äckern, die vorher Wiesen waren, muss aus der Förderung im EEG ausgeschlossen werden.

 Der Bonus für die Verwertung von Landschaftspflegematerial darf nicht für Mais ausbezahlt werden.

 Die Verwertung von Landschaftspflegematerial in Biogasanlagen muss durch die Absenkung des vorgeschriebenen Prozentsatzes von 50 auf 30% Anteil erleichtert werden.

 

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner, BN Referentin für Landwirtschaft ,Tel. 0911/81 87 8-20

 

 Anlage: Biogasanlagen in Deutschland und Bayern Zahlen und Fakten

 

Seit dem 1. April 2000, als das „erneuerbarer Energien Gesetz (EEG) in Kraft trat, hat die Vergärung von sog „Nachwachsenden Rohstoffen“  in Biogasanlagen kontinuierlich zugenommen. Bei der Novellierung 2008 wurde die Vergütung für „Nawaros“ weiter erhöht, ein Gülle- und ein Landschaftspflegebonus zusätzlich eingeführt.

Quelle: www.fachverband-biogas.de

 

 Gemäß Pressemitteilung der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie, vom 15.4.2010 liegt Bayern bei der Stromerzeugung aus Biogas im Bundesvergleich mit 1.700 Anlagen und einer installierten Leistung von 424 Megawatt MW in der Spitzengruppe.

Die bayerischen Anlagen produzieren mit 3,4 Milliarden Kilowattstunden Strom 3,6 Prozent des bayerischen Bruttostromverbrauchs. Rein rechnerisch reiche  dies aus, den Strombedarf jedes siebten Privathaushalts in Bayern zu decken, so die LfL. Rund 300 Anlagen mit einer Leistung von ungefähr 100 MW wurden in den vergangenen zwei Jahren in Bayern neu errichtet. Das in der Region getätigte Investitionsvolumen im Anlagenbau wird auf mehr als 300 Mio. Euro geschätzt.

 

Bundesweite Situation

 

Nach Angaben der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)waren vor Inkrafttreten des EEG im Jahr 1999 bundesweit insgesamt

850 Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von etwa 49 MW in Betrieb.

 

Im Jahr 2009 gab es bundesweit 4.780 Anlagen  mit 1600 MW elektrischer Leistung.

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft 

Landesverband Bayern e.V.

8.7.2010

 

 

Skandalöse Steuergeschenke an Agrarbarone !

Nach dem Hungerstreik der Milchbäuerinnen in Berlin ist es Sonnleitner gelungen, Merkel zu überreden, für zwei Jahre die Obergrenze bei der Verbilligung des Diesels auszusetzen.

Nun hat das Bundeskabinett die Obergrenze sogar endgültig aufgehoben.

Wie viele Milchbauern haben mehr als 70- 80 Hektar damit sie über die Obergrenze von 10.000 Liter Dieselverbrauch kommen ? Doch höchstens 3 %.

Durch das billige Diesel können die Pachthaie und die Betreiber überdimensionierter Biogasanlagen den Milchbauern die dringend benötigten Flächen noch leichter wegschnappen.

Mit ihren überdimensionierten Fahrzeugen machen sie die Wirtschaftswege kaputt und verstoppen die Land- und Bundesstrassen.

 Außerdem passt eine Verbilligung von fossilen Treibstoffen so überhaupt nicht zur Aufgabe, den Klimawandel zu verhindern.

Viel besser und gerechter wäre es, mit dem Geld den Bauern zu helfen energieeffizienter zu wirtschaften, oder sie bei den hohen Sozialkosten zu entlasten.

 Die Preise für den Liter Diesel sind bei kleinen Mengen viel höher als bei Großbetrieben, so dass eine geringere Rückvergütung für Großverbraucher völlig gerechtfertigt war.

 Eine Verlängerung der Aufhebung der Obergrenzen bringt für die bäuerlichen Milchviehhalter nur Schaden und kostet der Bevölkerung über 270 Mill. € pro Jahr an sauer verdienten Steuergeldern

 Den Armen und Hilfsbedürftigen kürzt man den Butter vom Brot und den hochsubventionierten Agrarbaronen finanziert Kanzlerin Merkel dafür ihre 250 PS- Ungetüme.

 

Was bringt die Aufhebung der Obergrenzen dem

 

20  Hektar-Betrieb                                                               0,00 €

50  Hektar-Betrieb                                                                0,00 €

100 Hektar-Betrieb                                                     ca. 200,00 €

2.000 Hektarbetrieb                                               ca. 60.000,00 €

 

Berechnungsgrundlage:

Dieselölverbilligung: ca. 21 Cent/ Liter

Durchschnittlicher Dieselverbrauch pro Hektar: ca. 140 Liter/ Hektar Fläche (sparsamerer Verbrauch auch möglich !)

Obergrenze für die  Zahlung bisher: 10.000 l, d.h. Betriebe bis ca. 70 Hektar haben bisher profitiert, die zusätzlichen Gelder begünstigen alle größeren Betriebe.

 

Für Rückfragen:

Remmelberger Andreas

Geschäftsführer der AbL-Bayern

www.abl-bayern.info

Tel. 08679 - 6474