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Lechstahlwerke wollen nur gesetzliche Mindeststandards einhalten – BN zeigt sich enttäuscht

Anstatt eines Präsenz-Erörterungstermins führte das Landratsamt Augsburg im Januar eine Onlinekonsultation zur Kapazitätserhöhung der Lechstahlwerke durch. Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) hatte in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, mit dem Genehmigungsverfahren ein „Gesamtökologisches Zukunftskonzept“ zu verbinden, um dieses Großindustriewerk im Sinne einer ökologischen Transformation der Wirtschaft in eine ressourcen- und klimaschonende Zukunft zu führen.

26.01.2021

Im Rahmen des Konsultationsverfahrens machten die Lechstahlwerke jedoch deutlich: „Ein Zukunftskonzept ist den immissionsschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen allerdings nicht bekannt und kann daher von der Antragstellerin nicht gefordert werden.“

Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe zeigt sich enttäuscht über die Haltung der Lechstahlwerke: „Um die Klimaziele von Paris einzuhalten, Wasser, Boden und Luft nicht immer weiter mit Schadstoffen zu belasten und die natürlichen Ressourcen zu schonen, muss die Wirtschaft deutlich mehr leisten, als was die gesetzlichen Mindeststandards heute fordern. Diese Reaktion zeigt einmal mehr, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Natur und Umwelt weiter deutlich verschärft werden müssen.“

Der BN hält grundsätzlich ein Stahlwerk für Schrottrecycling in Bayern im Sinne einer Kreislaufwirtschaft mit kurzen Wegen für sinnvoll. Daher hat der BN vorgeschlagen, im Rahmen des Verfahrens zur Kapazitätssteigerung ökologische Zielvereinbarungen zu den Themenbereichen Energie, Wasser, Flächennutzung, Verkehr, Abfallstoffe/Schlacke, Luftschadstoffe, Lärm, Flächennutzung sowie Natur- und Waldschutz in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gebietskörperschaften und den Lechstahlwerken festzuschreiben, um das Werk auch ökologisch zukunftsfähig zu machen. Diesem Vorschlag haben die Lechstahlwerke nun eine Absage erteilt.

Johannes Enzler, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Augsburg, bedauert: „Teilweise sollen nicht einmal gesetzliche Standardwerte eingehalten werden. So sollen z. B. beim Lärm im Rahmen einer sog. Zwischenwertbildung Immissionsrichtwerte überschritten werden dürfen. Außerdem ist in einem weiteren Verfahren die Genehmigung für die Rodung von ca. 17 ha gesetzlich geschütztem Bannwald beantragt.“

Weitere Hintergrundinfos: https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bund-naturschutz-fordert-gesamtoekologisches-zukunftskonzept-fuer-bayerns-einziges-stahlwerk-die-lechstahlwerke

Für Rückfragen:

Thomas Frey
BN-Regionalreferent für Schwaben      
089 548298-64, 0160-95501313,
thomas.frey@bund-naturschutz.de