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Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Allgäu-Airports

Bund Naturschutz (BN) erhebt Einwendungen gegen das Ausbauvorhaben

20.10.2011

„Ein Ausbau des Klimakillers Allgäu-Airport ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich um eine Energiewende in Bayern bemühen“, wendet sich Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bund Naturschutz gegen den aktuell beantragten Ausbau des Allgäu-Airports bei Memmingen. Der Bund Naturschutz hat in Kooperation mit der Bürgerinitiative „Bürger gegen Fluglärm“ im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine knapp 100seitige Stellungnahme verfasst, die jetzt im Internet unter www.bund-naturschutz.de/verkehr veröffentlicht wurde. Hauptkritik-punkte des BN sind die mangelnde Berücksichtigung der Lärmschutzinteressen der umliegenden Bevölkerung und das vollständige Ausblenden der massiv steigenden Klimalasten, die durch die mit dem Ausbau erwarteten Flugverkehrssteigerungen hervorgerufen werden. „Wir können nicht akzeptieren, dass durch den Billigflugbeitrieb auf dem Memminger Flughafen eine staatlich subventionierte  künstliche Nachfrage zu Lasten von Mensch und Natur erzeugt wird“, so Reiner Krieg, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Memmingen-Unterallgäu. Der Flugverkehr ist inzwischen für ca. 10% der deutschen Klimalasten verantwortlich, mit stark steigender Tendenz.

Die Allgäu Airport GmbH & Co KG hat am 07.06.2011 einen Antrag auf Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses gemäß §§ 8 ff. LuftVG, Art. 72 ff. BayVwVfG bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Süd – eingereicht. Gegenstand dieses Antrages ist der Ausbau des Verkehrsflughafens Memmingen, insbesondere in Bezug auf die Start- und Landebahn, die Rollbahnen und die Vorfeldflächen, sowie die Erweiterung der Betriebszeiten. Nach der Auslegung der Antragsunterlagen im Zeitraum vom 04.07. bis zum 03.08.2011 endete die Einwendungsfrist am 17.08.2011.

Die Einwendungen bezogen sich zunächst auf die dem Antrag beigefügten Gutachten. Diese weisen vor allem im Hinblick auf Naturschutz-Aspekte erhebliche Lücken auf. Dies betrifft die fehlende Berücksichtigung des globalen Klimaschutzes, der Lufthygiene sowie der Stickstoff-Emissionen.

Schwerpunktmäßig beziehen sich die Einwendungen ferner auf die fehlende Planrechtfertigung. Die dem Antrag zugrunde liegende Prognose geht nämlich von Fakten aus, die der gegenwärtigen Situation in keinster Weise Beachtung schenkt. So führt die Prognose die Planrechtfertigung und damit den Bedarf für das Vorhaben unter anderem auf Linienverbindungen mit  Nord-, Nordost- und Nordwestdeutschland zurück, die jedoch gegenwärtig nicht stattfinden. Die Luftverkehrsgesellschaft „Air Berlin“ hat die letzte nationale Verbindung nach Berlin nämlich mit dem Winterflugplan 2010/2011 eingestellt, die Verbindungen nach Hamburg und Köln bereits im März 2010. Entgegen den Ausführungen in der Prognose erfolgte diese Einstellung nicht aufgrund der eingeschränkten Betriebszeiten bis 22.00 Uhr, sondern nach eigenen Angaben der Airline aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit. Weitere Airlines, beispielsweise die Lufthansa samt ihrer Tochterunternehmen, hatte eine Ansiedlung seit jeher abgelehnt, so dass darauf beruhende Überlegungen der Prognose fehlgehen.

Im Hinblick auf die Erweiterung der Betriebszeiten für planmäßige Landungen bis 23.00, für planmäßige Starts bis 22.30 Uhr, jeweils mit 30-minütiger Verspätungsregelung, mangelt es der Prognose an „plausiblen betrieblichen Gründen“, wie sie das Bundesverwaltungsgericht für Flugverkehr in den Nachtrandstunden (22.00 Uhr bis 24.00 Uhr) fordert. Der Hinweis in der Prognose auf mehrfach in der Vergangenheit vorhanden gewesene „Homebase-Carrier“ findet dabei in der gegenwärtigen Situation keine Stütze, ebenso wenig wie die Bezugnahme auf „Air Berlin“, die sich aus Memmingen zurückgezogen hat.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die verkannten naturschutzrechtlichen Aspekte. Die dem Antrag beigefügten Umweltgutachten, insbesondere die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), weisen nämlich durchschlagende Mängel auf. Die saP ignoriert ein erhöhtes Konfliktpotential durch die Zunahme von Flugbewegungen und die Ausweitung der nächtlichen Flugzeit im Hinblick auf die nachgewiesenen Fledermäuse. Im Hinblick auf die gleichfalls nachgewiesenen Greifvogelarten enthält sie ferner lediglich eine einheitliche Bewertung, statt einer notwendigerweise durchzuführenden Einzelbewertung, unterteilt in die einzelnen, unterschiedlich häufig vorkommenden Greifvogelarten. Zudem führen die zunehmenden Flugbewegungen zu einer massiven Störung der Brutkolonien von Saatkrähen, die das Flughafengelände als Nahrungsgebiet nutzen. Weiterhin sind die Gefahren unberücksichtigt geblieben, die sich daraus ergeben, dass die Saatkrähen die maßgeblichen Flugrouten kreuzen. Schließlich beschränken sich die Antragsunterlagen auf die Untersuchung der tagaktiven Vogelarten, die nachtaktiven bleiben jedoch außer Betracht. So rechnet die Schleiereule zu den stark gefährdeten Vogelarten in Bayern, die den Planungsraum als Jagdgebiet nutzt, das jedoch künftig in Folge des Vorhabens als solches entwertet wird.

Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist obliegt es dem Luftamt Süd nunmehr, die Erörterung innerhalb von drei Monaten abzuschließen, insbesondere der Erörterungstermin abzuhalten, § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 LuftVG.


Für Rückfragen:
Bund Naturschutz Regionalreferat Schwaben
Thomas Frey
089-548298-64 oder 0160-95501313
Thomas.frey@bund-naturschutz.de