Seehofer-Plan zur Schwächung der Regierungen
Zu den aktuellen Äußerungen von Ministerpräsident Seehofer, die Zuständigkeiten der Bezirksregierungen sollten auf den Prüfstand gestellt werden und man wolle "Aufgaben von oben nach unten verlagern. wo immer dies sinnvoll sei" erklärt der Landesbeauftragte des Bundes Naturschutz, Richard Mergner:
"In den letzten Jahren wurden immer wieder Kompetenzen von den Mittelbehörden, den Bezirksregierungen, auf die Landkreise verlagert. Nicht immer war dies sinnvoll, wie das Beispiel der Verlagerung der Genehmigung von Flächennutzungsplänen von den Regierungen auf die Landratsämter zeigt. Die Regierungen sind - anders als die Landräte - oft die letzten Bollwerke gegen extremen Flächenverbrauch auf Kosten von Natur und Landschaft. Sie sind besser geeignet, Gesetze und Programme des Freistaates auch gegen Lobbyinteressen der lokalen Bodenspekulanten und der Bauindustrie durchzusetzen und den Bürgermeisterwettbewerb in geordnete Bahnen zu lenken. Beispiele für Fehlentwicklungen sind die großen leerstehenden Gewerbegebiete und riesige Wohngebietsausweisungen trotz Bevölkerungsrückgangs in weiten Teilen Bayerns. Der Bund Naturschutz fordert deshalb die Wiedereinführung der Genehmigung von Flächennutzungsplänen durch die Bezirksregierungen. Und dafür braucht es starke Regierungen."
Die Regierungen waren bis vor wenigen Jahren für die Genehmigung zuständig. Durch eine Reform unter dem Slogan "Bürokratieabbau" wurde - mit Ausnahme der Flächennutzungspläne von kreisfreien Städten - die Genehmigung auf die Kreisverwaltungsbehörde verlagert.
Somit soll nun der Landrat/die Landrätin über das neue Gewerbegebiet oder das 10-Hektar-Wohngebiet des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin aus der Nachbargemeinde befinden soll. Dass die Fachbehörden (z.B. Untere Naturschutzbehörde als dem Landrat weisungsgebundene Behörde) dabei meist mit ihrer Fachposition missachtet werden, ist leider tägliche Erfahrung des BN.
Die LandrätInnen wollen als Wahlbeamte wiedergewählt werden. Dazu brauchen sie in der Regel die Unterstützung der BürgermeisterInnen. Es besteht deshalb für diejenigen, die hier staatliche Programme und Pläne (z.B. Landesentwicklungsprogramm, Regionalpläne), und gesetzliche Vorgaben (Sparsamkeit der Bodeninanspruchnahme) durchsetzen sollen, der Druck, eher dem Vorhaben zuzustimmen, um Konflikte zu vermeiden. Damit werden die Aussagen z.B. bzgl. der Innenentwicklung im Landesentwicklungsprogramm und im Regionalplan und auch zentrale Vorgaben des Baugesetzbuches regelmäßig missachtet.
Es ist im Grunde genommen wie bei der Regionalplanung und ihrer Umsetzung. Während der Plan noch sehr brauchbare Zielaussagen enthält, werden bei den Ausschusssitzungen des regionalen Planungsbeirates alle konkreten Vorhaben im Sekundentakt durchgewunken. Stimmberechtigt sind dort LandrätInnen, BürgermeisterInnen und - aus größeren Städten - auch StadträtInnen (die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, weil sie beim nächsten Mal selber dran ist). Die Regionalplanstellen, angesiedelt bei den Regierungen und zuständig für die Ausarbeitung der Beschlussvorlagen, wurden Zug um Zug abgebaut.
Wäre die Genehmigungsbehörde die Regierung, könnten die Ziele der Regionalplanung und des LEP, auch gesetzliche Vorgaben (z.B. der Nachweis des konkreten Bedarfs) stärker einforderbar, weil die BeamtInnen der Regierung und der Regierungspräsident weiter weg sind als LandrätInnen (man sitzt auch nicht regelmäßig am Wirtshaustisch zusammen).
So manche LandrätInnen würden sich das wohl auch wünschen, weil sie dann den Konflikt unter Verweis auf "Entscheidung von oben" vermeiden könnten, ohne selbst angreifbar zu sein.
Die "Kommunale Planungshoheit" wird als Argument angeführt, dass die Regierungen hier keine Kompetenzen haben dürften. Sie ist ein hohes Gut, das auch von der Verfassung garantiert ist. Sie wird aber eingegrenzt durch Gesetze und Planungsvorgaben.
Wenn damit die Fehlentwicklung der Zersiedelung, der Verlust von aktuell 16,1 Hektar Boden für Siedlungs- und Verkehrszwecke pro Tag in Bayern verringert und auch die hohen fiskalischen Lasten durch überdimensionierte Infrastruktur vermieden werden könnte, wäre dies ein großer Erfolg. Dies ist auch das Ziel der Staatsregierung im Bündnis zum Flächensparen.
für Rückfragen:
Tom Konopka, Regionalreferent für Mittelfranken,
Tel. 0911/81 87 8-14, Fax 0911/86 95 68
Mail tom.konopka(at)bund-naturschutz.de