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VERBÄNDE APPELLIEREN AN DIE BAYERISCHEN BUNDESTAGSABGEORDNETEN.

GEBEN SIE DER BÜRGERBETEILIGUNG UND DER ENERGIEWENDE EINE CHANCE!

27.05.2014

"Die EEG Novellierung 2014 würde die Bürgerenergie in Bayern abschalten. Diese EEG Novellierung würde Vergütungen nur noch den Großen zugestehen. Eine Energiewende für die großen Energieversorger, das ist das Ziel dieser EEG Novellierung! Ausbaukorridore, Leistungsauktionen und Zwang zur Direktvermarktung sind Werkzeuge, um die Bürgerbeteiligung in der Energiewende abzuschalten. Das Geld soll in Zukunft wieder von den Taschen der kleinen Bürger über die Energiekosten in den Taschen der Großunternehmen landen. Die Wertschöpfung vor Ort durch Bürgerenergiegesellschaften steht vor dem Aus", so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern. "Wir appellieren an die bayerischen Bundestagsabgeordneten, der Bürgerenergie in Bayern trotz Regierungsentscheiden doch noch eine Chance zu geben. Nutzen Sie Ihr Recht als Parlamentarier!"

"Die Bürgerenergie ist gerade in Bayern mit über 240 Energiegenossenschaften zuhause. Energiewende von unten ist daher auch ein bayerisches Projekt. Energieminister Gabriel setzt aber den Rasenmäher an und betrachtet die Energiewende als zentralistisch plan- und kalkulierbare Manageraufgabe. Die verpflichtende Marktprämie und Ausschreibungen nutzen allein den großen Energieversorgern und sollen den Energiemarkt wieder entdemokratisieren", so Lisa Badum, für das Bündnis Rückenwind in Bayern.

Die Energiewende, der Atomausstieg, der Klimaschutz sind ein MUSS der Verantwortung gegenüber uns und gegenüber kommenden Generationen. Die Energiewende muss bestehen aus Energiesparen, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.

"Ein Atomausstieg ohne Windenergie ist heute weder vorstellbar und noch machbar. Wir benötigen Akzeptanz für die Windenergie, durch Mitmachen, durch Mitentscheiden und durch Beteiligung. In Bayern greift die Staatsregierung die Energiewende von zwei Seiten an. Die Windenergie soll durch eine unselige 2000 Meter Abstandsregelung aus Bayern verdrängt werden. Und mit Forderungen nach Direktvermarktung und Leistungsauktionen für Windenergieanlagen wird der Bürgerbeteiligung systematisch der Boden entzogen. Ohne Bürgerbeteiligung keine Akzeptanz, ohne Akzeptanz keine Energiewende - wir haben Angst um den Atomausstieg", beschreibt die Lage Raimund Kamm, Sprecher des FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.

Mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung will die Bayerische Staatsregierung den Ausbau der Windenergie in Bayern mit einer Abstandsregelung für moderne Windräder von über 2000 Meter stoppen. Der Bundesrat hat die hierzu erforderlich Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch am 23. Mai abgelehnt. Die Begründung der Länderkammer war, die vorgesehene Länderöffnungsklausel ist überflüssig, ist kontraproduktiv im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende und dass aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedürfnis für eine Länderöffnungsklausel vorliegt. Denn bereits nach geltendem Recht sei über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind.

Der BUND Naturschutz fordert die Abgeordneten des Bayerischen Landtags auf, dem Beispiel des Bundesrates zu folgen, und die Einführung einer "10H" Abstandsregelung in die Bayerische Bauordnung abzulehnen.


Für Rückfragen: Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter - Tel. 0171-6394370
Dr. Herbert Barthel, BN-Referent für Energie und Klimaschutz, Tel. 0151-50489963