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Verfassungsgericht lehnt Volksbegehren gegen Flächenfraß ab

Der bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat heute das Volksbegehren gegen den Flächenfraß in Bayern aus formalen Gründen abgelehnt. Der BUND Naturschutz zeigt sich enttäuscht über die Ablehnung.

17.07.2018

Aus Sicht der Richter ist der Gesetzentwurf des Bündnisses nicht „bestimmt“ genug. Die Abweisung beinhaltet somit keine Aussage über das Ziel der Flächenreduzierung als solches, sondern dem Gericht fehlen beispielsweise konkretere Vorgaben, wie dieses Ziel von den Kommunen umgesetzt werden soll.

Der BUND Naturschutz hat angekündigt den Schutz von Landschaft und Boden, trotz der Nichtzlassung des Volksbegehrens zu einem der zentralen Themen im Landtagswahljahr zu machen.

Die Enttäuschung im Trägerkreis und bei den vielfältigen Unterstützern ist groß. Genauso groß ist aber der Wille, weiter für eine deutliche Reduktion des Flächenfraßes zu kämpfen und dieses  Ziel massiv in den Wahlkampf hineinzutragen. Daher wird es sowohl lokale als auch überregionale Aktionen geben, unter anderem wird sich das Bündnis an einer zentralen Großveranstaltung am 6. Oktober beteiligen, die unter dem Motto „Mia hams satt – Bauernhöfe statt Agrarfabriken und Natur statt Flächenfraß“, steht.

„Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, denn das Volksbegehren wäre eine wichtige Voraussetzung gewesen, den Flächenfraß zu reduzieren. Während der letzten Monate ist klar geworden, dass der ausufernde Flächenfraß in der Bevölkerung auf großen Widerstand stößt. In allen Regierungsbezirken Bayerns gehen die Menschen gegen Straßenneubauprojekte, Gewerbehallen und Einkaufszentren auf der grünen Wiese auf die Straße. Die gnadenlose Zerstörung Bayerns werden wir zu einem der zentralen Themen des Landtagswahlkampfs machen und am 6.10. dagegen demonstrieren.“ Kommentiert Richard Mergner, Landesvorsitzender.

Alle Infos zu Flächenfraß und Flächenschutz in Bayern

Für Rückfragen

Martin Geilhufe
Landesbeauftragter
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel. 01 72 / 7 95 46 07 
martin.geilhufe@bund-naturschutz.de