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Verschmutzungsgrenzwerte mit gentechnisch veränderten Organismen in Futter- und Lebensmitteln verhindern

Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft fordert Landwirtschaftsministerin auf, bei EU-Abstimmung Farbe zu bekennen

07.02.2011

In einem Protestschreiben an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner warnen Umwelt-, Verbraucher und Landwirtschaftsorganisationen aus Bayern davor, Schwellenwerte für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzuführen. Der EU-Lebensmittelausschuss, in dem auch Deutschland Stimmrecht hat, berät morgen, 8. Februar 2011, über den Vorschlag der EU-Kommission. Die im Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft zusammengeschlossenen Organisationen sehen das in der EU geltende Vorsorgeprinzip verletzt, wenn es zu einer Legalisierung der Kontamination von Futter- und Lebensmitteln mit nicht zugelassenen GVO kommen würde.

Das Bayerische Bündnis forderte deshalb Verbraucher- und Landwirtschaftsministerin Aigner in einem gemeinsamen Schreiben auf, den Vorschlag der Kommission abzulehnen: „Frau Aigner darf sich nicht vor den Karren der Futtermittelindustrie spannen lassen. Stattdessen sollte sie sich für den Fortbestand der Nulltoleranz bei in der EU nicht zugelassenen GVO einsetzen sowie für ein globales Register, das alle jemals im Freiland getesteten und für den Anbau zugelassenen GVO erfasst. Die Verursacher von GVO-Kontaminationen dürfen nicht mit Grenzwerten belohnt werden, sondern müssen dafür zur Verantwortung gezogen werden und für den entstandenen Schaden haften“, so Marion Ruppaner.

Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger hätten kein Verständnis dafür, wenn der Futtermittelsektor, der im Zuge des Dioxinskandals gerade heftig in die Kritik geraten ist, mit Hilfe der deutschen Politik in der EU nicht zugelassene GVO durch die Hintertür einführen dürfte.

In der EU dürfen GVO nur zugelassen werden, wenn eine positive Sicherheitsbewertung der EFSA (European Food Safety Authority) und ein entsprechender Beschluss von EU-Ministerrat bzw. EU-Kommission vorliegen. GVO, die dieses Verfahren nicht durchlaufen haben, dürfen in Lebens- und Futtermitteln nicht enthalten sein: es gilt die Nulltoleranz.

Die EU-Kommission schlägt nun aber vor, dass in der EU nicht zugelassene GVO

und GVO, deren Zulassung abgelaufen ist, Futtermittel bis zu 0,1 Prozent

verunreinigen dürfen. Zunächst soll dies nur für Futtermittel gelten, doch ist zu befürchten, dass binnen kurzem auch Lebensmittel davon betroffen sind und der Schwellenwert erhöht wird.

Die Organisationen sehen auch keinerlei Notwendigkeit, Grenzwerte für in der EU nicht zugelassene GVO zu schaffen. Denn das „Rapid Alert System on Food and Feed“ (RASFF) belegt, dass verunreinigte Futtermittel nur selten gefunden, und wenn, dann stammen sie aus den USA, die bis heute kein Trennungs- und Rückverfolgbarkeitssystem für GVO installiert haben.

 

Für Rückfragen:
Marion Ruppaner
Landwirtschaftsreferentin

Tel. 0911/81 87 8-20, Fax 0911/86 95 68
E-Mail: marion.ruppaner@bund-naturschutz.de