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Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald"

Breites Bündnis sammelt Unterschriften zum Schutz der bayerischen Wälder

26.07.2004

Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene sog. "Forstreform" bedroht in ganz Bayern die Schutz- und Erholungsfunktionen unserer Wälder. Die Oberpfalz ist davon aufgrund der großen Staatswälder, z.B. Manteler Forst bei Weiden, Steinwald bei Kemnath, Rodinger, Einsiedler und Taxöldener Forst bei Bodenwehr, die Wälder um Waldsassen, aber auch großer Kommunalwälder wie nördlich Regensburg und südlich Amberg besonders betroffen.

Um die vielfältigen Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder Bayerns für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zu verbessern, startet ein breites, überparteiliches Bündnis von Waldbesitzern, Naturschutzverbänden und Waldfreunden die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald".

In einer ersten Stufe sollen dafür im Juli landesweit an Informationsständen mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Das Bündnis ruft deshalb die Bevölkerung Bayerns dazu auf, sich in diese Unterschriftenlisten einzutragen und sich damit aktiv für Ihren Wald einzusetzen.

Unterstützt wird diese Unterschriftensammlung zur Einleitung des Volksbegehrens u. a. durch die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft, Attac München, den Bund Naturschutz, den Deutschen Alpenverein e.V., die Industriegewerkschaft BAU, die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung, den Landesbund für Vogelschutz, den Landesverband Bayerischen Imker- Bezirksverband Oberbayern, Naturland e.V., Die Naturfreunde, Landesverband Bayern e.V., den Verein zum Schutz der Bergwelt und viele örtliche und regionale Organisationen und Waldbesitzer. Daneben haben weitere Verbände und etliche Kommunen, darunter auch Nürnberg, angekündigt, dass sie das Volksbegehren unterstützen wollen. Täglich kommen weitere hinzu. Die Unterstützerverbände rechnen mit breiter Unterstützung durch die bayerische Bevölkerung.

Anlass für das Volksbegehren sind die Beschlüsse der Staatsregierung zur sog. "Forstreform". Danach sollen die großen Staatswälder in Bayern durch eine vorrangig gewinnorientierte Anstalt öffentlichen Rechts bewirtschaftet werden. Die Folgen wären eine deutliche Erhöhung und weitere Mechanisierung des Holzeinschlages - auf Kosten der Mischwälder und der naturnahen Bewirtschaftung, aber auch mit fatalen Auswirkungen für den Trinkwasserschutz und die Attraktivität der Wälder als Erholungsraum für alle BürgerInnen. Die Investitionen in gesunde Wälder würden drastisch gekürzt, für Gemeinden würde die Bewirtschaftung ihrer Wälder wesentlich teurer und die wichtige, unabhängige Beratung der Waldbesitzer würde abgebaut.

Gefahr für die Wälder in der Oberpfalz
 Eine Beschneidung der Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder würde unmittelbar auf den besonders vordringlichen Trinkwasser-, Hochwasser-, Immissions- und Bodenschutz durchschlagen und so zu einer spürbaren Verschlechterung der Lebensgrundlagen und somit auch der Lebensqualität führen.
 Der Oberpfälzer Wald besteht derzeit zu 90% aus Nadelholzbeständen, zu nur 10% aus Laubwald. Natürlich wäre ein umgekehrtes Verhältnis. Angesichts der aktuellen Borkenkäferkatastrophe fordert der Bund Naturschutz seit langem, Fichten- und Kiefernreinbestände in Mischwälder umzuwandeln. Die Ursachen für diese Katastrophe sind die hausgemachten Klimaänderungen und großflächigen Monokulturen, die aus kurzfristigen Gewinninteressen in früheren Jahrzehnten angelegt wurden. Doch anstatt den überfälligen Waldumbau zu forcieren, stoppt ihn die Bayerische Staatsregierung durch die Forstreform. Statt vorausschauend in stabile Mischwälder zu investieren, soll der Waldumbau im Staatswald nur noch minimal finanziert werden.
 Große Kommunalwälder wie nördlich Regensburg oder südlich Amberg, aber auch um Sulzbach-Rosenberg müssen nach Art. 19 BayWaldG genauso wie der Staatswald die Gemeinwohlfunktionen wie Trinkwasserschutz, Schutz vor Hochwasser, der Erholungsnutzung oder Artenschutz vorbildlich erfüllen. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen hat diese Verpflichtung einen erheblichen Mehraufwand und deutliche Mindererlöse bei der Bewirtschaftung des Waldes zur Folge. Die der Stadt entstehenden Kosten für die Försterei werden derzeit noch staatlich gefördert. Die Bayerische Staatregierung plant, die finanzielle Unterstützung für Personalkosten der Kommunen mit Waldbesitz nach und nach bis auf zurückzunehmen. Bereits im Juli 2004 wird wegen der Forstreform die Waldbewirtschaftung für die Kommunen wesentlich teurer.
 Ein Großteil des Privatwaldes entfällt auf Kleinwaldbesitzer mit einem durchschnittlichen Waldeigentum von nur einem Hektar. Viele Privatwaldbesitzer sind aber keine Landwirte, so dass ihnen die nötigen Bewirtschaftungskenntnisse in der Regel fehlen. Werden, wie vorgesehen, die staatliche Unterstützung und Beratung deutlich reduziert, wird sich gerade hier die Bewirtschaftungsqualität drastisch verschlechtern und würde die Erfüllung der Schutz - und Erholungsfunktionen auch in den Privatwäldern auf der Strecke bleiben.

Kernpunkte des Volksbegehrens
Mit dem Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" soll dagegen die Waldqualität in Bayern gesichert und weiter verbessert werden.
Die Kernpunkte des Volksbegehrens sind:
 Um die immense Bedeutung der Wälder für die Allgemeinheit, z.B. für Trinkwasserschutz, Hochwasserschutz, Bodenschutz, herauszustellen, werden diese Gemeinwohlaufgaben des Waldes klar definiert und als eigener Artikel im Waldgesetz aufgeführt.
 Es wird verankert, dass im Staatswald die Gemeinwohlaufgaben unabhängig von Holzverkaufserlösen und vorrangig erfüllt werden müssen.
 Die Privatisierung des Staatswaldes wird verhindert.
 Es werden erhebliche Kosten gespart, Bürokratie und Hierarchien abgebaut, indem Forstämter als Kompetenzzentren für Wald gesichert und die Synergievorteile des bisherigen Einheitsforstamts genutzt werden. Außerdem werden die Forstdirektionen verschlankt und als Abteilungen in die Regierungen eingegliedert. Ohne die Schutz- und Erholungsfunktionen zu gefährden sollen weitere Einsparungen erreicht werden, indem die Waldwirtschaft konsequent naturnah ausgerichtet und der Grundsatz Wald vor Wild durchgesetzt wird.
 Die Körperschaftswälder erhalten eine besondere Förderung, da sie ebenfalls vorrangig die Gemeinwohlaufgaben zu erfüllen haben.
 Die Privatwaldberatung erfolgt weiter durch den unabhängigen und dem Gemeinwohl verpflichtenden Förster.

Beauftragte und Stellvertreter des Volksbegehrens sind: Prof. Dr. Hubert Weiger (Bund Naturschutz), Karl-Friedrich Sinner (Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft), Sebastian Schönauer (Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung), Wolf Guglhör (Verein zum Schutz der Bergwelt) und Johann Kornprobst (Forstdirektor a.D.)