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Vorstellung der Brenner-Nordzulauf-Vorzugstrasse: BUND Naturschutz lehnt violette Trassenempfehlung ab

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für den Freistaat Bayern Klaus Dieter Josel haben heute gemeinsam das Ergebnis des Trassenauswahlverfahrens präsentiert. Der BUND Naturschutz lehnt die von der Bahn als violett gekennzeichnete Trasse als Ergebnis des Auswahlverfahrens ab. Mit dieser Trassenempfehlung ist die von vielen geforderte Tunneltrasse „Violett“ Wirklichkeit geworden. Unter anderem führten die technischen Probleme mit dem Seeton in den Rosenheimer Stammbeckenmooren dazu, dass die violette Trasse die Vorzugstrasse geworden ist.

13.04.2021

„Nach wie vor ist aus unserer Sicht der Bedarf noch nicht ausreichend geprüft, stellt Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz fest. „So muss die Ertüchtigung des Bestandes, mit Schutzmaßnahmen gegen Lärm und Erschütterung nach Neubaustandard in die Alternativen-Prüfung aufgenommen werden und der notwendige Anschluss an den Güter-Ostkorridor zwischen Landshut, Mühldorf und Freilassing muss zwingend Berücksichtigung finden“, fordert Geilhufe weiter.

Im Sinne des Klimaschutzes befürwortet der BUND Naturschutz als Umwelt- und Naturschutzverband ganz klar den Ausbau der Bahn, auch um mehr Güter auf die Schiene zu bringen. Der BN sieht aber im Fall des Projekts „Brenner-Nordzulauf“ enorme Kosten, gravierende Eingriffe in die Landschaft und Risiken für Mensch und Natur. Zudem ist unklar, welche Anreize es für Logistikunternehmen geben soll, ihre Güter auf die Schiene zu bringen. Deshalb fordert der BN ein klares Bekenntnis und ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.

„2023 soll es eine neue Verkehrsprognose geben. Dann wird man sehen, ob ein Bedarf glaubhaft und nachvollziehbar dargestellt wird und ob die bau- und betriebsbedingten Belastungen für die Anwohner*innen und die umfangreichen Eingriffe in Natur und Landschaft in irgendeiner Weise zu rechtfertigen sind.“, so Peter Kasperczyk, Vorsitzender der Kreisgruppe Rosenheim, generell zu den Ausbauplänen.

Aus Sicht des BN kann auch die ermittelte Vorzugsvariante wegen der mit dem Ausbau verbundenen erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft z.B. zwischen Tuntenhausen und der Innquerung bei Rosenheim, aber auch wegen der Belastung der Anwohner*innen durch Bau und Betrieb nicht als gute Lösung bezeichnet werden.

Der Verlust von Flächen in der geplanten Größenordnung bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Fortpflanzungs- und Lebensräume (z.T. streng geschützter)  heimischer Tier- und Pflanzenarten, einen Eingriff in die Grundwasserneubildung und den Verlust an landwirtschaftlichen Produktionsflächen.

Auch bei der violetten Variante werden landwirtschaftliche Nutzflächen (vor allem Grünland), Wald und Moorböden in Anspruch genommen. Die Bau- und anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme kann bis zu 135 ha betragen und bis etwa 45 ha werden obertägig versiegelt. Des Weiteren kommt Versiegelung für die Verknüpfungsstellen dazu und ferner sind bis zu 22 Trinkwasserschutzgebiete betroffen.

Für Rückfragen:

Martin Geilhufe, Landesbeauftragter Tel.: 0172/7954607
BN Kreisgruppe Rosenheim: Tel.: 08031/ 12882