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Wald Bündnis Bayern übt scharfe Kritik am Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Forstreform

Wald-Privatisierung droht - Volksbegehren absolut notwendig!
Eintragungen in den Rathäusern vom 16."29. November 2004

15.10.2004

Die kürzlich vorgelegten Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung zur Forstreform mit massiven Änderungen des Waldgesetzes und einem neuen "Anstalterrichtungsgesetz" bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der Initiatoren des Volksbegehrens: Nach der Bewertung des Wald Bündnis Bayern leistet die Staatsregierung damit den Offenbarungseid, da die Überführung des Staatswaldes in eine GmbH oder Aktiengesellschaft - und damit eine Privatisierung des Bürgerwaldes - nicht ausgeschlossen wird.

Nur durch das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" kann diese Fehlentwicklung im Zuge der sog. Forstreform gestoppt werden. Dies betonen Vertreterinnen und Vertreter des Wald Bündnis Coburg - Frank Reissenweber, 1. Vorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz, Kreisgruppe Coburg, Angelika Lessing, Tierschutzverein Coburg, Siegfried Stegner, Thüringer Waldverein, Manfred Schultheiß, Vorstandsmitglied des Bundes Naturschutz, Kreisgruppe Coburg und für das Wald Bündnis Bayern Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bundes Naturschutz.

Die Vertreter appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns: "Tragen Sie sich vom 16. bis 29. November 2004 auf Ihren Rathäusern für den Wald ein und nutzen Sie damit die Chance, über die Zukunft Ihrer eigenen Heimat mitzuentscheiden. Nur so können auf Dauer sauberes Trinkwasser, besserer Hochwasserschutz, ungestörte Erholungs- und Sportmöglichkeiten in vielfältigen und abwechslungsreichen Wäldern erhalten bleiben."

Das Wald Bündnis Bayern, ein breites überparteiliches Bündnis von mittlerweile 38 Verbänden hat es sich zum Ziel gesetzt, die Schutz- und Erholungsfunktionen vor allem in den öffentlichen Wäldern für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zu verbessern. Die erste Hürde für das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" wurde durch die Sammlung von über 100 000 Unterschriften mit Bravour gemeistert. Unter dem Motto "Zehn Minuten für den Wald" hat es sich das Wald Bündnis Bayern zum Ziel gesetzt, die erforderliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern dazu zu bewegen, ihre Stimme für den Wald in den einzelnen Rathäusern ab dem 16. November 2004 abzugeben.

Anstalt des öffentlichen Rechts nur Übergang zur Privatisierung
Die Waldgesetzänderung der Staatsregierung legt zwar fest, dass der Staatswald in "öffentlich-rechtlicher Verantwortung" zu bewirtschaften ist. Dies schließt jedoch eine Privatisierung in keiner Weise aus. Denn in Zukunft könnte die geplante Anstalt des öffentlichen Rechts leicht in eine GmbH oder Aktiengesellschaft unter öffentlich-rechtlicher Mehrheitsbeteiligung umgewandelt und der Staatswald damit ohne weitere Änderung des Waldgesetzes formell privatisiert werden. Die hierzu erforderlichen millionenschweren Umorganisationskosten trägt im Moment bereits die Allgemeinheit.

Nach dem Volksbegehren ist dagegen der Staatswald als Bürgerwald "in seinem Flächenbestand und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft" auf Dauer gesichert. Eine drohende Privatisierung oder der Verkauf auch von größeren Teilflächen des Staatswaldes wäre damit verhindert. Die Einbettung in die Forstamtsorganisation macht eine schnelle Privatisierung unmöglich.

Oberfranken besonders betroffen
Thüringer Wald und Frankenwald sowie Callenberger und Taimbacher Forst sind aufgrund der großen Staatswälder von der Forstreform besonders betroffen. Mit den Beschlüssen zur sog. "Forstreform" beabsichtigt die Staatsregierung, die großen Staatswälder in Bayern durch eine betriebswirtschaftlich ausgerichtete Anstalt des öffentlichen Rechts bewirtschaften zu lassen, welche die politische Vorgabe bekommt, Gewinn zu erzielen. Die Folgen wären eine deutliche Erhöhung des Holzeinschlags und weniger Investitionen in gesunde Mischwälder. Dies ginge zu Lasten der alten Bäume, der Mischwälder und der naturnahen Bewirtschaftung, hat aber auch fatale Auswirkungen auf den Trinkwasser- und Hochwasserschutz sowie die Attraktivität als Erholungsraum für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die großen Wälder Oberfrankens stehen hier vor großen Herausforderungen, weil sie vorwiegend aus Fichtenforsten bestehen, von Natur aus wären es Mischwälder. Naturferne Fichtenforste müssen in Zeiten der Klimaerwärmung dringend in stabile Mischwälder mit Buche und Tanne umgewandelt werden. Das Wald Bündnis fordert hierzu, die Investitionen in stabile Mischwälder für die öffentlichen Wälder zu erhöhen, während nach der Forstreform dazu kein Geld mehr zur Verfügung stünde und deshalb allenfalls punktuell Verbesserungen zu erwarten wären. Eine Beschneidung der Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder durch die Forstreform würde sich unmittelbar auf den vordringlichen Trinkwasser-, Hochwasser-, Immissions- und Bodenschutz auswirken und so zu einer spürbaren Verschlechterung der Lebensgrundlagen und letztendlich auch der Lebensqualität gerade in Oberfranken führen.

Gemeinde- und Stadtwälder sind nach dem derzeitigen Bayerischen Waldgesetz zu einem höheren Standard in der Waldbewirtschaftung verpflichtet. Ähnlich wie die Staatswälder die Gemeinwohlfunktionen wie Trinkwasser- und Hochwasserschutz, Artenschutz und Erholungsfunktionen erfüllen. Diese Verpflichtungen führen derzeit zu Mehrkosten, für die den Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip auch eine staatliche Unterstützung zusteht. Das Volksbegehren erhält diese Förderung und sichert sie dauerhaft ab, die Forstreform dagegen will diese Unterstützung der Kommunen Zug um Zug auf zurückfahren. Zudem soll jegliche fachliche Qualifikation des Forstpersonals wegfallen, damit seitens des Staates keine Personalkostenzuschüsse bezahlt werden müssen.

Ein Großteil des Privatwaldes in Oberfranken gehört Kleinwaldbesitzern mit einem durchschnittlichen Waldeigentum von nur einem Hektar. Die umfassende und kostenlose staatliche Beratung durch die Forstämter für Privatwaldbesitzer soll infolge der Forstreform entfallen, so dass sich die Bewirtschaftungsqualität in Privatwäldern absehbar verschlechtern wird. Das Volksbegehren erhält jedoch diese Beratung für die Waldbauern.

Die Kernpunkte des Volksbegehrens "Aus Liebe zum Wald" lauten:
 Es ist allgemein anerkannt, dass die Wälder vielfältige Leistungen für die Allgemeinheit vollbringen, z.B. Trinkwasserschutz, Hochwasserschutz, Bodenschutz u.v.a. Um die Bedeutung dieser Waldfunktionen herauszustellen, werden die Gemeinwohlaufgaben des Waldes klar definiert und als eigener Artikel im Waldgesetz aufgeführt.
 Die vorrangige und von klassischen Einnahmen aus Holzverkauf und Nebennutzungen unabhängige Erfüllung der Gemeinwohlaufgaben für den öffentlichen Wald wird im Gesetz verankert.
 Durch die konsequente und naturnahe Ausrichtung der Waldwirtschaft und durch die Durchsetzung des Grundsatzes Wald vor Wild werden erhebliche Kosten gespart.
 Durch eine zusätzliche Vorschrift wird der Staatswald in seinem Flächenbestand und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft auf Dauer gesichert; der schleichenden Privatisierung des Staatswaldes wird damit ein Riegel vorgeschoben.
 Die Körperschaftswälder erhalten eine besondere Förderung, da sie ebenfalls vorrangig die Gemeinwohlaufgaben erfüllen müssen.
 Die Privatwaldberatung erfolgt weiter durch den unabhängigen und dem Gemeinwohl verpflichtenden Förster.
 Bürokratie und Hierarchien werden abgebaut, indem Forstämter als Kompetenzzentren für Wald gesichert und die Synergievorteile des bisherigen Einheitsforstamts genutzt werden. Die Forstdirektionen werden verschlankt und als Abteilungen in die Regierungen eingegliedert.