Wolfsverordnung kurz vor dem Aus
Die Wolfsverordnung der Bayerischen Staatsregierung soll als unwirksam erklärt werden und wird bis auf Weiteres nicht angewendet werden dürfen. Das hat ein Gerichtssprecher mitgeteilt – das offizielle Urteil soll aber erst im Laufe der Woche veröffentlicht werden. Grund für die Einschätzung des Gerichts ist ein Beteiligungsfehler. Die Bayerische Staatsregierung hatte nämlich darauf verzichtet, die Naturschutzverbände an der Erstellung der Verordnung zu beteiligen. Die Staatsregierung hatte die Verbändebeteiligung unterlassen, weil sie von einer angeblichen Eilbedürftigkeit ausging.
„Für uns war von Anfang an klar, dass Teile der Wolfsverordnung inhaltlich nicht haltbar sind. Dass sie jetzt voraussichtlich über einen Formfehler zu Fall kommt, spielt im Grunde keine große Rolle. Die Hauptsache ist, dass wir jetzt zu einem faktenbasierten und rechtskonformen Wolfsmanagement in Bayern zurückkehren können. Das ist auch eine gute Nachricht für die Weidetierhalter“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner.
Die verfahrensführende Rechtsanwältin Lisa Marie Hörtzsch, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Part mbB, ergänzt: „Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass auf die Beteiligung der Umweltverbände bei Erlass einer solchen Verordnung nur in absoluten Ausnahmefällen verzichtet werden kann. Denn die Beteiligung soll gerade sicherstellen, dass die anerkannten Vereinigungen ihre Sachkunde vor dem Erlass einbringen können.“
Die stellvertretende BN-Vorsitzende und Vorsitzende der Kreisgruppe Traunstein, Beate Rutkowski,erklärt abschließend: „Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2023 ist nicht ein einziger Wolf in Bayern geschossen worden. Das zeigt, dass die mit heißer Nadel gestrickte Verordnung nicht nur rechtswidrig, sondern auch völlig überflüssig war. Ich fordere die Staatsregierung nun auf, zusammen mit den Umweltverbänden und den Weidetierhaltern tragfähige Lösungen für das Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Bayern zu erarbeiten. Dazu gehört beispielsweise, die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen auszuweiten.“