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Neuer EU-Zahlungsverkehr "SEPA"

Ihr Mitgliedsbeitrag mit SEPA-Lastschrift


Zum 1. Februar 2014 treten in der EU weitreichende Änderungen beim Zahlungsverkehr in Kraft. Ziel ist es, Finanztransaktionen europaweit zu vereinheitlichen und sicherer zu machen. Dazu dient das sogenannte SEPA-Verfahren, das an die Stelle des bisherigen Zahlungsverkehrs tritt.
Diese Neuerung betrifft auch die Überweisung der Mitgliedsbeiträge an den BUND Naturschutz. Für Sie als Mitglied ist lediglich die Frage entscheidend, ob Sie Ihren Mitgliedsbeitrag bereits per Lastschrift einziehen lassen oder nicht.

Sie nutzen bereits einen Einzug Ihres Mitgliedsbeitrags per Lastschrift?
Dann müssen Sie nichts weiter tun.

Wer für die Bezahlung seines Beitrags bereits das Lastschriftverfahren nutzt, braucht sich um nichts weiter zu kümmern. Der BN wird die erteilte Einzugsermächtigung zum 1. Februar 2014 in ein SEPA-Lastschriftenmandat umwandeln. Die Fälligkeit ändert sich nicht: Der Fälligkeitstag für jährliche Beiträge ist der 10. Januar oder der 10. Juli. Der Fälligkeitstag bei allen anderen ist der vorletzte Werktag des Monats (ohne Samstag).

Sie nehmen bisher nicht am Lastschriftverfahren teil?
Dann bitten wir Sie um Ihre Einzugsermächtigung.

Mitglieder, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, uns eine Einzugsermächtigung auszustellen. Diese können wir dann zum 1. Februar 2014 in das neue SEPA-Lastschriftmandat umwandeln, ohne dass Sie weiter etwas dafür tun müssten. Für die Einzugsermächtigung können Sie das unten zum Herunterladen angebotene Dokument nutzen: Bitte einfach ausfüllen, unterschreiben und per Post an uns absenden:


Eine Einzugsermächtigung hilft uns außerdem Arbeitszeit, Papier und Porto zu sparen. Das eingesparte Geld steht dann für die Naturschutzarbeit zur Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!