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Wir verhelfen der Natur zu ihrem Recht
Für nicht wenige Menschen in Wirtschaft und Politik ist die Natur scheinbar nur da, um sich zu bedienen und an ihr zu bereichern. Dafür werden Projekte durchgedrückt, die gegen Gesetze zum Schutz der Natur verstoßen, Klimakrise und Artensterben verschärfen. Wir ziehen dagegen vor Gericht. Wir sind der Rechtsbeistand der Natur!
In Bayern gibt es viele Projekte, die Natur-, Umwelt- und Klimaschutzgesetze mißachten und letztlich unsere Lebensgrundlagen bedrohen.
Zum Beispiel der Neubau der Therme Lindau: Sie grenzt direkt an das europäische Vogelschutzgebiet „Bayerischer Bodensee“. Hier war gleich klar, dass ein geplanter, weit in den See ragender und stark beleuchteter Steg ein Problem für zahlreiche Zugvögel darstellt. Schließlich ist der Bodensee eines der wichtigsten mitteleuropäischen Rast- und Überwinterungsgebiete. Auf dem Baugebiet standen teilweise über 100-jährige gesunde Eichen mit bis zu 1,20 m Durchmesser.
Die Stadt Lindau veröffentlichte am 24. Februar 2018 den Bebauungsplan und erteilte am selben Tag um 6:45 Uhr in der Früh die Baugenehmigung. Bereits 20 Minuten später, um 7:05 Uhr wurden unter Polizeischutz die ersten alten Bäume gefällt.
Zurzeit kämpfen wir in über 45 Klageverfahren für die Anwendung der Natur- und Umweltschutzgesetze. Ob es um den Erhalt von Vogelschutzgebieten oder um Gewerbeflächen auf der grünen Wiese geht: Wir stehen als Hüter unserer Umwelt und der Schönheit unserer Heimat auf und pochen auf umweltschonende Betrachtung und auf Mäßigung.
Es beginnt damit, dass wir Projekte bereits in der Planungsphase begleiten. Wenn es nicht anders geht, klagen wir auf Einhaltung der Gesetze. Hierdurch erreichen wir oft, dass bei der Planfeststellung korrekt gearbeitet wird und Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen werden. Damit verteidigen wir den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.
Doch immer wieder wird versucht, mit Motorsäge und Bagger vorschnell Fakten zu schaffen. Im Fall der Therme Lindau schien die Strategie zunächst aufzugehen. Der BUND Naturschutz reichte beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage mit aufschiebender Wirkung gegen die Baugenehmigung ein. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, der BUND Naturschutz habe bei Baugenehmigungen keine Klagebefugnis. Also klagten wir gegen den Bebauungsplan beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München. Dort wurde die Klage abgelehnt, weil durch die fortgeschrittene Verwirklichung des Thermenbaus kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe. Daraufhin wendeten wir uns an den Bundesverwaltungsgerichtshof ...
Häufig kämpfen wir Jahre oder gar Jahrzehnte gegen Projekte, die die Umwelt zerstören. Dabei haben wir so manche bittere Niederlage einstecken müssen. Aber wir konnten der Natur auch oft zu ihrem Recht verhelfen, haben Charakter und Gesicht Bayerns und Lebensräume für unzählige Arten gerettet. Den dafür notwendigen langen Atem verdanken wir Ihren Spenden.
Auch im Fall der bereits fertiggestellten Therme Lindau haben wir so letztlich noch einen Erfolg erkämpft. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Urteile aus Augsburg und München am 24. Januar 2023 aufgehoben. Doch nicht nur das. Das noch wichtigere Ergebnis des Grundsatzurteils vom obersten Verwaltungsgericht bedeutet: Der BUND Naturschutz und andere Umweltverbände haben zukünftig deutlich bessere Möglichkeiten, gegen umweltschädliche und naturzerstörende Bauvorhaben vorzugehen.
Für die Therme Lindau ergibt sich jetzt eine neue Situation, erklärt BN-Landesgeschäftsführer und Umweltjurist Peter Rottner: „Der Bebauungsplan muss nun überprüft werden. Verringerungen der negativen Umweltauswirkungen sind auch noch im Nachhinein möglich. So könnte die weit in den See hineinragende und durchgehende Beleuchtung und damit das Problem für zahlreiche Zugvögel deutlich verringert werden."
Das Bundesverwaltungsgericht hat nur drei Tage später, am 27.01.2023 ein weiteres historisches Urteil in einem BN-Klageverfahren gefällt: Das ökologisch wertvolle Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd sollte 2014 per Verordnung um 650 ha verkleinert werden, um Gewerbegebiete und Baugebiete ausweisen zu können. Eine BN-Klage gegen die Verordnung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen. Das oberste Verwaltungsgericht erkannte nun mit Verweis auf die Rechtssetzung in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebietsverordnungen eine Klagebefugnis des BN an und schuf damit einen weiteren wichtigen Präzedenzfall. Peter Rottner erklärt: „Damit ist ein entscheidender doppelter rechtlicher Durchbruch erreicht worden.[...] Die Durchsetzung der Alpenkonvention in Gerichtsverfahren hat sich damit um ein großes Stück verbessert."
Verfahren wie diese sind teuer und dauern oft über Jahre an. Wir finanzieren Anwältinnen und Anwälte, Gutachten und Prozesskosten. Stellen Sie sich mit Ihrer Spende neben uns in den Gerichtssaal.
Wirtschaftliche und soziale Aktivitäten des Menschen werden immer Natur und Umwelt beanspruchen. Unsere Vision: Die Rechte der Natur und aller Lebewesen wie auch künftiger Generationen werden als gleichwertig betrachtet und geschützt.
Wir sind der Rechtsbeistand der Natur!
Peter Rottner, BN-Landesgeschäftsführer und Umweltjurist
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