A 73: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Zukunft von Maintal, Gottesgarten und Banzer Hügelland
Am 14. Januar 2004 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Bundes Naturschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Autobahn A 73 im Abschnitt Ebersdorf bei Co. - Lichtenfels.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei über die Rechtmäßigkeit des Autobahnbaues zu entscheiden und wird grundlegende Fragen des Natur- und Umweltschutzes, u. a. auch des EU-Umweltrechtes behandeln.
Aufgrund der hohen Bedeutung des Landschaftsbildes zwischen Kloster Banz, Vierzehnheiligen und Staffelberg wird sich das Gericht im Rahmen eines Ortstermins die geplanten Eingriffe ansehen. Dabei handelt es sich um ein Autobahndreieck bei Reundorf, eine Maintalquerung westlich Lichtenfels mit einer 650 m langen Brücke und bis zu 12 m hohen Dämmen, eine Anschlussstelle südwestlich Kösten mit einer geplanten Mainverlegung sowie einen 120 m breiten Einschnitt in den Maintalhang westlich Kösten. Dies alles ist auf einem nur drei Kilometer langen Abschnitt im Gottesgarten, einem Höhepunkt fränkischer Landschaft vorgesehen.
Das Gericht könnte hier u. U. weit über Bayern hinaus Klärungen herbeiführen, wie die das Landschaftsbildes in solch einer bedeutsamen historischen Kulturlandschaft bei Planungen zu beachten ist.
Im Zusammenhang mit EU-Recht wird die Frage zu behandeln sein, ob es sich beim Maintal westlich Lichtenfels um einen Abschnitt eines europäischen Vogelschutzgebietes handelt. Es brüten dort europaweit bedrohte Vögel wie Blaukehlchen, Rotmilan, Wasserralle, Neuntöter u. a.. Die Staatsregierung hat diese Bedeutung des Maintals im Planungsverfahren immer abgestritten.
Nach einer Entscheidung des EU-Gerichtshofes bzgl. der mangelhaften Meldungen Deutschlands bei EU-Schutzgebieten und nach dem vom Bundesverwaltungsgericht vorläufig erlassenen Baustopp für die A 73 bei Lichtenfels im März 2003 hat der Freistaat jedoch aktuell Planungen für die Nachmeldung des Maintals als Vogelschutzgebiet im Internet veröffentlicht und damit zugegeben, dass es sich hier um ein bedeutsames Vogelschutzgebiet handelt. Allerdings wurde im geplanten Schutzgebiet zwischen Burgkunstadt und Breitengüssbach eine Lücke westlich Lichtenfels vorgesehen: Wohl nicht ganz zufällig handelt es sich um den Bereich der geplanten Maintalquerung der A 73. Der Bund Naturschutz betrachtet dies als allzu durchsichtigen Versuch, eine rechtlich mangelhafte Planung noch durchzusetzen.
Ebenfalls im Zusammenhang mit EU-Recht wird die Wertigkeit des Maintals westlich Lichtenfels hinsichtlich der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) betrachtet werden. Der Bund Naturschutz hat erst 2003 ein Gutachten dazu vorgelegt, das die bunt blühenden Talwiesen und zwei dort vorkommende Tagfalterarten (Ameisenbläulinge) sowie seltene Wasserschnecken (Windelschnecke) europaweit bedeutsam sind.
Der Bund Naturschutz hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht die umweltrechtlichen Standards des Bundesnaturschutzgesetzes auch unter Gesichtspunkten des EU-Rechts stärkt und ein Signal für den Erhalt von Lebensräumen und Landschaften setzt.
Zusammen mit der A71 Schweinfurt-Erfurt gehört die A 73 zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 16. Auf bayerischer Seite befinden sich 37 km der insgesamt 71 km langen A 73. Die gesamte, vom Bundesverkehrsministerium als "Ypsilon-Lösung" bezeichnete Autobahn A71/A73 hat eine Länge von 226 km. Die Kosten wurden 1999 vom Bundesverkehrsministerium mit ca. 5.600 Mio. DM (2.863 Mio. €) angegeben, noch 1992 bei der Grundsatzentscheidung im Bundestag sprach der damalige Bundesverkehrsminister Krause von lediglich 2.400 Mio. DM (1.227 Mio. €).
In Bayern wurden trotz Protesten bislang der Abschnitt von der Landesgrenze bis Coburg gebaut und eröffnet. Gegen Proteste von Bürgerinitiativen und Bund Naturschutz wurde im September 2003 mit dem Bau des Abschnittes Coburg - Ebersdorf bei Coburg begonnen, obwohl über die zu diesem Abschnitt eingelegte Klage des Bundes Naturschutz noch nicht entschieden wurde. Der Bund Naturschutz appellierte beim Spatenstich an Bundes- und Staatsregierung, mit dem Bau zwischen Coburg und Ebersdorf bei Coburg nicht zu beginnen, bevor die Hauptsacheverhandlungen für die zwei Bauabschnitte zwischen Coburg und Lichtenfels beim Bundesverwaltungsgericht stattgefunden haben und die Urteile des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes gefällt wurden. Es besteht sonst die Gefahr, dass zig Mio. Euro verbaut und die Landschaft verschandelt wird, letztlich der Verkehr aber weiter auf der kürzeren Strecke durch Coburg fließt. Weil Geld aber nur einmal ausgegeben werden kann, würden dann für Lärmschutz in Coburg die Finanzmittel fehlen. Das wäre ein echter Schildbürgerstreich.
Die gesellschaftlichen Aufgaben, die sich angesichts Hochwasserkatastrophen und Dürrezeiten mittlerweile auch in Mitteleuropa stellen, benötigen eine dringende Energiewende mit der deutlichen Verringerung der CO2-Emissionen. Weil die Steigerungen des LKW- und PKW-Verkehrs die Erfolge im Umweltschutz bei Industrie und Verbrauchern regelmäßig wieder auffressen, ist ein Umsteuern in der Verkehrspolitik mehr als geboten. Diese Botschaft ist in Bayern und besonders in Oberfranken offenbar noch nicht angekommen. Hier wird weiterhin auf den Straßenbau gesetzt, während selbst vierzehn Jahre nach der Wende ein Lückenschluss bei der Bahn zwischen Coburg und Hildburghausen (Thüringen) auf sich warten lässt.
Der Bund Naturschutz setzt nach wie vor auf die verkehrspolitische Vernunft und fordert als Alternative zur A 73 zwischen Coburg und Lichtenfels:
Bahnausbau mit Lückenschluss zwischen Coburg und Hildburghausen und zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Lichtenfels - Coburg. Zur Verbesserung des Lärmschutzes in Coburg eine Einhausung der B 4 im Abschnitt Bahnhof bis Weichengereuth und Ausbau der B 4 auf 2+1 Spuren im Abschnitt Weichengereuth mit Ampelfreischaltung in Gegenrichtung bei Stossverkehr. Zur Ertüchtigung des bestehenden Straßennetzes der Ausbau der B4 zwischen Coburg und Breitengüßbach auf drei Spuren.
Diese Lösungen wären nicht nur billiger, sondern auch umweltfreundlicher, landschaftsverträglicher und nachhaltiger nutzbar.