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Tiere und Pflanzen

Bayern macht sich zum Büttel der Agro-Gentech-Industrie

BN kritisiert Verharmlosungsstrategie des Landwirtschaftsministeriums bei den Ergebnissen der staatlichen Gentechnikversuche

25.02.2005

Die von Staatsminister Miller am 23. Februar 05 vorgestellten Ergebnisse des Anbauversuchs 2004 mit gentechnisch verändertem Bt-Mais in Bayern zeigen, dass mit GVO-Auskreuzungen auf Nachbarflächen zu rechnen ist und dass Gentech-Pollen in den Honig eingetragen werden. "Der sogenannte Erprobungsanbau belegt", so der Landesvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN), Hubert Weiger, "dass ein Nebeneinander von genmanipulierterer und konventioneller oder ökologischer Pflanzenproduktion nicht möglich ist". Die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion wird wegen der Kontamination auch bei entsprechenden Sicherheitsabständen unmöglich gemacht.
Der BN kritisiert, dass die Bayerische Staatsregierung weiterhin staatliche Flächen für den Anbau von Gentech-Pflanzen zur Verfügung stellt, obwohl die übergroße Mehrheit der Verbraucher und Landwirte in Deutschland und der gesamten EU den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ablehnt. "Damit wird mit Steuergeldern eine Technik unterstützt, die wegen ihrer Risiken für die menschliche Gesundheit, Umwelt und Landwirtschaft zu Recht abgelehnt wird" so Weiger. Nutznießer des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (GV0) sind nach Ansicht des BN die wenigen internationalen Agromultis, deren Streben nach marktbeherrschender Stellung u.a. durch die bayerischen staatlichen Aktivitäten unterstützt wird. Der BN setzt sich stattdessen für die Einführung gentechnikfreier Regionen ein und fordert die Bayerische Staatsregierung auf, sich der Bewegung europäischer Regionen anzuschließen, die sich gegen die Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft ausspricht.

Landwirtschaftsminister Miller hatte behauptet, Koexistenz zwischen GVO-Anbau und konventionellem und ökologischem Anbau sei möglich, wenn geringe Abstände eingehalten würden. Dabei war er davon ausgegangen, dass die GVO-Kontamination lediglich den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % nicht überschreiten solle. Viele Abnehmer verlangen jedoch eine -Kontamination oder weit unter 0,9 % liegende Werte. Zudem gilt die Kennzeichnungsschwelle nur für "zufällig und technisch nicht vermeidbare" GVO-Kontaminationen. Wenn aber lediglich Abstände von 20 m zwischen GVO-Flächen und anderen Flächen empfohlen werden, sind GVO-Kontaminationen nicht als "zufällig oder technisch nicht vermeidbar" zu bezeichnen, kritisiert der BN. Die von Staatsminister Miller empfohlenen Sicherheitsabstände führen nach Auffassung des BN zwangsläufig dazu, dass ein gentechnikfreier Anbau unmöglich ist.

Gefährdung von Bienenvölkern
Auch die Imkerei ist vom Anbau genmanipulierter Pflanzen massiv betroffen. Da die Bienen nicht zwischen gentechnikfreiem und gentechnikmanipuliertem Mais unterscheiden, kann der Honig durch den Polleneintrag erheblich kontaminiert werden. Die von Miller vorgestellten Untersuchungen an Bienen sind auch deswegen nicht aussagekräftig, weil sich erst im Frühjahr 2005 zeigen wird, wie stark der im Jahr 2004 eingelagerte Maispollen die Brut der Bienen belastet und zur Schwächung der Bienenvölker führt.

Auskreuzung von Maispollen bis zu 800 Metern möglich
Internationale Arbeiten zeigen, dass Maispollen über mehrere hundert Meter zur Befruchtung führen und noch in 800 Meter Entfernung Einkreuzungen beobachtet werden konnten. Beim Versuchsanbau wurden hingegen die Proben regelmäßig nur bis zu Entfernungen von 60 Metern gezogen. Die für Bayern genannten Daten sind nach Ansicht des BN viel zu allgemein, als dass für die Landwirte relevante Aussagen abzuleiten wären. So wären genaue Daten zu den einzelnen Standorten notwendig, die aufgeschlüsselt nach Himmelsrichtung und Entfernung eher eine Beurteilung erlauben würden als die veröffentlichten Mittelwerte, in denen sich höhere Einzelwerte verstecken lassen. Auch fehlen Daten darüber, wie niedrigere Nachbarkulturen die Einkreuzung beeinflussen. Aus einem Beispiel ist immerhin abzulesen, dass die Auskreuzungsrate bei niedrigen Nachbarkulturen um den Faktor 8 erhöht sein kann. Schließlich lassen sich höhere Einkreuzungsraten beim Silomais sehr gut verstecken, da GVO-Eigenschaften nur in den Körnern ausgeprägt werden und sich bei Silomais ein starker Verdünnungseffekt ergibt.
Der Bund Naturschutz in Bayern kritisiert, dass die Bayerische Staatsregierung durch entsprechend angelegte Anbauversuche den Eindruck erwecken will, dass die "Koexistenz" zwischen einem GVO-Anbau und der konventionellen und biologischen Landwirtschaft bei Einhaltung geringer Abstände gesichert sei. Erfahrungen der vergangenen Jahre in Nordamerika zeigen jedoch, dass selbst in der dortigen großräumigen Landwirtschaft eine umfassende Kontamination von landwirtschaftlichen Produkten und Saatgut die Regel ist. Das Wahlrecht der Verbraucher und Landwirte würde damit ausgehebelt werden.