Bayerns Schönheit bewahren!
Möbel-Höffner, durch öffentliche Subventionen (Aufbau Ost) groß gewordener Betreiber von Einkaufszentren auf der grünen Wiese, versucht seit Jahren im Nordosten der Stadt Fürth im Knoblauchsland ein großes und höchst umstrittenes Gewerbegebiet für eine Ansiedlung durchzusetzen. Folgen wären ein immenser Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche und stadtnaher Landschaft, eine Maximierung des KFZ-Verkehrs und eine weitere Behinderung des innerstädtischen Handels.
Aktuell kulminieren die Pläne für die Ansiedlung von Möbel-Höffner und Teppich-Kibek auf 14,5 Hektar, ein extra für die Privatfirmen geplanter Autobahnanschluß (3 Hektar) und die für die Privatfirmen extra vorgesehene Verlegung der S-Bahntrasse an den geplanten Standort (ca. 16,5 Hektar). Zusammen wären das 33,8 Hektar oder 47 Fußballfelder.
Ebenso lange bekämpft die Aktionsgemeinschaft zum Schutz der Fürther Innenstadt und des Knoblauchslandes, der auch der Bund Naturschutz und der Bürgerverein Fürth-Nord angehören, die Zerstörung des Knoblauchslandes bei Steinach.
Bei einer Protestaktion gegen die geplanten Projekte machten VertreterInnen der Aktionsgemeinschaft mit einer spektakulären Aktion auf den anhaltenden Flächenverbrauch in Bayern aufmerksam. Sie bedeckten eine Wiese in drei Minuten mit 300 m2 schwarzer Folie. Das entspricht dem ruinösen Flächenverbrauch in Bayern für Siedlungs- und Verkehrszwecke - Minute für Minute über 100 m2, Tag und Nacht.
"Wir wollen zeigen, wie viel Fläche in Bayern Tag und Nacht unwiederbringlich verloren geht; derzeit sind es 106 Quadratmeter pro Minute", so Reinhard Scheuerlein, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Fürth-Stadt. " Wir stehen hier, um Bayerns Schönheit und unsere fränkische Kulturlandschaft zu bewahren."
Mit der Aktion in der Landschaft treten Aktionsgemeinschaft und BN den Absichten der Stadt Fürth entgegen, die Ackerlandschaft zur Bebauung freizugeben. Gleichzeitig wenden sie sich gegen den geplanten Schwenk der S-Bahn-Trasse ins Knoblauchsland:
"Wir haben für die S-Bahn lange gekämpft und wollen sie unbedingt bekommen, aber nicht mit diesem unsinnigen Verlauf! Die S-Bahn kann problemlos an der bestehenden Trasse zwischen Fürth und Erlangen geführt werden und würde dann mehr Menschen anbinden", so Scheuerlein. "Wir begrüßen auch die ablehnende Haltung, die die Stadt Fürth zum S-Bahn-Schwenk durchs Knoblauchsland in der Vergangenheit eingenommen hat, und rufen die Stadt Fürth dazu auf, dabei zu bleiben, um die Chance zu wahren, eine bessere Lösung für die S-Bahn im Fürther Norden zu bekommen."
Weil ein Eigentümer im Bereich der jetzt geplanten S-Bahntrasse Klage gegen die Enteignung einlegen könnte, würde viel Zeit vergeudet. Die Planung an der bestehenden Trasse wäre wesentlich zeitsparender, die S-Bahn schneller zu realisieren.
Die geplante S-Bahn sollte vor zwanzig Jahren ins Knoblauchsland geführt werden, weil der mittlerweile zu recht aufgelöste Zweckverband Gewerbepark Knoblauchsland hier Gewerbegebiete plante. Mit dem Abzug der US-Amerikaner wurden dann im Großraum aber so viele Militärflächen frei, dass die Zerstörung des 'Gartens der drei Städte' Nürnberg, Fürth und Erlangen verhindert werden konnte.
"Niemand kann uns erklären, warum die S-Bahnlinie Nürnberg-Forchheim einen Geisterbahnhof bei Steinach braucht, wo nur fünfzig Menschen wohnen. Ein Schuh wird nur daraus, weil Höffner einen Anschluss an den Öffentlichen Personen-Nahverkehr rechtlich zwingend braucht. Wir nennen das eine versteckte Subvention für einen Konzern, der Landschaft vernichtet und bestehende Arbeitsplätze bedroht", so Tom Konopka, Regionalreferent des BN.
Der Sprecher der Aktionsgemeinschaft, Werner Rosenberger: "Die Regierung von Mittelfranken trägt die Verantwortung für diese Fehlentwicklung. Sie muss sie sofort korrigieren, weil mit dem Einzug von Möbel-Höffner in das ehemalige Franken-Wohnland der Anlass für die Ansiedlung bei Steinach weggefallen ist. Seitdem sitzt der Konzern bereits nur wenige Kilometer südlich am Frankenschnellweg in einem Möbelhaus größer als das neue IKEA-Zentrum. Durch die Verlagerung würde kein einziger Arbeitsplatz geschaffen, das heute genutzte Gelände aber zur Ruine verkommen."
"Bei sinkender Bevölkerungszahl müssen erst die leer stehenden Gewerbegebiete genutzt werden, bevor neue Landschaft verbraucht wird. In Bayern warten 13.000 Hektar sofort bebaubare Gewerbegebiete auf Investoren. Dabei werden selbst in der Stadt Fürth Gewerbegebiete wie Sauerbier angeboten: Über 30 Hektar sofort bebaubare Gewerbegebiete sind in der Datenbank des Bay. Industrie- und Handelskammertages (www.sisby.de) für die Stadt verzeichnet", so Konopka.
Die Aktionsgemeinschaft und der BN hoffen nach wie vor, dass der geplante Autobahnanschluss für Höffner und Kibek nicht gebaut werden kann. Ein Grundstückseigentümer im Bereich der Auffahrtschleife hat bereits Klage angekündigt. Da die Enteignung eines Privateigentümers zu Gunsten eines anderen Privaten (hier: Höffner) in Deutschland bislang durch das sog. Boxberg-Urteil ausgeschlossen ist, wird hier möglicherweise eine bundesweit bedeutsame Auseinandersetzung stattfinden. Der Zweckverband Gewerbepark Knoblauchsland entging einem entsprechenden Urteil nur durch seine Auflösung.
Trotz gegenteiliger Zielaussagen auf höchster politischer Ebene ist Bayern mit einem täglichen Verlust von über 21 Fußballfeldern (15,2 Hektar = 152.000 Quadratmeter; aktuelle Statistik 12/2005) nach wie vor trauriger Spitzenreiter unter den Bundesländern beim Flächenverbrauch. Dabei wird meist landwirtschaftlich genutzter Boden in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Pro Jahr summiert sich der bayerische Landschaftsverbrauch auf die Fläche der Stadt Nürnberg. Vor allem durch die Ausweisung neuer Gewerbegebiete im Außenbereich verliert Bayern Stück um Stück sein Gesicht.
Die Behauptung, es bestünde ein Mangel an Gewerbeflächen ist deshalb nicht belegbar. Im Gegenteil. Weil es in Bayern derzeit so viel Leerstand für Gewerbe gibt, pocht sogar Innenminister Dr. Günter Beckstein als Chef der Obersten Baubehörde auf vorrangige Nutzung der vorhandenen Potenziale.
Erste Gerichtsurteile zeigen, dass bei der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung erhöhte Anforderungen an den Bedarfsnachweis für weitere Ausweisungen gestellt werden.