BN begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Stärkung der Klagerechte von Umweltverbänden
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. begrüßt ebenso wie der BUND Hessen das wegweisende und bundesweit bedeutsame Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, mit dem die Klagerechte von Umweltverbänden gegen industrielle Großvorhaben, wie beispielsweise den Bau von Kohlekraftwerken, gestärkt werden.
Peter Rottner, BN-Landesgeschäftsführer: "Umweltverbände in Deutschland und überall in Europa können künftig die Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben und Industrieanlagen umfassend gerichtlich überprüfen lassen. Dazu gehören insbesondere Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Natur, des Wassers oder der vorsorgenden Luftreinhaltung."
Der BN ist zuversichtlich, dass durch das Urteil des EuGH die Chancen zur Verhinderung des geplanten Kohlekraftwerksblockes 6 am Standort Staudinger steigen.
Peter Rottner: "Da der EuGH die Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle von Beeinträchtigungen der Umwelt durch Kohlekraftwerke und andere nach dem Bundesimmissionsschutzrecht zu genehmigende Anlagen als rechtswidrig beurteilt, werden unsere Argumente gegen Block 6 vor Gericht erheblich größere Bedeutung erlangen."
Gemeinsam mit dem BUND Hessen hatte der Bund Naturschutz Anfang März Klage gegen die 1. Teilgenehmigung eingereicht, weil der geplante Block 6 massive Klima-, Umwelt- und Gesundheitsbelastungen verursachen würde und deshalb nicht genehmigungsfähig sei.
Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN: „Der seit Anfang 2010 europaweit geltende gesetzliche Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid wird an vielen Messpunkten im Ballungsraum Rhein-Main überschritten. Durch Block 6 wird die Stickstoffdioxidbelastung rechtswidrig weiter ansteigen. Staudinger Block 6 darf auch aus diesem Grund auf keinen Fall gebaut werden.“
Ein K.O.-Kriterium für Block 6 ist nach Auffassung des BN die Quecksilber-Belastung des Mains. Die von der EU verlangten Quecksilber-Grenzwerte für Fische und andere Lebewesen würden im Main schon jetzt vielfach überschritten, deshalb müssten Quecksilbereinträge reduziert werden. Jeder Neueintrag von Quecksilber in den Main sei unzulässig.
Rückfragen:
Helmut Schultheiß, Regionalreferent des BN, Tel. 0911/81 87 8-13
Michael Rothkegel, Geschäftsführer des BUND Hessen, Tel. 069/67737612 oder 0151-12068590