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BN lässt beim interkommunalen Gewerbegebiet Argental nicht locker

Der BUND Naturschutz (BN) hat im August 2019 Klage gegen das Interkommunale Gewerbegebiet Argental im Landkreis Lindau eingereicht, weil es nach Ansicht des BN unter anderem dem sog. Anbindegebot des bayerischen Landesentwicklungsprogramms und dem Schutzgebot der Landschaft widerspricht. Das Anbindegebot soll eine Zersiedelung der Landschaft verhindern. Neue Baugebiete dürfen nur in Anbindung an bestehende Siedlungsstrukturen ausgewiesen werden. Ausnahmen sind u. a. nur dann zulässig, wenn keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten ist und keine angebundenen Alternativstandorte vorhanden sind. Der BN sieht keinen Ausnahmegrund als gegeben. Die Klage liegt ohne aufschiebende Wirkung seit über einem Jahr beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist zeitlich noch nicht absehbar.

15.12.2020

Da der Zweckverband angekündigt hat, demnächst Grundstücke zu verkaufen, hat der BN bei Gericht beantragt, das Hauptsacheverfahren kurzfristig anzusetzen. Eine Entscheidung könnte Rechtsklarheit für alle Seiten bedeuten.

Gleichzeitig kritisiert der BN die Vorgehensweise des Zweckverbandes: „Mit dem Verkauf von Grundstücken untergräbt der Zweckverband den auf EU-Gesetzgebung basierenden Rechtsschutz der Umweltverbände“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz. „Der BN hat daher vor, gegebenenfalls Baugenehmigungen einzeln gerichtlich anzugreifen, bis in der Hauptsache entschieden ist. Nur so können wir unsere Aufgabe als Anwalt von Natur- und Umweltschutz erfüllen.“

Das Vorgehen der Kommunen, Klageverfahren auszuhebeln, indem vorschnelle Fakten geschaffen werden, entspricht u. E. nicht dem rechtsstaatlichen An­stand. Die Hoffnung des Zweckverbandes ist: Wenn schon gebaut ist, wird das Gericht auch bei einer Aufhebung des Bebauungsplanes nicht mehr den Abriss bereits bestehender Gebäude verfügen.

„Wir wollen mit diesem Verfahren die Bedeutung des Landschaftsschutzes stärken. Leider wird der Landschaftsschutz in Planungsverfahren bisher meist stiefmütterlich behandelt", ergänzt Dr. Maximilian Schuff, stellv. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lindau. Daher hat der BN auch ein umfangreiches Land­schaftsbildgutachten erstellen lassen. Das Gutachten von Mahl-Gebhard-Konzepte hat festgestellt, dass die aufgrund des Bebauungsplanes zulässigen Bauvorhaben dem Gebot des Landschaftsschutzes nicht entsprechen.

Der BUND Naturschutz fordert zudem die bayerische Staatsregierung auf, endlich wirksame Instrumente zum Flächenschutz einzuführen. Der kürzlich eingeführte 5-ha-Richtwert zum Flächenschutz im bayerischen Landespla­nungsgesetz wird ohne konkrete Umsetzungsinstrumente keine Wirksamkeit erlangen. Siehe dazu:
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/kommentar-zum-bayerischen-landesplanungsgesetz

Weitere Hintergrundinfos zur Klage zum interkommunalen Gewerbegebiet Argental finden sie unter:
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/praezedenzfall-zur-bayerischen-landesplanung-flaechenverbrauch

Für Rückfragen:
Thomas Frey
BN-Regionalreferent für Schwaben      
089 548298-64, 0160-95501313,
thomas.frey@bund-naturschutz.de