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BN-Protest erstmals "online"

Email-Aktion zur Rettung des Naturschutzgebietes "Sieben Buckel" - einem einmaligen Gips-Lebensraum

03.11.2003

Nachdem das Verwaltungsgericht Ansbach den Eilantrag des Bundes Naturschutz auf Abbaustopp gegen den geplanten Gipsabbau am Naturschutzgebiet "Gipshöhle Höllern und Sieben Buckel" abgelehnt hat, setzt der Bund Naturschutz nun auf den breiten Protest der Naturfreundinnen und Naturfreunde im Internet.

Seit 31. Oktober 2003 kann nicht nur jeder "User" und jede "Surverin" des weltweiten Netzes einen Protestbrief an die Fa. KNAUF lossenden, sondern sich auch über das Vorhaben unter www.Bund-Naturschutz.de informieren. Mit Protestbriefen aufgrund der Internet-Aktion und einer Ketten-Mail-Aktion an aktive Umweltschützerinnen und Umweltschützer soll der Gipskonzern davon abgebracht werden, seine umstrittenen Pläne umzusetzen.

Diese sehen unmittelbar neben dem bestehenden Naturschutzgebiet mit seinen wunderschönen und europaweit unumstritten schützenswerten Gipssteppen auf bereits für die Erweiterung des Naturschutzgebietes vorgesehenen Flächen einen Abbau von 300.000 t Gipsgestein vor. KNAUF will diese Maßnahme sogar als Naturschutz-Projekt verkaufen und damit europaweit geschützte Gipssteppen-Gebiete (z.B. auch im Südharz) für den Gipsabbau "freischießen". Bislang verhindert das EU-Recht den Gipsabbau in solchen Gebieten. Gelingt es KNAUF, den Rohstoffabbau als Naturschutzmaßnahme zu etablieren, brechen Dämme für den Naturschutz in ganz Europa.

"Wir haben uns für diese neue Aktionsform entschieden, weil wir derzeit nicht allein auf die Gerichte bauen können", so der Landesbeauftragte des BN, Richard Mergner. "Das Internet ermöglicht uns mehr denn je, in einer Auseinandersetzung a la "David gegen Goliath" die Proteste zu organisieren. Wer eines der letzten vier besonders schönen Gipssteppengebiete und die größte Gipskarsthöhle Bayerns retten will, sollte sich dem Protest anschließen und ein Mail an KNAUF absenden."

"Wir brauchen nicht nur die Unterstützung der Aktiven und von Sympathisanten aus dem westlichen Mittelfranken, sondern aus ganz Bayern und Deutschland, um Knauf umzustimmen. Wir haben jahrelang mit Fachgutachten und Gesprächen versucht, auf argumentativem Weg zu einer Lösung zu kommen, leider erfolglos. Wir hoffen auf die Wirkung von öffentlichem Druck. Helfen Sie mit, zeigen Sie mit Ihrer Teilnahme Ihr Interesse am Erhalt bezaubernder, einmaliger Naturschönheit", appelliert die Vorsitzende der Kreisgruppe Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Christine Wolf-Mutzke.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat vor Wochen lediglich unter formalen Kriterien auf der Grundlage des für seine mangelhaften Umweltvorschriften bekannten Bundes-Berggesetzes gegen einen vom Bund Naturschutz als Teileigentümer des angrenzenden Naturschutzgebietes beantragten Abbaustop geurteilt. Derzeit laufen Vermessungs- und Abmarkierungsarbeiten der Firma KNAUF zur Vorbereitung des geplanten Steinbruchbetriebes.

Der Bund Naturschutz hat zwar gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Ansbach Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) eingelegt, KNAUF kann aber bis zu einer Entscheidung des VGH bereits mit dem Abbau beginnen " noch bevor überhaupt in der Sache vor Gericht inhaltlich entschieden wurde. "Eigentlich ein Skandal", so Mergner.