BN reicht erneut Klage gegen Biberabschussgenehmigung ein
Der BN geht erneut gerichtlich gegen die Allgemeinverfügung zur Tötung von Bibern vor, die am heutigen Mittwoch in Kraft tritt. Eine vorherige Verordnung war bereits am 8. November 2024 durch einen Eilantrag des BN gestoppt worden. Das Gericht beanstandete damals einen Formfehler, da Umweltverbände nicht im Vorfeld angehört worden waren.
Der BN-Landesbeauftragte, Martin Geilhufe, kritisiert: „Die neue Verordnung ist nahezu identisch zur alten und damit weiterhin sachlich nicht sinnvoll und rechtlich nicht haltbar. Bei streng geschützten Arten schreibt das Gesetz vor, dass vor einer pauschalen Abschussgenehmigung alle Alternativen geprüft werden müssen. Das ist hier nicht geschehen! Bei Biberproblemen an Straßen oder Bahnstrecken sind im Regelfall einfache Schutzmaßnahmen, z. B. Drahtgeflechte gegen Biberhöhlen, die dauerhaft deutlich wirksameren Maßnahmen als der Abschuss, weil Biberreviere im Regelfall sofort wieder besetzt werden.“
Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, ergänzt:
„Diese Allgemeinverfügung ist völlig überzogen und ignoriert den enormen Nutzen, den der Biber für uns Menschen hat. Gerade in Zeiten der Klimakrise sind die Nager wichtiger denn je. Ihre Reviere wirken als natürlicher Hochwasserschutz und speichern Wasser für Trockenperioden – ganz nebenbei fördern sie die Artenvielfalt in beeindruckender Weise.“
Weiterführende Links mit detaillierteren Begründungen:
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/pauschale-biberabschussgenehmigung-im-oberallgaeu-sachlich-nicht-sinnvoll-und-rechtlich-nicht-haltbar
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/gericht-stoppt-biberabschuss-im-oberallgaeu
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/allgemeinverfuegung-zum-biberabschuss-im-oberallgaeu-ist-masslos-ueberzogen